Hausdurchsuchung wegen Aussage - Vorgeworfener Handel mit Cannabis
Guten Abend Liebe Gutefrage Community,
erst einmal ein Paar grundlegende Dinge:
-Person A ist mit Person B befreundet
-Person A kennt Person C nicht
Folgendes,
letzte Woche stande völlig überraschend die Kriminalpolizei vor Person A´s Haustür mit einem Durchsuchungsbefehl. Person A wird laut Aussage von Person C vorgeworfen mit Person B zusammen in dem Zeitraum von Dezember bis Januar Marihuana im Wert von 4x 1000€ und einmal 45 Gramm Haschisch zum Preis von 500€ bei Person C gekauft, übernommen und weiterverkauft zu haben. Laut dem Durchsuchungsbefehl wurde nach Rauschgift, Rauschgiftutensilien, Notizen und Hinweise zu möglichen Deals etc. gesucht. Die Zuständigen der Kriminalpolizei fanden weder Rauschgift, noch irgendwelche Utensilien die auf Konsum oder auf Verkauf hinweisen würden, noch Geld oder Sonstiges, sie beschlagnahmten lediglich das Handy von Person A um es auf mögliche Hinweise auszuwerten.
Person A hat:
-Nie Cannabis konsumiert
-Nie damit in Kontakt getreten
-Nie Gehandelt
Person A hat nach Rücksprache mit der Kriminalpolizei eine Aufforderung bekommen in der nächsten Zeit zu einer Vernehmung zu erscheinen und dort würde Person A auch sein Handy wiederbekommen (Mit der Bedingung das nichts relevantes drauf gefunden wird wovon ich sicher ausgehen kann da Person A wie schon gesagt nie damit Kontakt hatte).
Folgende Fragen sind zu klären:
-Wie sollte Person A weiter vorgehen ?
-Ist es notwendig ein Anwalt einzuschalten?
-Genügt eine bloße Falschaussage um Person A für irgendetwas zu belangen?
-Sollte Person A zu seiner Vernehmung erscheinen?
Hinzuzufügen ist, das Person A minderjährig ist (17 Jahre), nächstes Jahr sein Abitur absolvieren möchte und anschließend vorhatte ein Studium in den gehobenen Dienst bei der Polizei zu machen. Er besitzt ein geregeltes Leben, hat einen guten Freundeskreis, bekommt von seinen Eltern alles was er benötigt und geht nebenbei als Kellner jobben (Für Feiern etc.). Er hätte es also überhaupt nicht nötig Cannabis zu Konsumieren geschweige denn damit Handel zu betreiben.
Hoffe auf Hilfreiche Antworten
5 Antworten
Die Polizei muss Person A das Handy sowieso aushändigen, wenn darauf nichts beweiskräftiges gefunden wird.
Person A sollte keiner "polizeilichen Vorladung" nachkommen, also nicht hin gehen, denn dazu ist man nicht verpflichtet. Nur Vorladungen durch die Staatsanwaltschaft oder einem Gericht muss man folge leisten. Beim Staatsanwalt sollte man außer Name und Anschrift und Geburtsdatum keine Angaben machen, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben, wenn man nicht einfach nur ein unbeteiligter Zeuge ist. Vor Gericht wird man belehrt, dass man keine Aussage machen muss, wenn man dadurch sich selbst oder direkt verwandte Personen (z. B. Eltern oder Geschwister) belasten würde; ansonsten muss man als Zeuge bei Gericht die Wahrheit sagen.
Der Hinweis, dass er keinen Grund hat, Cannabis zu konsumieren, klingt sehr verdächtig. Denn für den Konsum vom Cannabis braucht man keinen Grund. Deshalb mal lieber keine schlafenden Hunde wecken.
Solange kein Verfahren eröffnet wird (und das wir es nicht, wenn sie keine Beweise für die Taten finden) wird das seine Karrierewünsche nicht beeinträchtigen.
Zur Vernehmung erscheinen muss er ebenfalls nicht. Das ist eine freiwillige Einladung, solange nix vom Gericht oder Staatsanwalt kommt muss man überhaupt nicht reagieren. Wenn überhaupt würde ich zur Vernehmung nur mit Anwalt hin. (Hat Person A eine Rechtsschutzversicherung?)
Ich würde mir zusätzlich noch überlegen, was diese Sche*ße von Person C eigentlich sollte und ob man sich nicht mit einem Anwalt über weitere Aktionen unterhalten sollte. Üble Nachrede oder Rufmord oder vorsätzliche Falschaussage, irgend etwas Juristisches in die Richtung wird es schon geben.
Weil so etwas würde ich nicht auf mir sitzen lassen.
Person A sollte zur Vernehmung gehen, das Handy zurückverlangen und gar nicht weiter auf eine Befragung eingehen. Ein Anwalt ist natürlich eine Gute Sache, wenn er doch was damit zu tun hat, braucht er den E.
Demnach sollte Person A zur Vernehmung gehen, sollte sein Handy zurückverlangen, einen Anwalt konsultieren um Akteneinsicht zu bekommen und gegen Person C vorgehen?
Das Problem handelt sich dabei das Person A nicht weis aus welchen Grund Person C so gehandelt hat, da sich ja Person A und C nie gesehen haben und sich völlig fremd sind. Würde so etwas in der Akteneinsicht des Anwaltes drinnenstehen bzw. was steht dort generell drinnen ?
Wenn A wirklich sauber ist, sollte A über Prozesskostenhilfe einen Anwalt einschalten. Ist A`s Unschuld bewiesen, kann A - ebenfalls mit Prozesskostenhilfe - eine Schadensersatzklage gegen C anstrengen, wenn A beweisen kann, dass C eine wissentlich unwahre oder leichtfertige Anzeige gegen A erstattet hat.
Was spielt B für eine Rolle in der Geschichte?
Man sollte im Bedarfsfall immer Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen (falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind), egal ob man "sauber" ist oder nicht.
nette Geschichte.
In welcher Beziehung steht B zu C?
Für Drogenhandel ist nicht die Kriminalpolizei zuständig sondern das LKA.
Es gibt keinen Durchsuchungsbefehl, sondern nur einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss.
Bei einer polizeilichen Vorladung muss er keine Angaben machen.
Sollte Anklage erhoben werden, muss A selbstverständlich bei Gericht erscheinen.