Vorladung §29 BTMG, Unerlaubter Handel mit Cannabis. Fall soll vor 3 Jahren gewesen sein, 25 gramm, nie erwischt, Darknet, Was tun?
Ich habe eine Vorladung der Polizei bekommen. Anlass §29 BTMG, Unerlaubter Handel mit Cannabis. Der Fall soll vor 3 Jahren gewesen sein, angegebener Zeitraum 2 Monate also kein genaues Datum. Wenn es das ist was ich denke waren es 20-25 gramm, bestellt im Internet.
Ich wurde nie persönlich erwischt, es lag damals im Briefkasten oder ich hatte es vom Postboten angenommen, da bin ich mir jetzt leider nicht mehr sicher was eig. wichtig wäre aber ich denke eher es war im Briefkasten.
Ich gehe davon aus dass der damalige Verkäufer erwischt wurde und meine Adresse + Bestellung bei ihm noch vorgefunden wurde. Der Vorname der Adresse die ich verwendete müsste ein ausgedachter gewesen sein, könnte aber auch mein echter gewesen sein, IP war nicht meine ich hatte ein VPN.
Ich hatte schon 2-3 mal solche Briefe und bin zur Vorladung gegangen und da ging es dann um 1-5 gramm wo ich nur die Aussage verweigerte und es daraufhin eingestellt wurde. Nun geht es aber wenn es das ist was ich meine um mehr und was ich nicht verstehe ist, warum dort Handel steht, ich habe noch nie gehandelt sonder nur für Eigenkonsum bestellt.
Also was sie haben/könnten:
Meine Adresse+was ich bestellt habe, falsche IP VPN, anonyme Bitcoin Zahlung, wenn ich es persönlich entgegengenommenhabe im schlimmsten Fall unterschrift beim Postboten.
Wie kommen die jetzt darauf dass ich handel, meine einzige Idee wäre wegen der Menge dass sie das aufgrund einer Vermutung dort hinein schreiben.
Ich habe seit ein paar Monaten schon nichts mehr mit Cannabis am Hut, mache mir auch eigentlich kaum sorgen momentan, würde aber trotzdem gerne wissen was ihr denkt/mir ratet zu tun.
Soll ich wie sonst auch immer hin gehen, mir anhören was sie sagen und die Aussage verweigern, oder direkt anrufen und sagen dass ich nicht komme und gebrauch von meiner Aussageverweigerung mache. Was kann auf mich zukommen bei diesen "Beweisen/Indizien"wenn man es so nennen kann. Theoretisch kann ja jeder das ganze bestellt haben wenn ich es nicht vom Postboten angenommen hatte.
Jemand hätte auf meinen Briefkasten das ganze bestellt, der weiss dass ich nicht oft daheim bin und es einfach aus dem Briefkasten geangelt. Einfachste Erklärung. Keine IP von mir, keine Zahlung, einzig und allein meine Adresse ist bekannt im besten Fall. (Das sag ich natürlich erstmal nicht so, wäre eher eine Idee für den Anwalt im Fall der Fälle.)
Danke schonmal für die Antworten.
5 Antworten
Ich würde erstmal gar nichts machen. Nicht hingehen. Wenn du willst kannst du da anrufen, aber das musst du nicht. Wenn die dann irgendwann Post von der Staatsanwaltschaft bekommst, würde ich mir einen Anwalt nehmen. Oder wenn dich die Polizisten unter Drcuk setzen. Auf keinen Fall irgendetwas sagen solange dein Anwalt nicht dabei ist.
Tatzeit ist ein Zeitraum von 2 Monaten, kein genause Datum angegeben.
Zweck: Beschuldigtenvernehmung.
Nein. Nicht hingehen. Nichts sagen. Ab zum Anwalt.
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Den Anwalt würde ich mir sparen und abwarten ob tatsächlich ein Gerichtsverfahren eröffnet wird. Kostet sonst nur Geld und bringt nichts.
In Bayern ist es so bis 6g eigenkonsum ab 6G denken das du Verteiler bist also Dealer in deinem Fall
Also solange du nur der Empfänger der paar grämmchen warst, wird da wohl keine anzeige gegen handel durchgehen...
Jedoch bist du jetzt ziemlich unschlau gewesen mit deinem Beitrag den du hier verfasst hast... Wenn du Ihn mit dem Rechner getätigt hast, mit dem du auch deine Bestellung getätigt hast...^^ Denn die Polizei könnt deinen Rechner sicherstellen wollen...
Das glaube ich aber kaum, da das Datum über 3 Jahre zurückliegt und Sie kein genaues Datum nennen können...
Eine Beratungsstunde beim Anwalt kostet meißtens nix ;) Das solltest du meiner Meinung nach auf jeden Fall machen...
Gruß aus´m Saarland