Überstunden am 24.12. und 31.12.
Das Geschäft in dem ich arbeite hat am 24.12. und 31.12. nur bis 14 Uhr geöffnet. Mo-Fr hat das Geschäft von 9-18 Uhr geöffnet. Sa von 9-14 Uhr. Mein AG sagt nun, da es normale Werktage sind, werden die Stunden von 14 bis 18 Uhr als Minusstunden aufgeschrieben. Ist dies rechtens? Meine Frau arbeitet nicht in einem tariflichen Arbeitsvertrag. Kann ich von meinen AG verlangen, dass er dann doch bis 18 Uhr öffnen soll, damit ich keine Minusstunden bekomme?
5 Antworten
Also ganz sicherlich kann man Dir nicht Minusstunden aufschreiben, weil der Betrieb um 14.00 Uhr schließt. Dein AG muss Dir die Möglichkeit einräumen, bis 18.00 Uhr zu arbeiten (er geht ja eh von einem normalen Werktag aus) oder, wenn er Dich heimschickt, für Lohnausgleich zu zahlen. Betriebsrat vorhanden? Sofort anrufen!
Ob dein Chef bis 18 öffnen muß weiß ich nicht, bei uns war es immer so, daß wir für den 24. und de 31. jeweils einen halben Urlaubstag abgezogen bekommen haben
Er kann hierfür einen halben Urlaubsanspruch geltend machen, also für beide Tage einen vollen Urlaubstag.
Muss ich an Heiligabend (24.12.) / Silvester (31.12.) auch Urlaub nehmen? Grundregel: Ja.
Das Gesetz betrachtet den 24.12. (Heiligabend) und den 31.12. (Silvester) als gewöhnliche Arbeitstage.
Der Arbeitgeber kann also verlangen, dass der Arbeitnehmer auch an diesen Tagen wie gewöhnlich arbeitet. Will der Arbeitnehmer an diesen Tagen Urlaub nehmen, so kann der Arbeitgeber hierfür jeweils einen ganzen Urlaubstag anrechnen.
Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann eine andere Regelung getroffen werden. (vgl. z.B. § 3 des MTV Banken)
Anders kann es auch sein, wenn in dem Betrieb über einen längeren Zeitraum an diesen Tagen nur halbtags gearbeitet wird. Hieraus kann eine sogenannte betriebliche Übung entstehen. Dies kommt jedoch auf den Einzelfall an. --> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.01.94 --> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.09.94
Außerdem: Bekommen die Arbeitnehmer, die an diesen Tagen arbeiten, 1/2 Tag frei (ohne Anrechnung auf den Urlaub), so kann der Arbeitgeber denjenigen Arbeitnehmern, die an diesen Tagen nicht arbeiten, auch nur 1/2 Urlaubstag anrechnen. Dies ergibt sich aus der Verpflichtung des Arbeitgebers, seine Arbeitnehmer gleich zu behandeln. Aber: beruht die 1/2tägige Freistellung auf einem Tarifvertrag, so gilt dies nur für diejenigen Arbeitnehmer, für die auch der Tarifvertrag gilt.
BAG: Teilzeitbeschäftigte haben keinen Anspruch auf anteilige Freistellung.
Urlaub und Minusstunden sind zwei paar Schuhe. Urlaub kann natürlich an solchen Tagen auferlegt werden. Minusstunden allerdings nicht!
Bekommen die Arbeitnehmer, die an diesen Tagen arbeiten, 1/2 Tag frei (ohne Anrechnung auf den Urlaub), so kann der Arbeitgeber denjenigen Arbeitnehmern, die an diesen Tagen nicht arbeiten, auch nur 1/2 Urlaubstag anrechnen
Nein! Halbe Urlaubstage gibt es lt. BUrlG nicht! Selbst in einem solchen Fall handelt es sich um volle Urlaubstage. Alles andere wäre Kulanz des ArbG!
Du bekommst regulär nur die Stunden bezahlt, die du auch arbeitest. Dass andere Firmen da großzügiger sind, nützt dir nichts.
Heiligabend und Silvester sind normale Werktage, aber auf die Öffnungszeiten deines ArbG hast du nunmal keinen Einfluss und wenn dieser entscheidet, den Betrieb aufgrund welchen Ereignisses auch immer früher zu schließen, darf er dir dafür keine Minusstunden anlasten!
Im Prinzip liegt hier ein sog. Annahmeverzug nach § 615 BGB vor.
Was willst du nun damit sagen? Dass der ArbG machen kann was er will? Minusstunden dürfen grds. nicht entstehen, wenn es keine Vereinbarung über Arbeitszeitkonten gibt und der ArbN keinen Einfluss auf deren Entstehung nehmen kann. Urlaub steht auf einem ganz anderen Blatt Papier!
Es muss nicht alles ins Gesetz geschrieben werden, nur damit es einen Gültigkeitsanspruch hat, wie groß wäre der Aufschrei, der Angestellten, wenn einzelne Arbeitgeber ihre Geschäfte an Heiligabend und Silvester bis 18:30 geöffnet ließen?