Minusstunden wegen Weihnachtsfeier?
Hallo Gutefrage Mitglieder,
wir haben heute bei uns in der Firma eine Weihnachtsfeier. Diese beginnt um 18 Uhr - OpenEnd.
Unsere normalen Arbeitszeiten sind von 07:30 bis 18:00.
Aufgrund der Weihnachtsfeier schließen wir heute bereits um 13:00 Uhr. Unser Chef teilte uns mit, dass wir aufgrund der verkürzten Öffnungszeiten die fehlenden Stunden als Minus angerechnet bekommen.
Darf er das auch wenn man z.B. aus welchen Gründen auch immer gar kein Weihnachten feiert und nicht auf die Veranstaltung gehen möchte?
Ist das so überhaupt rechtlich möglich?
Vielen Dank im voraus
10 Antworten
Aufgrund der Weihnachtsfeier schließen wir heute bereits um 13:00 Uhr. Unser Chef teilte uns mit, dass wir aufgrund der verkürzten Öffnungszeiten die fehlenden Stunden als Minus angerechnet bekommen.
Unser Chef teilte uns mit, dass wir aufgrund der verkürzten Öffnungszeiten die fehlenden Stunden als Minus angerechnet bekommen.
Das ist rechtlich nicht zulässig, da es sich hier um einen Annahmeverzug im Sinne von §615 BGB handelt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html
Selbstverständlich kann der Chef die Leute, die nach 13 Uhr nicht frei haben wollen anderweitig einsetzen und z.B. das Lager ordnen lassen.
Zählt die Veranstaltung als Arbeitszeit obwohl sie außerhalb der eigentlichen Öffnungszeiten liegt?
Die Arbeitszeit hat mit der Öffnungszeit nichts zu tun. In der Regel sind solche Veranstaltungen aber freiwillig und zählen dann nicht zur Arbeitszeit.
Die Stunden zwischen 13 und 18 Uhr kann er euch als Minusstunden anrechnen. Die Veranstaltung selbst, die ab 18 Uhr beginnt, wird logischerweise nicht mehr mit eingerechnet.
Gruß
Es eine Feier ist und nicht verbindlich
Weil ich ein Hirn hab im Gegensatz zu dir.
Deine ausgefeilte Argumentation haut mich förmlich um.
und nicht verbindlich
Auch diese Behauptung ist in der Grunsätzlichkeit völliger Stuss.
Seid wann sind Firmenfeiern verbindlich? Sowas wie ne Weihnachtsfeier ist eine Feier zu der man freiwillig kommen kann.
Dein Horizont scheint an deiner Nasenspitze zu enden. Selbstverstädnlich kann der Chef auch eine Weihnachtsfeier für verbindlich erklären. Nur weil dir das noch nicht passiert ist, heißt das nicht, dass es das nicht gibt.
Steht aber nirgends, dass es verbindlich ist. Deswegen gehe ich davon aus, dass es freiwillig ist.
Wovon du ausgehst, ist vollkommen irrelevant.
Weil seine normale tägliche Arbeitszeit von 7:30-18:00 Uhr geht.
Ja, und?
Nur weil der Laden an dem Tag früher schließt, heißt es ja nicht, dass man plötzlich weniger Arbeitszeit hat. Er muss trotzdem die vertragliche Arbeitszeit einhalten.
Ja, dann kann er eben da bleiben und seine Arbeit machen.
Die Stunden zwischen 13 und 18 Uhr kann er euch als Minusstunden anrechnen.
Nein!
Es sei denn. eion Arbeitnehmer will nicht an der Weihnachtsfeier teilnehmen, besteht nicht auf seinem Recht, bis 18 Uhr zu arbeiten und geht um 13 Uhr nach Hause.
Wenn er sich krank schreibt geht das, ansonsten sind das Minusstunden.
Nein, wenn der Arbeitgeber ihn nach Hause schickt, sind das keine Minusstunden.
Wenn er sich krank schreibt geht das, ansonsten sind das Minusstunden.
Nein!
Da bist du völlig im Irrtum oder hast zum Thema "Annahmeverzug" usw., das hier eine Rolle spielt, keine Ahnung.
In meiner eigenen Antwort ist die in der Frage geschilderte Situation genau erklärt.
Was ist das für eine seltsame Konstruktion? Der Arbeitgeber kann nicht einfach nach Gusto die Arbeitszeiten verändern. Die Arbeitnehmer haben Pflicht und Recht zu den vereinbarten Zeiten zu arbeiten. Eine Verschiebung kann der Betrieb nicht ohne Zustimmung veranlassen. Auch ein einfaches Streichen der Zeit ist nicht zulässig. Es ist ja hier kein Notfall...
Wer ist der Ausrichter der Veranstaltung und wo findet sie statt?
Wenn das eine Betriebliche Pflichtveranstaltung ist, dann ist das Arbeitszeit.
Wenn sie "nur" von Mitarbeitern organisiert ist und keine Pflicht ist, dann ist es zwar keine Arbeitszeit, der Chef kann den Mittarbeitern die nicht früher gehen wollen aber nicht die Rbeitszeit kürzen.
Wenn das eine Betriebliche Pflichtveranstaltung ist, dann ist das Arbeitszeit.
Eine Weihnachtsfeier kann nicht zu einer betrieblichen Pflichtveranstaltung erklärt werden!
Warum schließt ihr denn um 13 Uhr, wenn die Feier erst um 18 Uhr anfängt?
Sagen wir mal so, wenn es eine dienstliche Anordnung ist, an dieser Veranstaltung teilzunehmen, dann ist es Arbeitszeit. Könnt ihr wegen privater Verpflichtungen absagen, dann nicht.
Weil???