Minijob und freiberuflich als Student?
Hallo liebe Community!
Ich bin Student mit abgeschlossener schulischer Ausbildung (die allerdings nicht staatlich anerkannt ist). Momentan bin ich über meine Familie versichert und geringfügig beschäftigt mit 10 Stunden pro Woche und einem Gehalt etwas unter 450€.
Da ich nach dem Abschluss die Selbstständigkeit als Gestalter anstrebe, möchte ich gern schon neben dem Studium erste Erfahrungen sammeln. (z.B. mit Verkauf von Stock Material, print-on-demand, freien Aufträgen etc.). Allerdings weiß ich diesbezüglich nicht, ob ich mich als Freiberufler anmelden muss und wie sich etwaige Gewinne und ein veränderter Status auf meine Verhältnisse ausüben. Daher ist meine Frage nun, wie sich dieser Fall auf Steuern, Versicherung und Kindergeld auswirken würden.
Beste Grüße und vielen Dank im Voraus!
Entrichtet denn dein Minijob-AG für dich die 2% Pauschalsteuer?
Das weiß ich leider gar nicht. Ich werde mich diesbezüglich mal informieren.
2 Antworten
Also der Kindergeldanspruch ist nicht das Problem (Kindergeld ist schon seit 10 Jahren einkommensunabhängig!), sondern die kostenlose Familienversicherung über die Eltern: Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
- Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2022) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
- Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
- Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
- Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
https://www.aok.de/pk/hessen/inhalt/familienversicherung-5/
Da du schon knapp drunter verdienst (10h/Wo x 4,3Wo x 9,82€/h = 422,26€ mtl.), bleibt dir nicht mehr viel übrig für dein Gewerbe/Freiberuf!
Ab dem 1.7.2022 erhöht sich der Mindestlohn auf 10,45€/h und somit wäre die Verdienstgrenze mit 449,35€ mtl. Bruttolohn bereits mit deinem Minijob erreicht. Ab dem 1.10.2022 sind sogar 12€/h geplant und somit wären nur noch 8,72h in der Woche möglich allein für den Minijob :-((
Steuerlich kommt es drauf an, ob dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet: falls ja, dann mußt du diesen Minijoblohn nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben und hast somit als Single den Grundfreibetrag von aktuell 9.984€ im Jahr zur Verfügung für dein Gewerbe/Freiberuf.
Infos, Hinweise und viele, viele Tipps für dein Gewerbe/Freiberuf findest du in klicktipps.de unter Knowhow zur Gründung des eigenen Gewerbes
wie z.B.: https://www.klicktipps.de/gewerbe-freiberuf.php
Gruß siola55
Sobald du etwas machst, um damit Geld zu verdienen, ist das ein Gewerbe, das angemeldet werden muss. Das muss außerdem deiner Krankenkasse angezeigt werden, die dann prüft, ob die Familienversicherung noch möglich ist.