Freiberuflicher Webentwickler

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Du musst erstmal mit den Worten aufpassen. "Freiberuflich" ist fest definiert, das sind zB Steuerberater usw da gibt es wenige Berufe, die genau da reinpassen. Das sind Freiberufler. Als Normalo verstehen wir darunter natürlich schlicht jemanden der sein Ding macht, aber das ist halt die Selbstständigkeit. Das mit der Schätzung ist eigentlich nur wichtig, wenn du über die Grenzen kommst, weil man da Vorauszahlungen leisten muss bei der Gewerbesteuer usw Aber gerade als Anfänger ist man eher noch drunter und muss eventuell nichtmal Mehrwertsteuer oder Einkommenssteuer zahlen (musst du gucken, wie du da im Rahmen bist). Und auch nur dann ist das Konto wirklich relevant. Denn auf deine Rechnungen schreibst du ja dann das Geschäftskonto, das läuft ja unabhängig von deinem Formular.

NeuKoma 
Beitragsersteller
 06.08.2014, 14:27

Hallo, danke für die Antwort.

Bedeutet also, dass ich Selbständiger mit "Dienstleistungen (sonstige)" angeben kann um das Geschäftskonto zu erstellen. Ich hatte natürlich vergessen zu erwähnen, dass ich aufgrund der "nebenberuflichen Selbstständigkeit" auch §19, Kleinstunternehmer sein möchte.

Das Konto ist mir nur wichtig, um etwaigen Problemen mit meinem Gemeinschaftskonto mit meiner Partnerin aus dem Weg zu gehen und alles zentral an diesem Punkt zu haben. Und wie sagt man so schön? wad nisch kostet :D

Der Punkt "Verdienst aus nichtselbstständiger Tätigkeit", hier bin ich schlichtweg unschlüssig, ob ich nun meinen Restverdienst für das Jahr ausrechne und pauschal dort angebe oder ob ich meinen Restverdienst NETTO ausrechne und angebe. Oder ob ich auch einfach "0" angeben kann um im weiteren Verlauf (mit einem Steuerberater dann) die entsprechenden Meldungen machen kann.

Das ist ein Tätigkeitsfeld, welches sowohl gewerblich als auch freiberuflich (selbständig) sein kann; das ist unbedingt beim Finanzamt abzuklären - es geht hier um Nuancen, die letztendlich hier die Waage in die eine odere andere Richtung bringen kann - es kommt genau auf jedes einzelne Tätigkeitsmerkmal an - oft sind die Unterschiede zwischen gewerblich und freiberuflich in diesem Bereich für einen Laien nicht nachvollziehbar - aber das Finanzamt hat zunächst das letzte Wort - ggf. müsste man klagen - aber solange keine Gewerbesteuer gezahlt werden muß, ist das unerheblich, wo man eingestuft wird.

Nur: bei einer Einstufung als Gewerbe bedarf es einer Gewerbeanmeldung - da kommt es nun nur darauf an, ob das nötig ist oder nicht - daher FINANZAMT entscheiden lassen.

Man muß steuerlich auseinanderhalten:

gewerblich tätig und selbständig tätig.