Freiberuflicher Webentwickler
Hallo, nach der Gewerbeanmeldung bin ich nun dazu angehalten worden, meine Selbstständigkeit mit der steuerlichen Erfassung abzuschließen um endlich meine Steuernummer zu erhalten.
Zur Gewerbeanmeldung hatte ich angegeben: Softwareentwicklung & -beratung als ausgeführte Tätigkeit.
Das ganze soll eine nebenberufliche Tätigkeit sein. Mein Problem sind nun folgende Punkte: # Ehegatte Eine Hochzeit ist momentan geplant, aber noch nicht vollzogen. Wie verhält sich dies hier soll ich präventiv bereits eintragen oder erst nachtragen lassen?
Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen- Was gebe ich bei einer Gründung zum 23.07.2014 unter "nichtselbstständiger Arbeit" an?
- Trage ich meinen geschätzten Verdienst aus der Selbständigen Arbeit unter selbstständiger Arbeit oder "Gewerbebetrieb" ein?
Ich möchte im Zuge der Selbstständigkeit ein eigenes Geschäftskonto eröffnen. Hierfür muss ich meine Berufsgruppe angeben. Softwareentwicklung und -beratung findet sich aber nicht unter Freiberufler (im Online-Antrag) aber auch nicht unter "Selbstständigkeit". Jedoch würde ich unter "Selbstständigkeit" den Punkt "Dienstleistungen (sonstige)" nehmen können. Kann es hierbei zu Problemen kommen? Ich möchte schlichtweg freiberuflich für Agenturen und Co tätig werden aber auch meine Dienstleistungen Unternehmen und Vereinen aus meiner Umgebung anbieten.
Kann mir hierzu jemand helfen?
** ich weiß, dass mir hier keine Steuerberatung erteilt werden kann. Ich benötige lediglich Ausfüllhilfe da die mitgelieferte Ausfüllhilfe nur sagt, dass ich diese Angaben dort machen soll.
2 Antworten
Du musst erstmal mit den Worten aufpassen. "Freiberuflich" ist fest definiert, das sind zB Steuerberater usw da gibt es wenige Berufe, die genau da reinpassen. Das sind Freiberufler. Als Normalo verstehen wir darunter natürlich schlicht jemanden der sein Ding macht, aber das ist halt die Selbstständigkeit. Das mit der Schätzung ist eigentlich nur wichtig, wenn du über die Grenzen kommst, weil man da Vorauszahlungen leisten muss bei der Gewerbesteuer usw Aber gerade als Anfänger ist man eher noch drunter und muss eventuell nichtmal Mehrwertsteuer oder Einkommenssteuer zahlen (musst du gucken, wie du da im Rahmen bist). Und auch nur dann ist das Konto wirklich relevant. Denn auf deine Rechnungen schreibst du ja dann das Geschäftskonto, das läuft ja unabhängig von deinem Formular.
Hallo, danke für die Antwort.
Bedeutet also, dass ich Selbständiger mit "Dienstleistungen (sonstige)" angeben kann um das Geschäftskonto zu erstellen. Ich hatte natürlich vergessen zu erwähnen, dass ich aufgrund der "nebenberuflichen Selbstständigkeit" auch §19, Kleinstunternehmer sein möchte.
Das Konto ist mir nur wichtig, um etwaigen Problemen mit meinem Gemeinschaftskonto mit meiner Partnerin aus dem Weg zu gehen und alles zentral an diesem Punkt zu haben. Und wie sagt man so schön? wad nisch kostet :D
Der Punkt "Verdienst aus nichtselbstständiger Tätigkeit", hier bin ich schlichtweg unschlüssig, ob ich nun meinen Restverdienst für das Jahr ausrechne und pauschal dort angebe oder ob ich meinen Restverdienst NETTO ausrechne und angebe. Oder ob ich auch einfach "0" angeben kann um im weiteren Verlauf (mit einem Steuerberater dann) die entsprechenden Meldungen machen kann.
Das ist ein Tätigkeitsfeld, welches sowohl gewerblich als auch freiberuflich (selbständig) sein kann; das ist unbedingt beim Finanzamt abzuklären - es geht hier um Nuancen, die letztendlich hier die Waage in die eine odere andere Richtung bringen kann - es kommt genau auf jedes einzelne Tätigkeitsmerkmal an - oft sind die Unterschiede zwischen gewerblich und freiberuflich in diesem Bereich für einen Laien nicht nachvollziehbar - aber das Finanzamt hat zunächst das letzte Wort - ggf. müsste man klagen - aber solange keine Gewerbesteuer gezahlt werden muß, ist das unerheblich, wo man eingestuft wird.
Nur: bei einer Einstufung als Gewerbe bedarf es einer Gewerbeanmeldung - da kommt es nun nur darauf an, ob das nötig ist oder nicht - daher FINANZAMT entscheiden lassen.
Man muß steuerlich auseinanderhalten:
gewerblich tätig und selbständig tätig.