Print on demand (Grafikdesign) - wie anmelden?
Moin,
ich bin gerade dabei, mich mit der Thematik "Nebentätigkeit" vertraut zu machen.
Mein Plan: ich erstelle seit einiger Zeit Grafiken und Logos, welche ich nun im Print on Demand Verfahren über beispielsweise Spreadshirt verkaufen möchte. Bedeutet:
Ich lade meine Designs hoch -> Kunde kauft das Design bspw. auf einem Tshirt -> Spreadshirt übernimmt alles weitere wie drucken, verpacken, verschicken, Support,... -> ich erhalte einen kleinen Teil der Einnahmen für meine Leistung als Designer
Nun stellt sich die Frage, was ich genau wo anmelden muss? Zählt das als Gewerbe oder als Freiberufler? Muss ich also zum Gewerbeamt oder zum Finanzamt?
Vielleicht hat hier ja schon jemand Erfahrungen damit gemacht.
2 Antworten
Du verkaufst Logos und bedruckte Textilien. Das ist nach den Vorschriften der GewO klassisches Gewerbe, denn Kunst ist es nicht. Deshalb musst du dich beim Gewerbeamt anmelden. Was das Finanzamt dazu sagt, ist dem Gewerbeamt völlig egal.
Das ist eine umstritteneThematik. Du kannst das anmelden beim Finanzamt als Freier Beruf; und wenn die nichts dagegen haben, läßt man das so laufen. In der Theorie trifft das Gewerbeamt eine eigene entscheidung, aber in der Praxis übernehmen die meistens die Einstufung des Finanzamtes ungeprüft.
Es ist aber zu beachten, dass eine solche Einstufung des Finanzamtes nicht rechtsverbindlich Ist.Für eine rechtsverbindliche Aukunft des Finanzamtes muss man ein kostenpflichtiges Gutachten beantragen.
Rechtssicherheit braucht man dann, wenn man Gefahr läuft zur gewerbesteuer herangezogen zu werden.
Der Freibetrag bei der gewerbestuer liegt bei 24.500 Gewinn. Wenn du weit darunter bleibst, interessiert das in der Regel in deinem fall keinen ob du Freiberufler bist oder ein Gewerbe hast.
Das hat mir z:B. das Gewerbeamt Essen an der Ruhr erzählt. Sie hätten keine Kapazitäten, um die Einzelfälle zu überprüfen. kann sein, dass einige gewerbeämter das anders sehen.
Ich weiß nicht, woher du diese Infos hast, aber in der Realität interessiert es das Gewerbeamt sehr wohl, ob jemand seine Produkte verkauft und nicht angemeldet ist. Dafür gibt es Buß- und Zwangsgeldbescheide :-)
Wie das Finanzamt den Betroffenen einstuft, ist dem Gewerbeamt völlig egal. Das sind schließlich zwei völlig verschiedene Rechtsgebiete, die in vielen Fällen völlig unterschiedliche Definitionen haben. Das Gewerbeamt richtet sich nur nach den Vorschriften und der Rechtsprechung zur GewO. Steuergesetze kennt dort keiner und interessieren keinen.