Community Manager: Freiberufler od Gewerbe? Aufträge aus Ausland möglich?
Hallo an alle! Ich habe eine etwas komplizierte Frage, die mir das FA nicht beantworten wollte/konnte. Ich habe ein Jobangebot als Community Manager (20 Stunden/Woche) eines ausländischen Unternehmens bekommen. Jetzt bin ich mir unsicher, ob ich ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anmelden muss. Zu den Tätigkeiten gehören u.a.: Kundenbetreuung, Inhalte schreiben für soziale Netzwerke, Videos und Fotos erstellen...
Welche Auswirkungen hat es, dass das Unternehmen seinen Sitz im Ausland hat?
Zudem würde ich daneben einen regulären Teilzeitjob ausüben. Geht das? Oder wäre das nur mit SV- und Steuer-Nachteilen für mich verbunden? Danke im Voraus!
2 Antworten
Hallo Catarina,
Freiberufler bist du dann nicht. Das könnte man vielleicht bezüglich dem Texte schreiben annehmen (journalistisch), aber allein wegen der anderen Aufgaben entfällt das. Somit wäre ein Gewerbe anzumelden. Nebenbei einen Teilzeitjob anzunehmen bringt keinerlei Nachteile für dich, außer dass sich das zu versteuernde Einkommen erhöht, aber das dürfte dir klar sein.
Bezüglich der gewerblichen Einnahmen stellt sich dann die Frage, wie das mit der Mehrwertsteuer gehandhabt wird. Da ich aber nicht weiß, in welchem Land die Firma ist, kann ich dazu nichts sagen.
Und bevor jetzt jemand einen Kommentar schreibt und auf die Kleinunternehmerregelung hinweist. Diese gilt nur innerhalb Deutschland, also für dich nicht relevant.
Und schließlich kommt mir noch in den Sinn, ob dich das ausländische Unternehmen vielleicht im Angestelltenverhältnis bezahlen kann. In dem Punkt kenne ich mich aber nicht aus und kann nichts zu sagen. Vielleicht fragst du einfach mal bei der Firma nach.
Okay dann fällt das weg mit dem Angestelltenverhältnis. Das würde es verkomplizieren.
Österreich, okay. Dann solltest du die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen. Die bringt dir keinen Vorteil, weil bei Auslandsgeschäften die Mehrwertsteuer eh zu zahlen ist. Also zuerst Gewerbe anmelden. Falls du vom dem in deinem Ort zuständigen Finanzamt noch keine Steuernummer haben solltest beantragst du die. Anschließend beantragst du beim Bundeszentralamt für Steuern online eine Ust ID. Und dann kanns los gehen.
Mit der Firma musst du dann nur noch klären, ob sie dir eine Gutschrift für die Vergütung geben wollen, oder du ihnen lieber eine Rechnung schicken sollst.
Danke sehr für die Hilfe :-)
Gern doch, schön dass ich dir helfen konnte. Freue mich auch, falls du die Antwort als hilfreich kennzeichnen magst.
Frag doch mal bei der für diese Branche zuständige Gewerkschaft.
Hallo Renick, vielen Dank für die Antwort!
Das Unternehmen wollte mich auch eigentlich im Angestelltenverhältnis zahlen, jedoch scheint das wohl etwas kompliziert, da sie hierfür ein Büro bzw. Niederlassung anmelden müssten - so habe ich es zumindest verstanden.
Was die Mehrwertsteuer angeht - das Unternehmen sitzt in Österreich.