Minijob, ausbildungssuchend + Kindergeld? Geht das?
Hallo Community!
Da ich nun ohne Genehmigung meines SB im JC umziehen werde (weil kein verständlicher Grund vorliegt), habe ich nur Anspruch auf 80 % des Regelbedarfs von H4 (Miete / Heizkosten bekomme ich nicht).
Ich bin 21 Jahre alt, natürlich ausbildungssuchend (ich will mit meinem Leben schließlich noch was anfangen) und habe die Aussicht auf einen 450,- € Job in meiner neuen Heimat (ziehe zu meinem Freund). Diesen würde ich aber nur so lange aussüben, bis die Ausbildung beginnt, die ich dann hoffentlich in der Tasche habe.
Meine Fragen wären nun:
Hätte ich in der Kombination Minijob + ausbildungssuchend Anspruch auf Kindergeld, wenn ich meine Suche nach einem Ausbildungsplatz mit den nötigen Unterlagen belege? Und wie sieht es mit dem H4-Kram aus?
Ich bedanke mich schonmal für hilfreiche Antworten.
2 Antworten
Wenn du ausbildungssuchend gemeldet bist und dies auch ausreichend nachweisen kannst,hast du auch Anspruch auf Kindergeld,das aber eigentlich deinen Eltern zusteht,nicht dir!!!
Sollten dir deine Eltern Naturalunterhalt zur Verfügung stellen,also Unterkunft , Verpflegung , usw.hast du normalerweise keinen Anspruch auf eine Abzweigung eines angemessenen Teils des Kindergeldes. Außerdem würde dir das eh auf eventuelle Leistungen vom Jobcenter angerechnet.
Selbst wenn dir das Jobcenter das Einkommen deines Freundes nicht auf deinen Bedarf anrechnen würde,weil ihr im 1 Jahr des gemeinsamen wohnens ein so genanntes Probejahr hättet,wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden,bekämst du nur die Differenz zu deinem gekürzten Regelsatz gezahlt,nach dem dir deine Freibeträge auf dein Einkommen abgezogen wurden.
Solltest du also deine 306 € Regelsatz bekommen,ab 01.01.2014 sind es dann 313 €,würde entweder das Kindergeld von 154 € angerechnet ( 30 € Abzug Versicherungspauschale ) wenn du noch keinen Nebenjob hast,wenn der Nebenjob angefangen wurde,wird dann das volle Kindergeld angerechnet.
Dafür könntest du dann auf deine 450 € Einkommen,170 € Freibetrag geltend machen,es würden dir dann 280 € auf deinen Regelsatz angerechnet,du würdest also nur noch 26 € bzw.dann 33 € bekommen,aber nur,wenn du kein Kindergeld bekommen würdest.
Solange du ausreichende Bewerbungen / Absagen auf einen Ausbildungsplatz nachweisen kannst,sollte das trotz deiner Beschäftigung für den Anspruch auf Kindergeld reichen,wenn du dann noch Ausbildung suchend gemeldet bist,dann ist es ja noch besser !
Hätte ich in der Kombination Minijob + ausbildungssuchend Anspruch auf Kindergeld
Also das Einkommen spielt bereits seit dem 1.1.2012 keine Rolle mehr beim Kindergeldanspruch! Nachzulesen in dem Link hier:
Gruß siola
Also das Kindergeld bekommt selbstverständlich mein Vater, er überweist mir immer einen Teil davon, wir teilen es uns quasi. Irgendeine Art von Unterhalt zahlt er mir nicht, da ich auch noch bei ihm wohne.
Ich will nur nochmal nachhaken, dadurch dass ich als ausbildungssuchend gemeldet bin (nachweislich wohl gemerkt), habe ich auf jeden Fall Anspruch auf Kindergeld, völlig ungeachtet dessen, dass ich aufgrund meines zweiten Minijobs sozialversichert bin?