Als Ausbildungssuchend Minijob erlaubt?
Kurz zu meiner Situation:
Bin 19 (Bald 20) habe mein Studium abgebrochen und bin noch Familienversichert und beziehe Kindergeld. Habe mich beim Arbeitsamt als 'Ausbildungssuchend' gemeldet.
Nun meine Frage: Kann ich einen Minijob, der 1x pro Monat 1 Woche (ca.40Stunden) geht, ausüben? Wäre aufjedenfall unter der 450€ Grenze bin aber unsicher ob es wöchentliche Höchststunden gibt? Eine kurzfristige Beschäftigung geht, wie ich das so gelesen habe nicht oder? (Also mal 2-3 Wochen am Stück)
Wäre sehr hilfreich, Danke!
2 Antworten
Wenn du Ausbildung suchend gemeldet bist,dann könntest du auch Vollzeit arbeiten,dann bist du aber nicht mehr Familienversichert,sondern würdest aus deinem Bruttoeinkommen dann selber Sozialabgaben und ggf. Steuern abführen bzw.abgezogen bekommen !
Willst du also weiter über die Eltern versichert sein,dann darfst du nicht mehr als 450 € pro Monat verdienen,die Stunden sind egal,solange du dich an die gesetzlichen Bestimmungen hältst.
Deinen Eltern würde also weiterhin Kindergeld zustehen,auch wenn du mehr als 450 € verdienen würdest,denn du musst ja Nachweise über deine Ausbildung suche erbringen.
Die wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit hätte nur dann einen Einfluss auf den Kindergeld Anspruch,wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hättest.
Dann darfst du neben einer weiteren Ausbildung / Studium oder in der Wartezeit nicht mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden arbeiten.
Du kannst auch Vollzeit Arbeiten, bis Ausbildungsbeginn, warum sollte das Verboten sein?
Da muss ich leider Passen.
Naja verboten sicher nicht, aber mir gings darum ob ich Kindergeld und vorallem weiter familienversichert bleiben kann.
Aber herbst will ich dann ganz normal wieder weiter Studieren oder notfalls eine Ausbildung angehen.