Kann man sich trotz abgeschlossener Ausbildung Ausbildungssuchend melden?
Hallo
Ich habe schon eine abgeschlossene Ausbildung und möchte noch eine machen.
Habe bald auch schon wieder ein Vorstellungsgespräch.
Da ich gerade beim Amt ALG 1 bekomme und mein Kindergeldantrag auch ausgelaufen ist (da 21) wollte ich fragen, ob ich mich ausbildungssuchend melden kann. (Ausbildungssuchend bis Vollendung 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld)
Habe etwas gelesen, dass man wenn man eine Ausbildung hat sich nicht ausbildungssuchend melden kann.
Ist das richtig?
2 Antworten
Laut der "Dienstanweisung zum Kindergeld" (googeln nach da-kg 2019) gilt folgendes unter dem Punkt:
A 17 Volljährige Kinder ohne Ausbildungsplatz
(3) 1 Das Kind kann für den Zeitraum berücksichtigt werden, in dem es auf einen Ausbildungsplatz wartet (BFH vom 7.8.1992, III R 20/92, BStBl 1993 II S. 103). 2 Die Wartezeit beginnt beispielsweise mit der Beendigung der Schulausbildung, einer ( ersten ) Ausbildung oder eines Ausbildungsabschnitts. 3Nimmt das Kind ernsthafte Bemühungen erst nach Ablauf des Folgemonats nach Wegfall eines anderen Berücksichtigungstatbestandes i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG auf, ist es ab dem Monat der ersten Bewerbung oder Registrierung zu berücksichtigen; Abs. 1 Satz 9 bleibt unberührt.
Laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 16 besteht dann auch Kindergeldanspruch, falls als "Ausbildungssuchend" gemeldet:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Wenn es keinen wichtigen Grund für deine weitere Ausbildung gibt, den die Agentur für Arbeit auch anerkennt, dann kannst du bzw.deine Eltern dich zwar bei der Familienkasse wieder als Ausbildung suchend melden, aber die Agentur für Arbeit kann dich da auch wieder abmelden, sollten sie der Ansicht sein das du im erlernten Beruf weiter arbeiten könntest.
Dann bliebe dir nur deine ernsthaften Bemühungen der Familienkasse selber nachzuweisen, also genügend Absagen auf Bewerbungen für eine weitere Ausbildung vorlegen.