Wie ist das mit dem Kindergeldanspruch nach dem Abi?

7 Antworten

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Entscheidend ist wann du erfährst das du bestanden hast und nicht wie lange du normalerweise zur Schule gehen würdest,denn nach bestandener Prüfung ist deine Schule beendet und wenn das im April der Fall ist und du nicht innerhalb von 4 Monaten eine weitere Ausbildung / Studium beginnst,dann hast du bzw. deine Eltern keinen Anspruch mehr !

Also meldest du dich wie empfohlen bei der Agentur für Arbeit Ausbildung suchend,denn auch ein Studium ist eine Ausbildung und dann gibt es auch weiter Kindergeld gezahlt,auch wenn die Überbrückungszeit dann länger als 4 Monate beträgt.

Dann musst du nämlich der Agentur für Arbeit deine Bemühungen um einen Studienplatz nachweisen.

isomatte  01.05.2016, 07:22

Danke dir für deinen Stern !

Das Amt folgt vermutlich einfach nur aus formalen Gründen deiner Altergrenze...

Stellt einfach einen Folgeantrag und besprecht das mittels Anruf bei der Kindergeldkasse. Alles wird gut! :-)


isomatte  01.04.2016, 10:15

Der Familienkasse wird bekannt sein das im April die Prüfungen zu ende sind und somit dann auch der Schulbesuch endet,egal was auf der Schulbescheinigung steht !

Ist in einer betrieblichen Ausbildung genau so,da ist es auch völlig egal was auf dem Ausbildungsvertrag steht,die Ausbildung ist beendet wenn die letzte Prüfung bestanden ist und das Ergebnis einem bekannt ist.

atzef  01.04.2016, 10:20
@isomatte

Und? Deswegen endet< ja nicht der KG-Anspruch. Einfach einen Folge- oder Verlängerungsantrag stellen.

Das Kindergeld endet normalerweise sobald du 18 wirst. Es kann allerdings weiter gezahlt werden wenn das Kind, also du, noch in der Ausbildung bist. Dazu zählt sowohl Schule, als auch Studium. 

In deinem Fall musst du das Kindergeld wieder beantragen. Dazu brauchst du meines Wissens eine Art Bestätigung von der Schule das du noch dort zur Schule gehst. So nen Zettel bekommst du normalerweise beim Sekretariat. 

Das selbe gilt wenn du anfängst zu studieren. 

domeex 
Beitragsersteller
 31.03.2016, 14:23

Nein, nach den Prüfungen nicht mehr. Ist das denn relevant? Wenn ich bis Juni noch offiziell Schüler bin?

domeex 
Beitragsersteller
 31.03.2016, 14:18

Die Schulbescheinigung haben wir vor Ewigkeiten schon eingereicht und dort steht auch, bis Juni bin ich dort. Von daher wundert mich, dass das Geld nur bis April gezahlt werden soll. :)

Joergi666  31.03.2016, 14:19
@domeex

findet denn nach April noch Unterricht statt?

es wird einfach ein neuer antrag gestellt und dann mit einreichung der schulbescheinigung läuft kindergeld erstmal weiter. natürlich kannst du dich auch jetzt schon ausbildungssuchend melden oder suchst du erst nach dem abi eine ausbildung? das wäre schon ziemlich blauäugig.

domeex 
Beitragsersteller
 31.03.2016, 14:17

Ich möchte ja keine Ausbildung machen, sondern studieren. :)

Ich muss mich nach der Schule als Ausbildungssuchend melden, aber das ist ja erst im Juni der Fall.

Die meisten Abiturienten bewerben sich ein Jahr im voraus bereits um einen Ausbildungsplatz, da viele Firmen diese dann schon für das nächste Jahr vergeben. Warum hast Du Dich bisher noch nicht beworben?

Haben wir denn ab April keinen Anspruch mehr darauf? Oder wie sieht das aus? :)

Bis zum Ende der Erstausbildung hast Du bzw. Deine Eltern auch Anspruch auf Kindergeld, sofern Du nachweisbar bemüht bist, zügig diese Erstausbildung zu machen / abzuschließen. Ab Abiturprüfung seid ihr also in der Nachweispflicht, dass dem so ist.

domeex 
Beitragsersteller
 31.03.2016, 15:03

Hm, das haben wir im Dezember zwar erst gemacht, aber dann muss ich das wohl nochmal machen, danke. :)

domeex 
Beitragsersteller
 31.03.2016, 14:45

Das ist doch echt bescheuert (sorry). Mein Kindergeld fällt weg und ich kann erst danach anfangen, mich für einen Studienplatz zu bewerben (Frist hierfür ist Mai bis Juli). Das heißt, sollte ich meinen Studienplatz bekommen, wird mir erst ab Juli wieder Kindergeld gezahlt? Dass April bis Juni nix gezahlt wird, obwohl ich noch bis zum 31.7. In der Schule gemeldet bin.

Gerneso  31.03.2016, 14:49
@domeex

Dann halt nochmal eine Schulbescheinigung einreichen die nachweist, dass die Schule erst im Juli endet.

domeex 
Beitragsersteller
 31.03.2016, 14:32

Nein, das habe ich etwas doof formuliert. In dem Brief steht, dass ich mich Ausbildungssuchend melden muss, damit mir weiterhin Kindergeld bezahlt wird. Allerdings möchte ich ja studieren, also fällt das mit der Ausbildung ja weg

Gerneso  31.03.2016, 14:39
@domeex

Wenn Du nicht in Erstausbildung bist, gibt es auch kein Kindergeld.

Ausbildungssuchend melden reicht nicht für den Kindergeldanspruch. Du müsstest tatsächlich nachweislich suchen. Oder eben nachweislich studieren bzw. einen Studienplatz fest haben.

domeex 
Beitragsersteller
 31.03.2016, 14:22

Habe ich noch nicht gemacht, weil eine Ausbildung für mich noch nicht in Frage kommt. Ich möchte studieren und für mein gewünschten Studiengang kann ich mich überall erst ab Mai bewerben. Also ist das egal, dass ich bis Juni in der schule gemeldet bin? Nach den Prüfungen gilt diese Nachweispflicht?

Gerneso  31.03.2016, 14:25
@domeex

Wenn eine Ausbildung für Dich nicht in Frage kommt - wozu möchtest Du Dich dann im Juni "ausbildungssuchend" melden?