Ausbildungssuche + Vollzeitjob Anspruch auf kindergeld?

5 Antworten

Wenn du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast und entweder Ausbildung suchend gemeldet bist oder der Familienkasse deine ernsthaften Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nachweisen kannst ( Bewerbungen,Absagen ) dann haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld !

Würdest du schon alleine wohnen und deine Eltern zahlen dir nicht min.Unterhalt in Höhe deines Kindergeldes,dann steht dir das Kindergeld zu.

Das könntest du dann mit Hilfe eines Abzweigungsantrages ( Formular findest du auf der Seite der Familienkasse ) selber auf dein Konto überweisen lassen,wenn es dir die Eltern nicht von selber zukommen lassen.

Weigern sich die Eltern,einen Antrag zu stellen,dann kannst du das auch selber machen,Antrag findest du auch auf der Seite der Familienkasse,dazu dann mit dem Abzweigungsantrag einreichen.

Definitiv nein, da du mit dem Vollzeitjob deinen Lebensunterhalt allein bestreiten könntest. Erst wenn du eine Ausbildung beginnst, kannst du/ deine Eltern wieder Kindergeld beantragen. LG Elfi96

Sie haben.

"Die Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes schließt seine Berücksichtigung als Kind, das sich in einer Übergangszeit befindet (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG) oder auf einen Ausbildungsplatz wartet (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG) nicht aus (Änderung der Rechtsprechung) ."

"15 cc) Nach diesen Rechtsgrundsätzen schließt eine Vollzeiterwerbstätigkeit neben einer ernsthaft und nachhaltig betriebenen Ausbildung die Berücksichtigung als Kind in der Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) nicht aus;" BFH-Urteil vom 17.06.2010, III R 34/09

Deine Eltern haben eigentlich keinen Anspruch darauf, sondern Du.

http://www.kindergeld.info/volljaehrige-kinder.html

Deine Eltern sind dir gegenüber auch unterhaltspflichtig.

"Kinder ohne Berufsausbildung/ abgeschlossenem Studium

Kinder, die noch keine Berufsausbildung absolviert oder ein Studium abgeschlossen haben erhalten in der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz, während der ersten Berufsausbildung oder in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ohne weitere Voraussetzung Kindergeld. Dabei ist es unerheblich, in welchen zeitlichen Umfang sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder wie viel Einkommen sie verdienen."

ellaluise  25.08.2014, 19:35

Es sind im allgemeinen die Eltern, die einen Anspruch haben. In Ausnahmefällen das Kind selbst.

Kindergeld, ja, wenn die Ausbildungssuche nachgewiesen wird.

Alex1146  26.08.2014, 15:05
@ellaluise

Nicht bei volljährigen Kindern.

Quelle für deine Behauptung?

es kommt drauf an, wieviel du verdienst. gehe mal bei der arbeitsagentur auf die webseite und mache dich schlau.

Alex1146  25.08.2014, 18:00

"Dabei ist es unerheblich, in welchen zeitlichen Umfang sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder wie viel Einkommen sie verdienen."