Wer kann eine Mieterhöhung aussprechen?

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Wenn der Vermieter  als Vertragspartner der Eigentümer war und nun zu Gunsten eines Dritten den Nießbrauch als Dienstbarkeit ins Grundbuch hat eintragen lassen, dann wird der Nießbrauchnehmer Vermieter. Allerdings muss der Mieter über den Vermieterwechsel wie beim Verkauf eines Grundstückes durch den Eigentümer informiert werden.

Wird ein Nießbrauch zugunsten eines Dritten bestellt, dann tritt der Nießbrauchnehmer in alle Rechte und Pflichten des Mietverhältnisses ein, d.h. er wird Vermieter.

Hierdurch kann er selbstverständlich auch Mieterhöhungen aussprechen.

Der Vermieter...derjenige mit dem der Mietvertrag besteht.

Der der als  Vermieter im Mietvertrag steht.

Der Mietvertragspartner