Wie Mieterselbsauskunft korrekt ausfüllen bei gleichzeitigem Jobwechsel?
Ich werde demnächst einen neuen Job antreten, der alte Arbeitsvertrag läuft noch bis zum Jobwechsel, d.h. es gibt keine Lücke. In diesem Zuge suche ich auch eine neue Wohnung und bin jetzt nicht sicher wie ich Fragen bzgl. meines Jobs in der Selbstauskunft korrekt ausfüllen soll. Gebe ich bei Fragen wie "Derzeitiger Arbeitgeber", "aktuelles Nettoeinkommen" den alten Jobs an oder den neuen? Ersteres wäre natürlich geschickter für mich, von Probezeit wollen Vermieter ja nichts hören...
Was schreibe ich bei "In ungekündigter Stellung seit" und "befristet beschäftigt seit"? Beides trifft ja nicht zu, die alte Stellung ist gekündigt, die "befristete" liegt in der Zukunft...
Außerdem wird oft nach dem bisherigen Vermieter gefragt. Den will ich aber ungern damit belästigen, zumal ich die alte Wohnung noch gar nicht gekündigt habe... Wie problematisch würdet ihr es sehen diesbezüglich die Auskunft zu verweigern? Ich habe irgendwie Skrupel anderer Leute Kontaktdaten herzugeben.
Danke schonmal für eure Antworten.
2 Antworten
Schreib einen kleinen Brief dazu, in dem du die Sache mit dem Arbeitsplatzwechsel erklärst. Wenn der neue Job befristet ist, ist das natürlich nicht so toll (konnte ich aus der Frage jetzt nicht so richtig erkennen) , da bietet es sich dann an, diesen Teil einfach nicht anzugeben. Aber "ungekündigt" anzugeben wäre Betrug, der Mietvertrag könnte deswegen aufgehoben werden! Lass dich darauf lieber nicht ein!
Und rede mit deinem jetzigen Vermieter - i.d.R. reicht es völig aus, wenn er schriftlich bestätigt, dass du immer pünktlich gezahlt hast und dich auch sonst "vorbildlich" verhalten hast - kein Lärm, keine Streitereien usw. Mehr als ein kurzer Rückruf passiert da eigentlich nie, und das wird er schon verkraften.
Auskunft verweigern bedeutet eigentlich immer, dass du was zu verbergen hast. Ein Gericht darf das zwar nicht gegen dich verwenden, ein Vermieter aber schon.
Danke für die Antwort. Ich hab mich tatsächlich unklar ausgedrückt: Die neue Stelle ist unbefristet nur eben mit Probezeit.
Bei derzeitiger Arbeitgeber würde ich den Arbeitgeber eintragen den ich zum Zeitpunkt des Ausfüllens habe.
Da steht doch derzeitiger Arbeitgeber, also der Akuelle.
MfG
Johnny