Wie Mieterselbsauskunft korrekt ausfüllen bei gleichzeitigem Jobwechsel?

2 Antworten

Schreib einen kleinen Brief dazu, in dem du die Sache mit dem Arbeitsplatzwechsel erklärst. Wenn der neue Job befristet ist, ist das natürlich nicht so toll (konnte ich aus der Frage jetzt nicht so richtig erkennen) , da bietet es sich dann an, diesen Teil einfach nicht anzugeben. Aber "ungekündigt" anzugeben wäre Betrug, der Mietvertrag könnte deswegen aufgehoben werden! Lass dich darauf lieber nicht ein!

Und rede mit deinem jetzigen Vermieter - i.d.R. reicht es völig aus, wenn er schriftlich bestätigt, dass du immer pünktlich gezahlt hast und dich auch sonst "vorbildlich" verhalten hast - kein Lärm, keine Streitereien usw. Mehr als ein kurzer Rückruf passiert da eigentlich nie, und das wird er schon verkraften. 

Auskunft verweigern bedeutet eigentlich immer, dass du was zu verbergen hast. Ein Gericht darf das zwar nicht gegen dich verwenden, ein Vermieter aber schon.

Tannin 
Beitragsersteller
 24.05.2015, 12:51

Danke für die Antwort. Ich hab mich tatsächlich unklar ausgedrückt: Die neue Stelle ist unbefristet nur eben mit Probezeit.

Bei derzeitiger Arbeitgeber würde ich den Arbeitgeber eintragen den ich zum Zeitpunkt des Ausfüllens habe.

Da steht doch derzeitiger Arbeitgeber, also der Akuelle.

MfG

Johnny