Mietzinsreduktion bei Wasserschaden?
Guten Tag
Vor genau einem Monat haben wir unserer Verwaltung gemeldet, dass wir Flecken auf der Wohnzimmerwand (zum Badezimmer angrenzend) entdeckt haben. Seither kamen unzählige Handwerker vorbei für Analyse- und Reparaturarbeiten. Die Wasserleitungen waren zu alt, somit sind wir als Mieter nicht selbst verschuldet und der Vermieter übernimmt die Kosten für die Reparatur der Leitungen und die Bautrocknung.
Nun hat sich zeitlich alles ziemlich in die Länge gezogen. Erst am kommenden Donnerstag beginnt die Trocknung, welche erneut ein paar Wochen dauern kann. Und bis die Wand und der Boden wieder geschlossen sind schätze ich erneut 3-4 Wochen.
In dieser gesamten Zeit haben wir unser grosses Badezimmer nicht gebrauchen dürfen und das Wohnzimmer ist auch etwas verkleinert und weniger wohnlich aufgrund der Plastikabdeckung rund um die durchnässte Wand. Trotz der Plastikabdeckung verteilt sich Staub und Schmutz in der Wohnung...
Leider haben wir bei der ersten E-Mail (am 6.4.19) KEINE Frist angegeben, bis wann sie den Mangel behoben haben sollten. Deswegen stellt sich für uns die Frage:
Wie sollten wir idealerweise bei der Anforderung nach einer Mietzinsreduktion vorgehen? Haben wir auch ohne Fristvereinbarung gesetzlich ein Recht auf Mietzinsreduktion aufgrund von nicht selbstverschuldeter Mängel?
Vielen Dank für Ihre Antworten und Tipps!
2 Antworten
So, wie ich Deine Frage verstehe, trägt an dem Wasserschaden und an der Dauer der Bauerbeiten niemand eine Schuld. Natürlich wäre zumindest ersterer zu vermeiden gewesen, aber ganz ehrlich: Hättet Ihr vor Freude in Hände geklatscht, wenn der Vermieter Euch verkündet hätte, er ließe jetzt vorsichtshalber die Wasserleitungen erneuern und deshalb sei Euer großes Bad für zwei Monate nicht benutzbar?
Natürlich trägt der Vermieter das unternehmerische Risiko, aber er ist durch die Kosten der Baumaßnahmen sowieso schon belastet. Hältst Du es für fair und insbesondere für das weitere Mietverhältnis für förderlich, ihm jetzt durch die Mietminderung noch zusätzliche Kosten aufzubürden?
Den Anspruch dürftet Ihr haben, aber geht mal in Euch, ob es wirklich in Eurem besten Interesse ist, ihn auch durchzusetzen.
Ja, ein Recht auf Mietminderung besteht, und das sogar rückwirkend. Denn das Gesetz sagt, dass die Minderung schon mit Auftreten des Mangels gegeben ist. Es hängt also nicht vom Setzen einr Frist oder ähnliches ab.
Allerdings kann ich die Höhe der Minderung hier nicht sagen. Denn das ist persönliche Rechtsberatung, da der individuelle Sachverahlt genauer angeschaut werden müssen. Du solltest daher zu einem Anwalt oder dem Mieterverein, um das zu klären.
Von eigenmächtiger Minderung ohne fachlicher Beratung kann ich nur abraten. Denn minderst du zu viel, kannst du Nachteile haben bis hin zur Kündigung.
Das wäre sehr hilfreich, wenn du bei Fragen künftig immer dazu schreibst, auf welches Land sich die Frage bezieht, gerade bei rechtlichen Fragen.
Danke vielmals für die Antwort. Habe vergessen zu erwähnen, dass wir aus der Schweiz sind. Aber ich werde wie von dir angeraten, den Mieterverband kontaktieren.