Wasserschaden im Bad mietminderung oder nicht?

4 Antworten

Ab dem Zeitpunkt wo der Vermieter Kenntnis von dem Mangel hat, darf die Miete angemessen gemindert werden solange der Mangel besteht.

Die Höhe einer Mietminderung hängt vom Einzelfall ab und muss angemessen sein; daher sollte sie auch von einem fachmann festgelegt werden oder man einigt sich mit dem vermieter über die Höhe einer Mietminderung.

erst mal nicht minderrn sondern Vermieter in Kenntniss setzen und akzeptable Frist setzen denn Handwerker kommen auch nicht von heute auf morgen.

Sebbo0909 
Beitragsersteller
 28.01.2017, 09:39

Der Vermieter ist natürlich informiert, und Handwerker waren auch da und haben die Ursache behoben, trotzdem tropft es immer noch und die Decke muss komplett entfernt werden 

newcomer  28.01.2017, 09:40
@Sebbo0909

hast du darüber auch Vermieter informiert denn es könnte sein dass die Handwerker was übersehen haben sprich immer noch was undicht ist denn das Tropfen sollte längst vorbei sein

Sebbo0909 
Beitragsersteller
 28.01.2017, 09:49
@newcomer

Es wird noch eine ganze Weile weiter Tropfen weil sich literweise Wasser in der Zwischendecke gesammelt hat, das muss ja erstmal abflies

newcomer  28.01.2017, 09:54
@Sebbo0909

da wäre eventuell als Notlösung sinnvoll zum einen ein Provisorium darunter zu machen was das Tropfwasser auffängt z.B. Plane mit Eimer und zum anderen auf Kosten von Vermieter elektrischen Raumlufttrockner aufzustellen um die Verdunstung bzw Trocknung zu beschleunigen. Ansonsten hat er schon einige Maßnahmen durchgeführt. Damit wäre Mietminderung sowieso unbegründet da er reagiert hat

albatros  28.01.2017, 11:19
@newcomer

Da irrst du aber gewaltig. Sobald die Mietsache in ihrem Gebrauch gemindert ist, ist auch die Miete automatisch kraft Gesetz gemindert. Das hat mit der Veranlassung der Abhilfe nichts zu tun.


Sofort Info an Vermieter. Der muss dann alles Nötige veranlassen. Du solltest natürlich den Obermieter zuerst  alarmieren, so dass er eine betroffene Leitung bzw. ein Leck schließen kann. Er ist auch verantwortlich für die Meldung an den Vermieter.

Dein Schaden, insofern Eigentum von dir geschädigt ist, reguliert deine HRV. Schäden an der Mietsache die GV des Vermieters, evtl. die HPV des Verursachers (z. B. der Schlauch zur WM ist defekt).

Insofern deine Wohnung erheblich in ihrer Nutzung beeinträchtigt ist, darfst du angemessen ab Kenntnis des Vermieters von dem Mangel) die Miete mindern.

Musst und solltest zuerst den Eigentümer Deiner Wohnung verständigen und nicht gleich mit einer "Mietminderung" drohen, niemand kann etwas dafür. Schäden kommen in allen Häusern/Wohnungen vor!