Gebäudeversicherung - müssen alte Badmöbel (Wanne und Waschbecken) wieder verwendet werden?
Hallo!
Wir haben in unserem Bad einen versicherten Wasserschaden (Leitungswasser).
Da das Leck in der Wand saß, mußte sowohl der Bodenbelag, als auch die Isolierung + Putz an 2 Wänden entfernt werden. Um das überall machen zu können, mußten natürlich auch die Badewanne und die Waschbecken demontiert werden. Nun sieht unser Badezimmer aus wie im Rohbau. Trocknung Wand und Estrich ist inzwischen erfolgt.
Problem: Die Wanne und die Waschtische sind ca. 20 Jahre alt, und kein Sanitärbetrieb baut solche Dinge wieder ein, da sonst eine Gewährleistung nicht möglich sei.
Deshalb habe ich bei der Versicherung ein Angebot mit Neuteilen eingereicht. Der Gutachter hat mir ebenfalls bestätigt, dass Sanitärbetriebe keine 20 Jahre alten Teile wieder einbauen werden.
Die Versicherung findet das jedoch komisch und möchte von mir eine Stellungnahme. Kann mir jemand sagen, welche Rechte ich in so einem Fall habe?
Bin ich verpflichtet, die alten Sachen irgendwie wieder einbauen zu lassen?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!!!
5 Antworten
Du kannst natürlich neue einbauen, wirst dann aber nicht alle Kosten ersetzt bekommen, wenn die Dinger nicht beschädigt waren.
Verweise auf die Stellungnahme des Gutachters.
Deine Bademöbel haben mit der Gebäudeversicherung nichts zu tun.
Diese Schäden musst du deiner Hausratversicherung melden.
Habe ich dies bestritten.
Mein Hinweis galt nur den Bademöbel, oder bist du der Meinung, dass sanitäre Einrichtungen - Bademöbel sind?
Nein, bist du nicht. Du kannst dir auch neue Möbel kaufen, nur wird dir das die Versicherung nicht bezahlen. Denn die Versicherung bezahlt nur vom Wasser beschädigte Sachen
Die Gebäudeversicherung ist eine Reparatur- , aber nicht Modernisierungsversicherung.
Wanne und Waschbecken sind Gebäudebestandteile!