Mietwohnung und Hund zu Besuch?
Grüß Euch!
Folgende Frage, meine Freundin hat einen mittelgroßen Mischlingshund und wenn sie bei mir zu Besuch ist (oder bei mir schläft) hat sie die den Hund meistens dabei.
Da mein Vermieter ein äußerst unseriöser Vermieter ist, mache ich mir Gedanken darüber, ob er mir wegen dem Hund Ärger machen kann. Er weiß das meine Freundin ab und an bei mir übernachtet, gerne auch mal 2-3 Nächte am Stück. Laut Mietvertrag sind Hunde nach Absprache erlaubt, aber der Hund gehört halt nicht mir. Da ich diesem Typen keinen Meter über den Weg traue und ihn nur ungern auf das Thema Hund aufmerksam machen möchte, würde mich mal interessieren ob er mir überhaupt etwas ankreiden kann wenn der Hund dabei ist? Vielleicht habt ihr ja mehr Ahnung als ich und könnt mir helfen.
Achja ... Der Hund ist übrigens sehr still und stört die Nachbarschaft nicht.
Danke euch schon mal !
6 Antworten
Solange deine Freundin als Besuch gilt und - wichtig - solange der Hund immer nur mit ihr zusammen da ist, ist auch der Hund Besucher und der Vermieter kann nichts machen.
Allerdings ist deine Freundin ja häufiger mehr oder eniger regelmäßig, schläft auch mehr oder weniger regelmäßig da. Und so kann es möglich sein, dass man deine Freundin nicht mehr als Besuch ansehen muss, sondern wie eine Mitbewohnerin im Sinne einer Zweitwohnung. Die Grenze, wann ein Besucher zum Mitbewohner wird, ist fießend, lässt sich nicht genau definieren, da es auf die genaueren Umstände ankommt. Jedenfalls kann der Vermieter dann Probleme machen, wenn er meint, dass diese Grenze erreicht ist und deine Freundin mehr als nur Besuch ist.
Der "Pferdefuss" (im Mietvertrag) ist der Satz: " ...nach Absprache " ;-(
Bedeutet, das der Vermieter entscheidet ! Dadurch hast Du schlechte Karten.
Wenn eine alleinstehende Mieterin (mit Mega-Dogge, die ständig bellt) in dem Haus wohnt, juck ihn das nicht.
Du bist halt nur ein "Geduldeter" (Mietzahler), der die Füsse still halten soll.
Klingt nach eifersüchtigerm, perversem Vermieter.
Danke dir für den Link
Einfach ausziehen.
Nein natürlich nicht, aber da der Hund nicht dir gehört und auch niemanden stört, dürfte der Vermieter nichts sagen können.
Den Hund als Besuch kann kein Vermieter verbieten, auch keine Übernachtung an wenigen Tagen hintereinander.