Kann der Vermieter den Besuch von Hunden verbieten?
Hallöchen👋🏽
und zwar geht es um folgendes:
ich habe vor etwa einem Jahr bei meiner Vermieterin angefragt ob wir uns einen Hund zulegen dürfen (im Mietvertrag steht auf Absprache) dies hat sie abgelehnt mit der Begründung das wir beide Berufstätig sind und das viel Verantwortung ist. Ausserdem würden sich die Nachbarn unten drunter (die selbst einen Hund haben) gestört fühlen. Wir mussten das ja akzeptieren.
jetzt ist es so das meine Beste Freundin für ein paar Wochen in Therapie muss und ihr Hund sich bei uns 1-2mal die Woche von 7-16Uhr bei uns aufhält. Ich dachte mir gut dann sag ich der Vermieterin mal Bescheid das sie sich nicht wundern wenn sie mich mal draussen laufen sehen. Doch jetzt hab ich eine Email von ihr bekommen mit dem ausdrücklichen Verbot das keine Hunde in diese Wohnung kommen dürfen auch nicht zu Besuch zum Schutz der Parkettböden..
Jetzt zu meiner Frage
darf sie das? Kann sie einfach sowas verbieten? Ich meine wenn meine Eltern mit nem Hund für 1-2stunden vorbei kommen würden könnte sie doch auch nichts sagen oder?
14 Antworten
Das Amtsgericht Rheine etwa ähnlich Az. 4 C 673/03 vom 24.02.2006. Der Vermieter kann dem Mieter nicht verbieten, Besuch zu bekommen, der einen Hund mitbringt. Auch wenn laut Mietvertrag das Halten von Tieren untersagt ist, dürfen Mieter "Hundebesuch" empfangen. Allerdings darf sich der Hund nicht täglich mehrere Stunden beim Mieter aufhalten. Dann ist der Aufenthalt mit Hundehaltung gleichzusetzen und somit nicht zulässig.
Ein sehr komplexes Thema bei dem Sie es zur neueren rechtlichen Klärung auf einen Rechtsstreit ankommen lassen können, falls Ihnen die Wohnung wegen Hundebesuch gekündigt wird und Sie solche Verfahrenskosten nicht scheuen, nur um Besuch mit einem Hund zu empfangen!
Ihr Besuch wäre insoweit gut beraten, ohne "Fiffi" bei Ihnen zu erscheinen.
Genau in solchen Details besteht die Unsicherheit des Handelns.
Alles was vertraglich festgehalten wird, ist zu aktzeptieren. Wenn die Vermieterin dies will, muss man sich daran halten. Tja...
🙄 wer kennt sie nicht die Mietvertragsklauseln die alle vor dem bgh gehalten haben
Nein. Der Hund ist dann aber nicht alleine?
Nein wir wären die ganze zeit da und das haben wir ihr aber auch gesagt
Ok. Dann ist das Verbieten wirklich nicht in Ordnung. Zieht dem Hund halt Söckchen an.
Oder betreut den Hund in der Wohnung der Freundin.
https://www.mietrecht.com/hundehaltung-mietwohnung/
"... darf ein Hund zu Besuch kommen. Allerdings sollten Mieter darauf achten, dass dies nicht zu lange und zu häufig geschieht."
Nein, das kann sie nicht verbieten, sofern der Hund friedlich ist.
Insbesondere da es schon Hunde im Haus gibt, und daher eine Allergie eines anderen Mieters nicht vorliegen kann, was aber einer der wenigen Gründe wäre, ein Besuchsverbot aussprechen zu dürfen..
Es ging hier aber nicht um Täglich, sondern mehrmals die Woche ;)