Geruchsbelästigung in einer Eigentumsgemeinschaft
Hallo, wir sind eine Eigentümergemeinschaft und haben unsere Wohnungen teilweise vermietet. Wir haben einen Eigentümer der seine Kellerwohnung vermietet hat und im gleichen Haus wohnt. Sein Mieter hat die Kellerwohnung gemietet hat einen Hund und eine Katze und der Mieter ist eine , Sorry , Drecks... Das war bei der vermietung schon bekannt. Er sammelt leere Hundefutter Dosen und stapelt diese in der Wohnung er selber hat ständig die gleichen Klamotten an und wäscht und duscht sich nicht . Es stinkt aus der Kellerwohnung so penetrannt das es bis in das Treppenhaus zieht und sich kein anderer in den Keller traut . Ich habe mich an das Gesundheitsamt gewand aber von da bekommen wir keine unterstützung da angeblich keine krankheit von ausgeht, wir sollten uns einen Rechtsanwalt nehmen. Wer kann uns Tipps oder Hilfe geben damit wir dagegen vorgehen können ???? Ich möchte meine Eigentumswohnung gerne verkaufen aber unter diesen Umständen unmöglich. Danke schon mal .
3 Antworten
Das ist sehr schwierig. Hatten das Problem auch mal, allerdings mit einem Miteigentümer. Gesundheitsamt gab die gleiche Auskunft, die sie dir auch gegeben haben. Haben uns dann mit der Gemeinde in Verbindung gesetzt. Uns wurde dann der Rat erteilt (Originalton) :" Legt dem eine tote Ratte vor die Türe oder sonstiges Ungeziefer, dann können wir einschreiten!" Unglaublich! Gegen solche Personen hast du so gut wie keine Handhabe! Wenn du einen Rechtsanwalt einschaltest, wirst du letztendlich auf den Kosten sitzen bleiben und an der Gesamtsituation ändert sich nichts!
Bei jeder Form von Belästigung ist es auf jedenfall ratsam, die Person darauf aufmerksam zu machen. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass es bei solchen Messies schwierig ist, auf Gehör zu stoßen, von daher würde ich mit dem Vermieter bzw. Eigentümer sprechen. Ich vermute stark, dass man dagegen vorgehen kann, da auch Geruch eine Form von Belästigung ist und es euer gutes Recht ist, nicht belästigt zu werden.
Wohnt der Vermieter auch in dieser Gegend ?
Normal würde ich sagen, der Vermieter soll sich mal ein Bild davon machen und dann mal ein Machtwort sprechen, da er ohne weiteres der einzige ist, der da was durchsetzen kann, wenn er aber da wohnt und trotzdem nichts macht, würde ich ernsthaft einen Anwalt einschalten.
Eine derartige Belästigung von Gerüchen stört den Hausfrieden und dagegen muss man vorgehen.
Der Vermieter wohnt im selben Haus
Danke, aber bei Mieter und Vermieter stößt man auf taube Ohren. Kann ich evtl. das Hausgeld kürzen wenn zb. meine Mieter die Miete durch Geruchsbelästigung kürzen würden ?
Danke, aber bei Mieter und Vermieter stößt man auf taube Ohren. Kann ich evtl. das Hausgeld kürzen wenn zb. meine Mieter die Miete durch Geruchsbelästigung kürzen würden ?
keine gute Idee. Du verwechselst hier nicht vergleichbare Rechtsverhältnisse. Was hat die Eigentümergemeinschaft damit zu tun? Du musst den Betrag lt. WP zahlen - du verursachst ja auch Kosten. Bei nichtzahlung verklagt dich der Verwalter und die WEG muss ja auch zahlungspflichtig bleiben. Wenn du meinst,du ahst Ansprüche musst du das privatrechtlich mit dem Eigentümer der Wohnung- Keller ausfechten.
Der Vermieter wohnt im gleichen Haus! Verstehe allerdings nicht, warum er an diese Person vermietet hat, wenn das Problem schon bekannt war.