Aufenthalt im Treppenhaus und offene Türen

3 Antworten

Aufenthalt in gemeinschaftlich genutzten Räumen ist vollkommen in Ordnung, auch wenn sie niesen muss. Sie wird ja nicht extra zum Niesen ins Treppenhaus gehen. Für die Eingangstür wird es eine Regelung in der Hausordnung geben. Falls nicht, einfach mal auf der nächsten Eigentümerversammlung ansprechen. Bei Geruch ist das schwierig, da dabei die Wahrnehmung der Betroffenen wohl sehr abweichen können. Der eine ist empfindlich, der andere nicht. Wenn der Geruch in eurer Wohnung bei geschlossener Tür gut wahrnehmbar ist, geht es zu weit. Hausverwaltung ansprechen oder einen Schiedsamt einschalten.

MP1293 
Beitragsersteller
 23.02.2014, 12:46

Ja klar, man muss halt mal niesen. Das ist völlig normal. Aber das war auch nur ein Beispiel. Sie ist nunmal oft im Treppenhaus, gerne auch mitten in der Nacht. Ab und zu kommen da laute Geräusche von ihr, die durch das gesamte Treppenhaus schallen. Irgendwelche Tüten, die sie schüttelt oder sonstwas. Und das stört einfach. Durch den dauernden Aufenthalt hat man auch keine Ruhe, sondern wird dauernd angesprochen. Gegen ein Plauderchen mit Nachbarn habe ich ja nichts. Aber sie findet dabei nie ein Ende.

Für die restlichen Sachen lass ich das dann mal bei der Eigentümerversammlung ansprechen. Gute Idee.

Sie stört euch mit ihren Eigenheiten, aber ich finde, ihr übertreibt. Mein Gott, die tut euch doch nichts. Dann ist sei halt im Treppenhaus. Dann müffelt es halt etwas, wenn ihr die Tür aufschlie0t. Na und, so schlimm ist das nun auch nicht.

MP1293 
Beitragsersteller
 23.02.2014, 12:35

Entweder hast du meinen Text nicht gelesen oder willst ihn nicht verstehen. Es müffelt nicht, sondern es stinkt. Das ist doch nicht normal, wenn man vor der eigenen Haustür steht und die Luft anhalten muss. Stell dich mal auf die Müllhalde und behaupte dann, dass es dort doch nur etwas müffelt.

Ihre Eigenheit, das Treppenhaus für Fremde zugänglich zu machen, ist auch nicht akzeptabel.

Die Türe immer wieder verriegeln, eventuell einen "sachkundigen Bekannten" fragen, wie man diesen kleinen Riegel wirkungslos macht.

Euren Verwalter informieren.

MP1293 
Beitragsersteller
 23.02.2014, 12:47

Muss dann mal den Verwalter fragen, ob man diesen Riegel nicht einfach ausbauen kann.

konzato1  24.02.2014, 17:42
@MP1293

Natürlich muß man fragen! Das ist doch selbstverständlich!

Aber mit ner kleinen Zange und der entsprechenden Erfahrung kann man das kleine Teil abknipsen oder abbrechen. Muß doch niemend sehen. Frag mal nen Handwerker in deiner Bekanntschaft.