Mietrecht / Benutzung des Treppenhauses ins DG von fremden Leuten

10 Antworten

Wenn im Mietvertrag geregelt ist, daß nur Ihr diese Räume nutzen dürft, macht ein Schloß an die Treppe (Vermieter verständigen) oder wendet Euch an den Vermieter, daß der das unterbindet (Brief mit Androhung der Kündigung - vom Vermieter an die Chaoten).

MontySpinneratz 
Beitragsersteller
 22.01.2015, 19:17

Die Mieter unten haben schon eine mündliche Androhung der Kündigung, aus verschieden Gründen in der Art. Das sind leider 2 Partien, da eine Wohnung deren Mutter bewohnt (die Keiferin vorm Herrn), und die andere Wohnung die dazugehörige Tochter mit 2 Kleinkindern), die beide ständig Besuch haben, unter anderem viele Kinder und Jugendliche, die durchs ganze Haus rennen, eben auch zu uns hoch. Wir haben mittlerweile übrigens bereits eine Vorrichtung zur optischen Versperrung der Raumspartreppe gemacht. Aber wer will, kommt trotzdem drüber. Die hat leider nur auf einer Seite ein Geländer... . Wir haben uns auch bereits eine Treppentür gekauft, wie man sie für Kleinkinder hat, und wollen die an der obersten Treppe vom normalen Treppenhaus anbringen. Aber auch da käme man drüber, so man wolle.

Die Vermieterin ist zum Glück auf unserer Seite, aber eben eine ältere Frau, die auch nicht so recht weiß, was die dürfen und was nicht. Sie hat schon lautstark mit denen geschimpft, seither ist etwas Ruhe. Trotzdem würde mich halt die rechtliche Seite der Treppenhausnutzung nach oben interessieren, um gegebenenfalls eine Anzeige zu starten. Ich kann ja nichts anzeigen, was nicht grundsätzlich verboten ist :o( .

wenn gespräche mit solchen mitbewohnern nicht bringen, um sie auf recht und gesetz ehinzuweisen, muss man eben die harte tour fahren, also anzeigen wegen hausfriedensbruch und ggf. diebstahl. außerdem würde ich den eigentümer auffordern, dafür sorge zu tragen, dass niemand anders die von euch (lt. mietvertrag?) zugeordneten nutzräume betreten darf. als einfachste lösung wäre doch das abschließen der raumspartreppe möglich, ist das eine feste oder eine zum einklappen?

auch bei anderen belästigungen durch unsoziales verhalten kannst du den vermieter in die pflicht nehmen, in dem du wegen solcher störungen anderer mieter, sprich verstöße gegen hausordnung, einfach die miete reduzierst und ihn aufforderst, für abhilfe zu sorgen. solange darfst du miete zurückhalten.

MontySpinneratz 
Beitragsersteller
 22.01.2015, 18:37

Stop, stop, stop.... . Ich will hier nicht die Miete reduzieren, oder der Vermieterin an den Karren fahren, das hast du falsch verstanden. Die Vermieterin ist eine sehr liebe 70jährige Frau, die auf unserer Seite steht. Im Übrigen haben wir seit 21 Jahren keine Mieterhöhung bekommen, und bezahlen für die Nutzung der Dachbodenräume keinen Cent extra. Die stellt sie uns (und noch einen zweiten Keller) kostenlos zur Verfügung. Da kann ich keine Mietminderung machen. Das wäre äußerst unfair. Wir hatten damals angefragt, ob wir diese Räume nutzen dürfen, und sie hat sie uns kostenlos gegeben (dafür haben wir auf unsere Kosten etwas ausgebaut).

Auch werde ich natürlich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch machen, wenn noch einmal etwas derartiges vorkommt, was ungesetzlich ist (da gab´s schon andere Dinger, wie Beleidigungen, Rumwerfen unseres Eigentums usw.) . Genau deswegen möchte ich ja wissen, ob das nun erlaubt ist, dass die Leute das Treppenhaus nach oben benutzen, oder nicht. Zum Beispiel ist bei uns oben ein Fenster, und die kommen eben rauf, und machen das zu (Wozu? Wir können das selber!).

Die Raumspartreppe kann man leider nicht abschließen. Die steht mitten im Treppenpodest und landet mitten in dem Vorraum oben. Es sind halt die 2 Räume oben verschließbar, aber aufgrund sehr starker Dachschräge kann man da nichts zu machen. Es ist eine feste Treppe aus Holz, die einziehbare mussten wir entfernen, weil die der täglichen Begehung nicht stand gehalten hat.

Die Vermieterin hat nach einer Beschimpfungsattacke der Leute vor einigen Monaten gegen uns einmal massiv "den Rauch reingelassen" und mit den Leuten geschimpft. Seither gehen sie uns aus dem Weg. Aber wie lange das hält, weiß man auch nicht... . Wir haben mittlerweile Schilder angebracht "Achtung, Videoüberwachung!" und "Privat - Zutritt verboten!". Wie gesagt war vor vielleicht 2 Wochen wieder einer oben und hat das Fenster zugemacht.... .

Das nervt leider... . Verstehst du, was ich meine? Man hat irgendwo keine Privatsphäre mehr (die wir die ganzen Jahre zuvor eben hatten)...

Hast Du schon mal den Mietvertrag durchgelesen und den Vermieter gefragt?

MontySpinneratz 
Beitragsersteller
 22.01.2015, 18:22

Ja, habe ich, sonst würde ich hier nicht so "dumm" fragen. Die Vermieterin ist auch der Meinung, dass die da nichts verloren haben, hat es denen auch schon gesagt, aber danach war schon wieder einer von denen oben. Die Vermieterin ist eine 70jährige Frau, die leider auch nicht viel über Mietrecht weiß.... . Sie ist aber auf unserer Seite und hat schon bereut, diese anderen Leute rein geholt zu haben. Naja... . Aber was will sie machen... . Im Mietvertrag steht halt über die Nutzung des Treppenhauses nur,wer für das Auswechseln der Glühbirnen zuständig ist, und wie es sich mit Gegenständen verhält, die im Treppenhaus stehen (Schränke, Kinderwägen, Schuhe....). Aber nicht, wer wo welches Stück Treppenhaus benutzen darf... . Irgendwie muss das doch aber gesetzlich geregelt sein, hoffe ich...?

larry2010  22.01.2015, 18:34
@MontySpinneratz

wie ich schrieb, aus brandschutzgründen darf nichts stehen.

bei uns gab es letztes jahr eine begehung und dann eine frist von 2 wochen, inenrhalb der, man seinenr kam aus treppenhaus und trockenraum im keller geräumt haben musste, da schuhschränke auf dem flur standen und möbel ja nur mal kurz im trockenraum abgestellt waren, bis sie abgeholt werden und das seit einem halben jahr.

man steckt nciht drin, das jemand ins haus kommt und euren schrank ansteckt ode res brennt und ihr im rauch gegen den schrnak rennt und die orientierung verliert.

MontySpinneratz 
Beitragsersteller
 22.01.2015, 18:52
@larry2010

Das, was bei uns im Treppenhaus steht, ist alles von der Vermieterin genehmigt. Der Brandschutz ist berücksichtigt und der Fluchtweg so breit, wie er zu sein hat! Darum geht es hier auch nicht, sondern die Frage war: Darf jemand, der nicht oben wohnt, einfach dort hoch laufen, wo er im Prinzip nichts verloren hat (Gründe siehe oben)....

Jedoch weiß ich nicht, wie das gesetzlich aussieht mit der Nutzung des Treppenhauses. Wir haben auch auf halber Etage einen Podest, auf dem auch noch ein Schrank und Pflanzen von uns stehen, und erst noch eine halbe Etage runter ist Gemeinschaftsbereich. Dürfen denn Leute, die NICHT im DG wohnen, einfach dort die Treppe hoch gehen bis vor unsere Tür?

Der Flur ist nicht mitvermietet und daher kannst Du es nicht verbieten.

Du darfst noch nicht mal Sachen in den Flur stellen denn er ist auch ein Fluchtweg.

MfG

Du leitest aus der 21-Jährigen Mietzeit vermeintliche Rechte ab, die nirgendwo im Gesetzestext zu finden sind. Deshalb kannst du auch keine Antwort hier im Forum erwarten, die deine Meinung stützt.

Treppenhäuser beginnen an der Hauseingangstür und enden für Mieter an den Wohnungseingangstüren. Das Abstellen von Privatgegenständen der Mieter im unvermieteten Treppenhaus geschieht auf eigene Gefahr der Mieter, mit und ohne Erlaubnis des Vermieters.

Lösung: Du mietest im Nachgang die Treppe vom letzten Absatz bis zu deiner Wohnungstür. Alle Mieter des Hauses erhalten darüber Mitteilung der Vermieterin und du sperrst diese Treppe mit einer Kindersicherungstür gegen Fremdnutzung.

Die Kamera nicht auf den Absatz der Nachbarn richten. Deinen Mietbereich darfst du überwachen. Hoffentlich sind die Nachbarn lesekundig und der deutschen Sprache mächtig. Es gibt auch Piktogramme.

MontySpinneratz 
Beitragsersteller
 23.01.2015, 10:34

;o) , auf das mit dem Mieten der Treppe muss man erstmal kommen, kann aber vielleicht interessant sein. Die Vermieterin hat den Leuten schon gesagt, dass die da oben nichts verloren haben, naja... . - Und die Kamera geht NICHT auf irgendeinen Bereich, wo ein Fremder vorbei kommen sollte. Ausschließlich auf den oberen Teil der Treppe und unsere Eingangstür, bzw. die Treppe zum Dachboden. Die Schilder sind eindeutig mit Bild und die Leute, sind zwar aus irgendeinem Ostblockland, aber sind der deutschen Sprache absolut mächtig.