Mietrecht / Benutzung des Treppenhauses ins DG von fremden Leuten
Bei uns liegt folgendes Problem vor:
Wir wohnen im DG eines 4-Familien-Hauses. Auf dieser Etage befindet sich nur unsere Eingangstür, gegenüber unsere Schuhschränke und dazwischen eine Raumspartreppe, die zu weiteren Räumen auf dem Dachboden eins drüber führt, die ausschließlich uns zur Nutzung überlassen sind. Die Raumspartreppe führt zuerst in einen kleinen Vorraum, den wir auch nutzen (gehört auch zu uns), und von dort aus in 2 abgeschlossene Räume mit minderwertigen Türen, die man theoretisch mit wenig Gewalt aufbekommen könnte. In besagtem Vorraum lagern wir auch noch (wenig wertvolles) Eigentum. Dieser Vorraum ist vom Treppenhaus aus leider über die Raumspartreppe frei zugänglich.
Nun das Problem: In unserem Haus wohnen seit 3 Jahren (wir wohnen dort seit 21 Jahren) Leute, die keinerlei Hemmschwelle vor fremdem Eigentum haben, und der Meinung sind, sie dürfen alles. Die haben schon den Gemeinschaftsgarten als ihr Eigentum auserkoren und mit Kinderaußenspielsachen vollgebaut (mindestens 10 Teile - das steht aber auf einem anderen Blatt und gehört nicht zur Frage). Desweiteren haben die nichts anderes zu tun, als uns hinterher zu spionieren. Wir hatten schon so ein ungutes Gefühl, als wir letzten Sommer in den Urlaub gefahren sind, und haben deswegen damals so eine kleine Kamera installiert, die auf Bewegung Bilder oder 30 sec.-Videos macht. Diese Kamera nimmt wohlbemerkt keinen Bereich auf, wo andere Leute etwas verloren haben, da geht es nur zu uns (was die aber nicht interessiert). Mit Beginn des Letzten Urlaubs haben wir mindestens 10 mal Mitglieder dieser Familie auf den Bildern. Und mindestens 2 mal davon ist sicher, dass diese Leute bei uns auf dem Dachboden waren (Jugendliche von denen), sprich, die Raumspartreppe hochgestiegen sind in unsere Privaträume. Dass letzteres Hausfriedensbruch ist, habe ich mich bereits bei einem Polizisten informiert. Jedoch weiß ich nicht, wie das gesetzlich aussieht mit der Nutzung des Treppenhauses. Wir haben auch auf halber Etage einen Podest, auf dem auch noch ein Schrank und Pflanzen von uns stehen, und erst noch eine halbe Etage runter ist Gemeinschaftsbereich. Dürfen denn Leute, die NICHT im DG wohnen, einfach dort die Treppe hoch gehen bis vor unsere Tür? Die tun das wie gesagt nicht, um uns ´nen Blumenstrauß vorbei zu bringen, sondern, um zu spionieren, oder zu klingeln (man könnte auch unten klingeln) und zu schimpfen. Ich bin der Meinung, da es auf dieser Treppe ausschließlich zu unseren Räumen geht, und absolut nichts gemeinschaftliches dort oben ist, dass außer uns, und vielleicht dem Paketdienst, dort oben keiner was verloren hat. Ich habe schon gegoogelt, finde aber leider nichts passendes. Weiß jemand sicher, wie sich das mit der Nutzung eines Treppenhauses verhält, wo es nur zu einer einzigen Mietpartei geht? Dürfen Mieter, die da theoretisch nichts zu suchen haben, dort hoch laufen (an unseren Privatsachen vorbei)? Ich wäre sehr erleichtert, wenn jemand etwas wüsste. DANKE!
10 Antworten
Wenn im Mietvertrag geregelt ist, daß nur Ihr diese Räume nutzen dürft, macht ein Schloß an die Treppe (Vermieter verständigen) oder wendet Euch an den Vermieter, daß der das unterbindet (Brief mit Androhung der Kündigung - vom Vermieter an die Chaoten).
Die Mieter unten haben schon eine mündliche Androhung der Kündigung, aus verschieden Gründen in der Art. Das sind leider 2 Partien, da eine Wohnung deren Mutter bewohnt (die Keiferin vorm Herrn), und die andere Wohnung die dazugehörige Tochter mit 2 Kleinkindern), die beide ständig Besuch haben, unter anderem viele Kinder und Jugendliche, die durchs ganze Haus rennen, eben auch zu uns hoch. Wir haben mittlerweile übrigens bereits eine Vorrichtung zur optischen Versperrung der Raumspartreppe gemacht. Aber wer will, kommt trotzdem drüber. Die hat leider nur auf einer Seite ein Geländer... . Wir haben uns auch bereits eine Treppentür gekauft, wie man sie für Kleinkinder hat, und wollen die an der obersten Treppe vom normalen Treppenhaus anbringen. Aber auch da käme man drüber, so man wolle.
Die Vermieterin ist zum Glück auf unserer Seite, aber eben eine ältere Frau, die auch nicht so recht weiß, was die dürfen und was nicht. Sie hat schon lautstark mit denen geschimpft, seither ist etwas Ruhe. Trotzdem würde mich halt die rechtliche Seite der Treppenhausnutzung nach oben interessieren, um gegebenenfalls eine Anzeige zu starten. Ich kann ja nichts anzeigen, was nicht grundsätzlich verboten ist :o( .
wenn gespräche mit solchen mitbewohnern nicht bringen, um sie auf recht und gesetz ehinzuweisen, muss man eben die harte tour fahren, also anzeigen wegen hausfriedensbruch und ggf. diebstahl. außerdem würde ich den eigentümer auffordern, dafür sorge zu tragen, dass niemand anders die von euch (lt. mietvertrag?) zugeordneten nutzräume betreten darf. als einfachste lösung wäre doch das abschließen der raumspartreppe möglich, ist das eine feste oder eine zum einklappen?
auch bei anderen belästigungen durch unsoziales verhalten kannst du den vermieter in die pflicht nehmen, in dem du wegen solcher störungen anderer mieter, sprich verstöße gegen hausordnung, einfach die miete reduzierst und ihn aufforderst, für abhilfe zu sorgen. solange darfst du miete zurückhalten.
Stop, stop, stop.... . Ich will hier nicht die Miete reduzieren, oder der Vermieterin an den Karren fahren, das hast du falsch verstanden. Die Vermieterin ist eine sehr liebe 70jährige Frau, die auf unserer Seite steht. Im Übrigen haben wir seit 21 Jahren keine Mieterhöhung bekommen, und bezahlen für die Nutzung der Dachbodenräume keinen Cent extra. Die stellt sie uns (und noch einen zweiten Keller) kostenlos zur Verfügung. Da kann ich keine Mietminderung machen. Das wäre äußerst unfair. Wir hatten damals angefragt, ob wir diese Räume nutzen dürfen, und sie hat sie uns kostenlos gegeben (dafür haben wir auf unsere Kosten etwas ausgebaut).
Auch werde ich natürlich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch machen, wenn noch einmal etwas derartiges vorkommt, was ungesetzlich ist (da gab´s schon andere Dinger, wie Beleidigungen, Rumwerfen unseres Eigentums usw.) . Genau deswegen möchte ich ja wissen, ob das nun erlaubt ist, dass die Leute das Treppenhaus nach oben benutzen, oder nicht. Zum Beispiel ist bei uns oben ein Fenster, und die kommen eben rauf, und machen das zu (Wozu? Wir können das selber!).
Die Raumspartreppe kann man leider nicht abschließen. Die steht mitten im Treppenpodest und landet mitten in dem Vorraum oben. Es sind halt die 2 Räume oben verschließbar, aber aufgrund sehr starker Dachschräge kann man da nichts zu machen. Es ist eine feste Treppe aus Holz, die einziehbare mussten wir entfernen, weil die der täglichen Begehung nicht stand gehalten hat.
Die Vermieterin hat nach einer Beschimpfungsattacke der Leute vor einigen Monaten gegen uns einmal massiv "den Rauch reingelassen" und mit den Leuten geschimpft. Seither gehen sie uns aus dem Weg. Aber wie lange das hält, weiß man auch nicht... . Wir haben mittlerweile Schilder angebracht "Achtung, Videoüberwachung!" und "Privat - Zutritt verboten!". Wie gesagt war vor vielleicht 2 Wochen wieder einer oben und hat das Fenster zugemacht.... .
Das nervt leider... . Verstehst du, was ich meine? Man hat irgendwo keine Privatsphäre mehr (die wir die ganzen Jahre zuvor eben hatten)...
Hast Du schon mal den Mietvertrag durchgelesen und den Vermieter gefragt?
wie ich schrieb, aus brandschutzgründen darf nichts stehen.
bei uns gab es letztes jahr eine begehung und dann eine frist von 2 wochen, inenrhalb der, man seinenr kam aus treppenhaus und trockenraum im keller geräumt haben musste, da schuhschränke auf dem flur standen und möbel ja nur mal kurz im trockenraum abgestellt waren, bis sie abgeholt werden und das seit einem halben jahr.
man steckt nciht drin, das jemand ins haus kommt und euren schrank ansteckt ode res brennt und ihr im rauch gegen den schrnak rennt und die orientierung verliert.
Das, was bei uns im Treppenhaus steht, ist alles von der Vermieterin genehmigt. Der Brandschutz ist berücksichtigt und der Fluchtweg so breit, wie er zu sein hat! Darum geht es hier auch nicht, sondern die Frage war: Darf jemand, der nicht oben wohnt, einfach dort hoch laufen, wo er im Prinzip nichts verloren hat (Gründe siehe oben)....
Jedoch weiß ich nicht, wie das gesetzlich aussieht mit der Nutzung des Treppenhauses. Wir haben auch auf halber Etage einen Podest, auf dem auch noch ein Schrank und Pflanzen von uns stehen, und erst noch eine halbe Etage runter ist Gemeinschaftsbereich. Dürfen denn Leute, die NICHT im DG wohnen, einfach dort die Treppe hoch gehen bis vor unsere Tür?
Der Flur ist nicht mitvermietet und daher kannst Du es nicht verbieten.
Du darfst noch nicht mal Sachen in den Flur stellen denn er ist auch ein Fluchtweg.
MfG
Du leitest aus der 21-Jährigen Mietzeit vermeintliche Rechte ab, die nirgendwo im Gesetzestext zu finden sind. Deshalb kannst du auch keine Antwort hier im Forum erwarten, die deine Meinung stützt.
Treppenhäuser beginnen an der Hauseingangstür und enden für Mieter an den Wohnungseingangstüren. Das Abstellen von Privatgegenständen der Mieter im unvermieteten Treppenhaus geschieht auf eigene Gefahr der Mieter, mit und ohne Erlaubnis des Vermieters.
Lösung: Du mietest im Nachgang die Treppe vom letzten Absatz bis zu deiner Wohnungstür. Alle Mieter des Hauses erhalten darüber Mitteilung der Vermieterin und du sperrst diese Treppe mit einer Kindersicherungstür gegen Fremdnutzung.
Die Kamera nicht auf den Absatz der Nachbarn richten. Deinen Mietbereich darfst du überwachen. Hoffentlich sind die Nachbarn lesekundig und der deutschen Sprache mächtig. Es gibt auch Piktogramme.
;o) , auf das mit dem Mieten der Treppe muss man erstmal kommen, kann aber vielleicht interessant sein. Die Vermieterin hat den Leuten schon gesagt, dass die da oben nichts verloren haben, naja... . - Und die Kamera geht NICHT auf irgendeinen Bereich, wo ein Fremder vorbei kommen sollte. Ausschließlich auf den oberen Teil der Treppe und unsere Eingangstür, bzw. die Treppe zum Dachboden. Die Schilder sind eindeutig mit Bild und die Leute, sind zwar aus irgendeinem Ostblockland, aber sind der deutschen Sprache absolut mächtig.
Ja, habe ich, sonst würde ich hier nicht so "dumm" fragen. Die Vermieterin ist auch der Meinung, dass die da nichts verloren haben, hat es denen auch schon gesagt, aber danach war schon wieder einer von denen oben. Die Vermieterin ist eine 70jährige Frau, die leider auch nicht viel über Mietrecht weiß.... . Sie ist aber auf unserer Seite und hat schon bereut, diese anderen Leute rein geholt zu haben. Naja... . Aber was will sie machen... . Im Mietvertrag steht halt über die Nutzung des Treppenhauses nur,wer für das Auswechseln der Glühbirnen zuständig ist, und wie es sich mit Gegenständen verhält, die im Treppenhaus stehen (Schränke, Kinderwägen, Schuhe....). Aber nicht, wer wo welches Stück Treppenhaus benutzen darf... . Irgendwie muss das doch aber gesetzlich geregelt sein, hoffe ich...?