Mietminderung nach Brand
Hat jemand von euch schon mal die Miete gemindert? ich hab jetzt folg. Problem: bei meinen Eltern hats am Mittwoch vormittag gebrannt. Also besser gesagt die Wohnung gegenüber von Ihnen. Nun ist das Problem die Vermietung macht überhaupt nix, die Wohnungstüren sind demoliert, Rauch und Qualm im Treppenhaus, kein Fenster zum Lüften vorhanden, bei meinen Eltern stinkts in der Wohnung, die beiden anderen Mieter die auch betroffen sind weil ihre WOhnungen nicht mehr betretbar sind sind schon zu Verwandten gezogen. Meine Eltern ham aber keinen wo sie hinkönnten. Wie hoch kann man da die Miete mindern, weil die Vermietung macht ja von sich aus nix, die waren noch nicht mal kuckn was los ist. Habt ihr Erfahrungen??? Oder wie würdet ihr in so einem Fall handeln...
7 Antworten
Sollte das Wohnen Deiner Eltern aufgrund des Gestanks tatsächlich nicht zumutbar sein, so müsste meines Erachtens der Mieter der gegenüber liegenden Wohnung bzw. dessen Haftpflichtversicherung haften.
Ehrlich gesagt wäre ich jedoch froh, dass meine Wohnung keinen Schaden davon getragen hat und würde, wenn es irgendwie möglich ist, den Gestank aushalten.
Vielmehr würde ich den Nachbarn meine Hilfe anbieten, die diese offentsichtlich wesentlich nötiger haben, als Deine Eltern.
Es geht hier um Rehtsfragen und nicht subjektives Verständnis.
die Frau liegt im Krankenhaus soweit ich weiß und muss auch schwerkrank sein
Deine Eltern sollen unbedingt ihre Wohnung auf Schadstoffe prüfen lassen.
Am Samstag ist natürlich schlecht - aber ich würde mich so schnell wie möglich beim Mieterverein oder einem Anwalt erkundigen.
Selbstverständlich ist eine Mietminderung möglich, da die Wohnung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht voll nutzbar ist.
Je nach Schadstoffbelastung können Deine Eltern auch die Kosten einer auswärtigen Unterbringung geltend machen. Zahlen wird das dann wohl die Gebäudeversicherung (jedenfalls erst mal, aber die holen sich das dann eventuell beim Verursacher des Brandes wieder - soll aber nicht die Sorge Deiner Eltern und auch nicht des Vermieters sein).
Mindern kann man auf jeden Fall. Der Vermieter kann den Mietausfall bei seiner Versicherung geltend machen. Damit hat der Mieter nix zu tun.
Macht euch mal beim Mieterschutzbund schlau. Die haben Tabellen zur Mietminderung und zur Not auch Adressen von guten Anwälten.
Nach meiner Feststellung geht hier einiges verquer. Fakt ist, dass der Brand in der Nachbarwohnung war. Wel-che Ursache es gab, ist zunächst von untergeordneter Bedeutung, jedenfalls für die Eltern des Fragestellers. Fakt ist, dass die Eltern einen Mietvertrag mit dem Vermieter haben und in keinerlei Rechtsbeziehung mit der Nachbarin stehen. Der Vermieter hat die Mietsache, also die Wohnung der Eltern, in einem zum vertraggemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Und das ist wohl zur Zeit nicht so. Ansprüche richten sich demnach seitens der Eltern an den Vermieter und dieser kann sich dann an der Nachbarin schadlos halten, insofern diese den Brand schuldhaft verursacht haben sollte. Möglicherweise tritt dann deren Haftpflichtversicherung für den Schaden ein. Sollte die Ursache des Brandes aber gebäudeseitig sein, wäre der Vermieter bzw. seine Haftpflicht-versicherung zur Leistung verpflichtet. Wenn nun jetzt Brandfolgen sich auch auf die Wohnung der Eltern auswirken, so müssen diese dem Vermieter schriftlich diesen Mangel anzeigen und Abstellung fordern. Termin setzen (2-3 Wochen) und für den Fall der Tatenlosigkeit ankündigen, selbst für die Beseitigung zu sorgen und die Kosten mit der künftigen Miete aufzure-chen. Es wäre außerdem richtig, mit der eigenen Hausratversicherung bezüglich Schäden am Eigentum deiner Eltern zu sprechen. dass muss aber schnellstens geschehen, bevor etwas verändert wird. Für Schaden an der Mietsache ist es Sache des Vermieters, das seiner Haftpflichtversicherung anzuzeigen. Macht er das nicht und verliert er deswegen den Versicherungsschutz, haftet er persönlich. Im Übrigen ist ein Brand keine höhere Gewalt, wie hier in einer Antwort zu lesen ist. Eine Mietminderung (ausgehend von der Bruttomiete) ist auf jeden Fall bei einer erheblichen Beeinträchtigung berechtigt, je nach Ausmaß können das auch 100 % sein, wenn die Wohnung auf Grund des Brandgeruches nicht bewohnbar ist. Zusätzlich käme auch Hotelunterbringung oder Ausweichwohnung für diese Zeit infrage, deren Kosten zunächst auch vom Vermieter gefordert werden können, er müsste dann sich das Geld von der Versiche-rung holen. Zur Klärung und Durchsetzung halte ich es dringend geboten, entweder über die RSV einen Anwalt zu bemühen oder aber den örtlichen Mieterverein einzuschalten, Mitgliedschaft natürlich vorausgesetzt.
Bist du der neue Oberadministrator?
Es kann sein, dass die Wohnung, in der es gebrannt hat, brand- und ermittlungstechnisch noch nicht freigegeben ist. Dann dürfen die Vermieter nichts an der Wohnung machen. Da sowas evtl. höhere Gewalt ist, kann es sein, dass da keine Mietminderung möglich ist. Allerdins kann es sein, dass die Versicherung, sofern eine vorhanden ist, eine Hotelunterbringung übernehmen würde. Sprecht mal mit der Vermieterin, bzw. der Versicherung. Oder fragt mal meim Mieterschutzbund nach.
super erklärt, genau so ist es
junge schreib nicht immer solche ellenlangen romane kurze frage / kurze antwort