Zählt fie Abnutzung des Parketts durch einen Rollstuhl als normale Abnutzung?
Hallo, Wir ziehen gerade aus unserer alten Mietwohnung aus. Wir leben seit 7 Jahren in dieser Wohnung. Nun haben wir entdeckt, dass an der Stelle , wo ich mit dem Rollstuhl (aufgrund von schwerem Unfall) 1 1/2 Jahre am Esstisch saß, am Parkett die oberste Lackschicht ab ist ( eine etwas größere Stelle). Zählt dies als normale Abnutzung?
Vielen Dank im Vorraus Galateia
5 Antworten
Das ist eine Verschlechterung des Zustandes durch vertragsgemäße Nutzung und ist deshalb mit der Miete abgegolten. Eine Neuversiegelung gehört nicht zu Schönheitsreparaturen und kann deshalb nicht vom Mieter gefordert werden.
Dem Vermieter war bei deinem Einzug die Behinderung bekannt? Er hat auch keine Schutzmaßnahmen gefordert (bei Mietbeginn?).
Deine Haftpflicht tritt hier nicht ein, da normale Abnutzung.
Ich bin der Meinung das das nicht zur normalen Abnutzung zählt. Du wirst es auf deine Kosten ausbessern lassen müssen.
Nein. Ich fürchte, der Vermieter verlangt hierfür die S.anierung.
Speziell zu einem Rollststul habe ich nichts gefunden,aber ich denke das mit dem Bürorollenstuhl kann vergleichbar betrachtet werden,das zählt dann nicht zur normalen Abnutzung,wenn Ihr eine Haftpflichtversicherung habt müsste die das dann übernehmen.
Hallo !
Das weiss ich nicht.
Auch ich brauche öfters meinen Rollstuhl, selbst im Haus :-(
Ansonsten meine verschiedenen Krückstöcke. Oder auf den Knien, oder auf allen Vieren.
Das macht Schäden auf dem Boden, vor Allem auf Teppichboden, und auch an den Wänden in engen Durchgängen an den Wänden. Badezimmer und WC sind mir oft Horror.
Ist eben so. Besser bringe ich es leider nicht fertig, auch rückwärts nicht :-( Ich ecke eben fast überall an. Und stoße mir die Knöchel blutig.
Da wir in eigenem Haus leben, stellt sich die Frage wegen "Wer was reparieren muss" nicht, wir müssen eben Alles selber machen oder machen lassen.
Ganz nebenbei gesagt scheint mir, dass durch schwerbehinderte Personen verursachte Schäden an gemieteten "Gut" nicht dem Vermieter zur Last fallen, noch seiner Versicherung.
Ausser vielleicht, wenn im Mietvertrag ausdrücklich "schwerbehindert" drinsteht, und auch in Ihrer Mietversicherung und Haftpflicht.
Was ich bis heute noch nirgendwo gesehen habe... Ausser im Altersheim, wo die Mutter (98) meiner Frau (über)lebt.
Mut !