Mieter unter mir hat Wasserfleck an der Decke?
Hallo,
der Mieter unter mir zeigte mir heute einen Wasserfleck an seiner Decke, in meiner Wohnung ist jedoch kein Rohr, das diesen Fleck hätte verursachen können, bei mir ist auch alles trocken. Es könnte natürlich etwas in der Wand sein. Ich selbst bin Eigentümer meiner Wohnung. Muss ich mich nun um die Sache kümmern und bezahlen oder muss er seinen Vermieter anrufen, weil der Fleck ja in seiner Wohnung ist?
10 Antworten
wasser fliesst erst mal nach unten und staut sich dann wieder nach oben auf. es sollte sich also ein fachmann um das auffinden des wasserschadens kümmern. lass das nicht anstehen, wenn sich herausstellt, dass es dich nicht betrifft - um so besser für dich, dann hast du aber auch alles getan. wenn es dich betrifft, dann dürfte deine hausrat/haftpflichversicherung dafür aufkommen.
Könnte ein Rohrbruch in der Wand sein - hatte ich auch mal.
Ruf den Vermieter an.
Stimmt - hab ich überlesen. Dann muss er sich selbst drum kümmern.
Wieso weißt Du so bestimmt, daß da kein Rohr ist ?
Fast alle Rohre (Abflußroher, Wasserleitungen) sind in der Wand verbaut. Was ist denn an der Stelle, wo der Fleck auftritt in Deiner Wohnung ?
Ja, wenn der Verdacht besteht, daß das Wasser von Dir kommt, mußt Du Dich natürlich drum kümmern. Er kann auch seinen Vermieter anrufen, dann kommt der auch noch bei Dir vorbei und dann geht es wieder von Vorne los.
Du mußt Dich nicht nur drum kümmern, sondern als Eigentümer mußt Du sogar haften, wenn ein technischer Schaden in DEINER Wohnung einen anderen geschädigt hat. Jetzt ist aber Eile geboten und hoffentlich hast Du eine Haftpflichtversicherung, die das abdeckt.
das ist eh etwas am gemeinschaftseigentum
holt den verwalter ran, der soll sich kümmern, dafür wird er bezahlt
woher willst Du das wissen, da Du die Räumlichkeiten nicht kennst ?
Du bist Eigentümer und er soll den Vermieter anrufen ???? Eigenartig.
Ein Fleck an der Decke kann auch von einer kleinen Undichtigkeit eines in der Decke laufenden Rohres sein. Dafür könnte dann der Eigentümer/Vermieter zuständig sein.
Ich bin nicht Eigentümer seiner Wohnung 😋
aber Du bist Eigentümer Deiner Wasserleitungen und Deiner Abflußrohre
les mal den Text: er ist der Eigentümer