Mietwohnung: Herd schließt nicht mehr richtig (9 Jahre alt), Mieter will neuen Herd

10 Antworten

Als Vermieter vermutet man natürlich immer gleich Eigenverschulden des Mieters (ist ja auch einfacher). Zunächst bezahlt der Mieter für eine nutzbare Wohnung und auch für einen nutzbaren Backofen, ist doch logisch oder? Also muss der Vermieter auch dafür sorgen, dass der Mieter beides kann. Notfalls könntest Du vielleicht in Erwägung ziehen,d as Teil reparieren zu lassen (schon mal daran gedacht?).

Debius 
Beitragsersteller
 25.11.2014, 13:55

Natürlich habe ich schon eine Reparatur in Erwägung gezogen. Fazit: diese kostet in etwa soviel wie ein neuer Herd. Und ein solcher wird es wohl nun auch werden. :)

Danke!

kann das aber nicht beweisen... .

tja, ich würde in dem fall meinen eletroladen anrufen, wo ich meinen herd gekauft habe, die reparieren auch und sie schauen sich den herd an.

an sich sollte das zu reparieren sein.

und im übrigen muss diese laufzeit nicht für jedes gerät gelten, schliesslich sind das durchschnittswerte.

Zunächst solltest du einen Fachmann beauftragen zu überprüfen, ob eine Reparatur möglich ist. Des weiteren sollte/könnte dieser beurteilen, ob Eigenverschulden des Mieters vorliegt. Danach richtet sich. evtl. ein Schadenersatzanspruch. Wenn Reparatur nicht möglich sein sollte. müsste ein gleichwertiger neuer Herd gestellt werden.

Es ist tatsächlich Pflicht des Vermieters, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

Ein E Herd hat doch keine Ofentür in dem Sinne ,das da Rauch raus kommt. Da würde ich mal die Tür mit Caramba einsprühen ,und dann schließt sie wieder.