Mietwohnung: Herd schließt nicht mehr richtig (9 Jahre alt), Mieter will neuen Herd
Hallo zusammen,
ich habe leider keinen passenden Beitrag gefunden, vielleicht hat hier jemand etwas Überblick über die aktuelle Rechtslage. Es geht darum: ich habe eine kleine, vermietete Wohnung in Berlin. Der Mieter hat von mir 2005 einen neuen E-Herd bekommen (der alte war defekt) und nun habe ich von ihm die Nachricht bekommen, dass die Ofentür dieses Herds nicht mehr richtig schließt.
Nachforschungen im Netz haben mir eine "Laufzeit" von 15 Jahren für einen E-Herd geliefert, zumindest gilt dieses wohl in der Schweiz. Weiterhin vermute ich stark, dass die Türe durch einen mechanischen Defekt - also quasi Eigenverschulden des Mieters (etwas zu schweres auf die offene Ofentür gestellt) - verursacht wurde, kann das aber natürlich nicht nachweisen.
Nun möchte der Mieter von mir erneut einen komplett neuen E-Herd gestellt bekommen. Ist dies - in diesem Fall (!) - tatsächlich meine Pflicht als Vermieter?
Danke in die Runde! :)
10 Antworten
Als Vermieter vermutet man natürlich immer gleich Eigenverschulden des Mieters (ist ja auch einfacher). Zunächst bezahlt der Mieter für eine nutzbare Wohnung und auch für einen nutzbaren Backofen, ist doch logisch oder? Also muss der Vermieter auch dafür sorgen, dass der Mieter beides kann. Notfalls könntest Du vielleicht in Erwägung ziehen,d as Teil reparieren zu lassen (schon mal daran gedacht?).
Natürlich habe ich schon eine Reparatur in Erwägung gezogen. Fazit: diese kostet in etwa soviel wie ein neuer Herd. Und ein solcher wird es wohl nun auch werden. :)
Danke!
kann das aber nicht beweisen... .
tja, ich würde in dem fall meinen eletroladen anrufen, wo ich meinen herd gekauft habe, die reparieren auch und sie schauen sich den herd an.
an sich sollte das zu reparieren sein.
und im übrigen muss diese laufzeit nicht für jedes gerät gelten, schliesslich sind das durchschnittswerte.
Lies mal hier. Da findest Du auch einen Link zur Aussage eines Anwalts:
http://www.finanzfrage.net/frage/backofen-kaputt-muss-das-der-vermieter-zahlen-oder-der-mieter
Zunächst solltest du einen Fachmann beauftragen zu überprüfen, ob eine Reparatur möglich ist. Des weiteren sollte/könnte dieser beurteilen, ob Eigenverschulden des Mieters vorliegt. Danach richtet sich. evtl. ein Schadenersatzanspruch. Wenn Reparatur nicht möglich sein sollte. müsste ein gleichwertiger neuer Herd gestellt werden.
Es ist tatsächlich Pflicht des Vermieters, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.
Ein E Herd hat doch keine Ofentür in dem Sinne ,das da Rauch raus kommt. Da würde ich mal die Tür mit Caramba einsprühen ,und dann schließt sie wieder.