Mietwagen durch Vandalismus beschädigt-Rechtsfall- Wer zahlt?
Ich habe mir Silvester 12/13 ein Auto gemietet. War damit unterwegs in die nächst größere Stadt. Am Morgen als ich den Mietwagen zum Autohaus zurückbringen wollte, auf dem Weg von meiner Wohnung(Privatbesitz, Privatgrundstück eingezäunt, Wachhund) sah ich, dass die komplette Fahrerseite mit einem Schlüssel oder einem anderen scharfen Gegenstand zerkratzt ist, Motorhaube und rechter Kotflügel auch.. Ich meldete den Schaden erst bei der Polizei und im sofortigen Anschluß beim Autohaus, bzw hatte mich mit der Polizei auch dort verabredet.
Im Mietvertrag steht geschrieben, dass ich als Mieter nur für selbstverschuldete Schäden aller Art hafte, nun möchte das Vermieter-Autohaus dass ich für einen Teil des Schadens aufkomme.
Wer hat Recht? Muss ich für den Schaden der durch Vandalismus entstanden ist und von mir nicht verschuldet ist etwa doch haften?
Gruß Christian
5 Antworten
Die Frage ist, wie ein Gericht den Schaden wertet. Ob man dir ein Mitverschulden anlasten könnte. Ich würde das verneinen aber vor Gericht und Hoher See....
Selbstverschuldet ist der Schaden in keinem Fall also würde ich mich auch auf die Vollkaskoklausel berufen.
Mein Tipp, investiere 50€ für einen Anwalt, damit hast du schon mal ein großes Stück Rechtssicherheit. Der Anwalt schaut sich den Mietvertrag an und kann recht schnell beurteilen inwieweit du als Mieter für Vandalismus-Schäden haftbar bist. Unterliegt die Gegenseite (Das Autohaus) kannst du selbst die Anwaltskosten dem Autohaus in Rechnung stellen.
Bei mir geht in Sachen Verkehrsrecht, Auto, oder Werkstätten nichts mehr ohne Fachanwalt. Ich bin in meinem kurzen Leben schon zu oft übern Tisch gezogen worden... Mit einem kleinen blonden Mädel kann man es ja machen...
lg Susan
.. investiere 50€ ...
Oder lasse Dich kostenlos beraten, wenn Du ADAC-Mitglied bist.
Für Deinen Vertragspartner (Autohaus) bist Du der Verursacher, das steht definitiv fest. Du bist in der Haftung und musst den SB bezahlen.
Der tatsächliche Verursacher muss Dir, sofern er ermittelt wird, diese Kosten natürlich ersetzen.
Demnach, so ungerecht es sich erst einmal anhört, musst Du für den Schaden haften, da Du keinen Dritten zur Schadensregulierung benennen kannst.
Da sich das "Vertreten müssen" aber aus §278 BGB herleitet und hier wohl kaum ein Erfüllungsgehilfe oder gesetzlicher Vertreter beteiligt war, entsteht hier kein Anspruch des Vermieters gegen den Mieter. Insofern ist dein Kommentar leider falsch. Die Antwort von madquad ist eh Käse.
normalerweise musst du eine Selbstbeteiligung zahlen. Die von dir zitierte Klausel aus dem Vertrag kann doch nicht alles sein, oder?
Eine SB von 1000€ ist vereinbart, aber mich macht das nun nachdenklich, weil dort auch geschrieben steht eben, dass ich nur bei Selbstverschuldung hafte oder durch von mir unrechtmäßige hinzugezogene Dritte die einen Schaden beigeführt haben.
Aber in dem Fall ist es ja so, dass ich den Schaden ja nun nicht verursacht habe, weder durch von mir herbeigezogene Dritte sowie durch mich selbst..
Ich möchte mich auch nicht mit dem Autohaus streiten. Nur 1000€ sind viel Geld, und die Rechtslage verstehe ich nun nicht genau.
Die SB würde ich in jedem Fall bei von mir verschuldeten Schäden aller Art zahlen.
hm, soviel ich weiß, schließt man doch beim mieten automatisch eine vollkaskoversicherung mit selbstbeteiligung ab... wenn das geschehen ist, wirst du die selbstbeteiligung leisten müssen... oder ihr findet schnellstmöglich den deppen, der das gemacht hat...
1000€ SB bei selbstverschuldeten Schäden
solange du nicht den verursacher hast, bist du leider haftbar... so ist das nunmal... ungerecht, aber es ist so... denn rein theoretisch könnte ja jeder sagen, das es ein anderer war.... du musst leider beweisen, das du es nicht warst - und das geht nur, wenn du den schuldigen hast...
Ganz so einfach ist es nicht. Ein Schaden der eindeutig als Vandalismus-Schaden zu erkennen ist und zudem bei der Polizei angezeigt wurde, kann man vom Verschulden her nicht dem Mieter des Autos anlasten. Der Mieter muss nicht beweisen das er den Schaden verursacht hat. Es gibt hier keine Beweislastumkehr.
Die Frage ist wie die Versicherungsklauseln die Haftung in Sachen Selbstbeteiligung aussieht.
Die Frage ist wie die Versicherungsklauseln...
Die Versicherung hat damit nichts zu tun, die Selbstbeteiligung wird von ihr nicht gezahlt, damit ist sie aus der Sache raus. Die Frage ist nur noch, ob Mieter oder Vermieter die Selbstbeteiligung tragen müssen.
Ich meine die Vertragsklauseln des Mietvertrag ;) hatte mich ein bisschen missverständlich ausgedrückt
Wenn da definitiv steht, dass Du nur für eigenes Verschulden haften musst, dann ist die Sache doch klar.
Ein Verschulden kann nicht darin gesehen werden, dass Du den Mietwagen einfach frei zugänglich abstellst.
Etwas anderes wäre es, wenn wegen Hochwassergefahr gewarnt wurde und Du den Pkw in Ufernähe abstelltst und der Pkw im wahrtsen Sinne des Wortes absäuft.
Du haffest keineswegs für diesen Schaden.
Im Ergebnis stimmts. Und zwar, weil es bei Verschlechterungen der Mietsache gar nicht aufs Verschulden ankommt, sondern auf das "Vertreten müssen". Das ist insofern ein Unterschied, weil man als Mieter auch manche Dinge vertreten muss, die man nicht "verschuldet". (Auf dem Vermieter kann es ja vernünftigerweise erst recht nicht hängen bleiben.)
Ob Du "Verursacher" bist oder nicht, spielt dafür also keine Rolle.
Selbst wenn Du den Verantwortlichen nennen könntest, bliebe unabhängig von Ansprüchen gegen den tatsächlichen Schädiger ein Anspruch gegen Dich als Mieter. (Wobei Du wiederum in diesem Fall einen Regressanspruch gegen den Schädiger hättest.)
Haftungsfrage und Fragen des Versicherungsschutzes sind zweierlei und sollten nacheinander überprüft werden.