Selbstverschuldeter Unfall mit Mietwagen..

4 Antworten

Die Frage nach der Versicherung wurde ja schon hinreichend beantwortet, deshalb gehe ich mal auf die Unfallfolgen für Deine Fahrerlaubnis ein.

Die Polizei geht nach dem Anscheinsbeweis davon aus das Du zu schnell gefahren bist. Das heißt das die unangepaßte Geschwindigkeit die wahrscheinlichste Unfallursache ist und diese wird nun auch so angenommen.

Sehr wahrscheinlich wirst Du einen Bußgeldbescheid bekommen der wie folgt aussieht:

TBNR 103602 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.

§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Das kostet Dich ein Bußgeld von 145€ plus 23,50€ und bringt 3 Punkte.

Da dies ein A-Verstoß ist hat das auch Probezeitmaßnahmen zur Folge. Dir wird also einige Wochen nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides ein Aufbauseminar angeordnet werden das nochmals um die 300€ kosten wird. Die Absolvierung ist Pflicht, kommst Du dem nicht innerhalb der angegebenen Frist nach wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.

Gegen den Bußgeldbescheid kannst Du natürlich Einspruch einlegen, die Hinzuziehung eines Anwaltes halte ich dann aber für notwendig. Und der kostet auch wieder Geld wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast...

Angelo321 
Beitragsersteller
 19.11.2012, 14:45

Falls es so zutrifft wie du schreibst, könnte ich dann nicht einfach auch ohne Anwalt Einspruch einlegen da ja z.B. keine Zeugen vorhanden sind und würde es dann für den Unfall an sich auch Punkte geben oder bekommt man nur welche wenn der Unfall mit mit irgendeinem Verstoß in Verbindung gebracht wird ? Meine Probezeit wäre in einem Monat vorbei und ich bin vom 4 januart bis Anfang April nicht in Deutschland deswegen muss ich unbedingt um die Punkte und um die Nachschulung herum kommen..

Crack  19.11.2012, 20:52
@Angelo321

Einspruch kannst Du auch ohne Anwalt einlegen.

Punkte bekommst Du wenn man Dir eine Ordnungswidrigkeit nachweisen kann. Und dieser Nachweis ist schon dadurch gegeben das der Unfall bei angepasster Geschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre.

Wenn es zu dazu kommt das Du Punkte bekommst dann zählt sowieso der Tattag, egal wei lange das noch dauert...

Die 500 Euro Selbstbeteiligung wird dir in Rechnung gestellt. Die Schäden werden dann von der Vollkasko übernommen. Es könnte allerdings sein, dass die Versicherung dem Vermieter Probleme macht, da du Fahranfänger bist. Normalerweise muss man eine gewisse Fahrpraxis haben zum Anmieten von Leihwagen. Da der Vermieter dir aber das Auto trotzdem vermietet hat, kann höchstens der Vermieter Probleme bekommen. Hast du den Vermieter darauf hingewiesen, dass du den Führerschein noch nicht lange hast?

Wenn die Polizei überhöhte Geschwindigkeit vermutet, ist das noch lange nicht bewiesen.

Angelo321 
Beitragsersteller
 18.11.2012, 16:40

Ich bin 20 und bei dem Vermieter kann man einen PKW wie ich ihn gemietet habe ab 19 bekommen und andere Voraussetzungen gibt es dort nicht.

Die Selbstbeteiligung gilt für den Schaden am Mietwagen. Die kosten des unfalles an den anderen Fahrzeugen begleicht die Haftpflichtversicherung. Die Schuldfrage des Unfalles ist nicht eindeutig, die Ursache auch nicht, denn der Mietwagen könnte technische Mängel im Bereich Bremsen haben. Rutschen beim Befahren der Kurve kann auf blockierte Rad/Räder hindeuten, ABS nicht o.K., am Straßenbelag - Ölspur - oder Eis, nicht gestreut, etc. Wenn du eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast, sofort einsetzen. Bei der Polizei keine Aussage zum Hergang machen, du hast Aussageverweigerungsrecht, falls es nochmals zur Vorladung kommt. Tagebuchnummer des Unfalles musst du aber in der Hand haben.

Angelo321 
Beitragsersteller
 18.11.2012, 16:42

Und welche Haftpflichtversicherung muss für die Schäden an den anderen Fahrzeugen aufkommen? Meine oder die des Vermieters ?

Gerhart  18.11.2012, 17:47
@Angelo321

Die Verkehrshaftpflicht des zugelassenen Pkw`s des Vermieters. Du solltest noch mal in die Mietbedingungen des Leihvertrages schauen, ob dich da nicht irgendwo noch der Blitz trifft.

Angelo321 
Beitragsersteller
 18.11.2012, 18:04
@Gerhart

Danke, habe die Formulare leider alle im Wagen gelassen und der steht bei der Autovermietung..Und im Internet kann ich nichts finden..

Gerhart  18.11.2012, 18:59
@Angelo321

Hol dir den Vertrag morgen, das ist dein DOKUMENT.

Du schreibst es ja im Grunde schon. 500€ und Vollkasko heisst, dass du 500€ zahlen musst und den Rest die Versicherung übernimmt. Evtl kommen noch Bearbeitungsgebühren des Vermieters hinzu. Das sollte das aber nicht mehr sooo ins Gewicht fallen.

Angelo321 
Beitragsersteller
 18.11.2012, 16:35

Und falls behauptet wird das ich die Höchstgeschwindigkeit von 30 überschritten haben soll ? Könnte es da Probleme mit der Versicherun geben. Es gibt keine Zeugen die bestätigen können das ich zu schnell gefahren bin. und da ich noch in der Probezeit bin, könnte es da Auswirkungen auf meinen Führerschein geben (z.B. Nachschulung) ?