Schuldfrage bei Unfall mit linksparkenden Fahrzeug am Tage
Hallo,
meine Partnerin hat ihr Fahrzeug am linken Fahrzeugrand in einer Sackgassenstraße abgestellt. (0 Verkehrsfluss, nur Anwohner und Baustellenfahrzeuge) Ein Baufahrzeug fuhr Ihr Rückwärts ins Auto, es entstand ein Schaden hinter der B-Säule auf der Beifahrerseite. ( so etwa 11Uhr Mittags) Deren Versicherung behauptet nun, Sie hätte mitschuld wegen Parken im Halteverbot. Allerdings bekam Sie nur ein Ticket wegen "links Parken" von der Polizei, Ihr Fahrzeug wurde auch nicht abgeschleppt. Das Knöllchen fand sie Stunden später am Auto, war selber also nicht dabei. Was ist zu tun? Als Unfallopfer gibts da doch die möglichkeit die ganze Sache über nen Anwalt auf den Kosten deren Versicherung durchzuführen ? Oder hat Sie tatsächlich mitschuld? Stünde das Auto richtigherum, wäre nun der Schaden an der Fahrerseite. Vermeidbar wäre da nichts gewesen, da irgendwelche Reflektorleuchten oder ähnliches nicht den Unfall hätte verhindern können.
Ich habe bei Google nichts zu gefunden ob man eine Mitschuld bekommt bei Linksparken. Parken im Halteverbot bringt laut Gericht 25%, aber Linksparken?
5 Antworten
Eine Mitschuld ist schon sehr weit hergeholt. Grundsätzlich muss jemand beim Rangieren auf die Umgebung achten und muss dabei auch mit Fehlverhalten anderer rechnen.
Aber letztlich wird das ein Richter zu entscheiden haben - das Gesetz ist hier nicht eindeutig.
Einen von der gegnerischen Versicherung bezahlten Anwalt gibt es nicht. Du musst selbst einen beauftragen.
Nun, warum in Sackgassen das Parken verboten sein soll, weiß ich nicht, aber ich würde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Bei Parken im Parkverbot kann ich das mit 25% Teilschuld auch nachvollziehen, da muß man beim Rangieren ja nicht von ausgehen, daß dort überhaupt geparkt wird. aber ob Deine Freundin nun richtig herum geparkt hat oder falsch herum, ändert nichts an der Tatsache, daß das Auto dort stehen darf. Ob es nun vorne oder hinten beschädigt wurde ist dann auch egal.
Versicherungen versuchen sich immer irgendwie um die Zahlung zu drücken, oft regelt sich alles nach dem ersten Brief eines Rechtsanwaltes.
Im Haftpflchtschadenfall hast Du Anspruch auf einen Rechtsanwalt und einen von Dir ausgewählten Gutachter. Wenn die Versciherung schon 75% anerkennt, dann auch für die Anwaltsrechnung, also was hast Du zu verlieren, auch wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast.
mit sackgasse meine ich das es sich hierbei um eine straße handelt in der kein durchgangsverkehr stattfindet. sie parkte nicht am ende der straße, stand nicht im wendehammer oder ähnliches. ein halteverbot gab es wirklich an der stelle an der sie parkte, doch wurde das schild von der baustellenleitung entwertet (mit tüten überklebt). zu unserer entlastung haben wir ja das ticket der polizei (ein streifenwagen war vor ort und hat das ticket ausgestellt und einen zettel hinterlassen wer den schaden verursacht hat - keine schadensausnahme), auf den sie nur für links parken ermahnt worden ist. vom parkverbot, welches ja definitiv schlimmer ist als linksparken, steht dort nichts bei. oder ist unser "links parken" ticket nichts wert, weil die polizei einfach nur kein "halteverbot" ticket ausgestellt hat weil sie gerade milde war ?! wie gesagt das halteverbot schild war zugeklebt, da der ganze bereich dort (straße,parkplatz) derzeit eine baustelle ist. die straßenposition an der sie stand ist etwa auf der höhe der baustelleneinfahrt/ausfahrt. ich wunder mich nur wieso die baustellenleitung das halteverbotsschild entfernt, weil der unfall entstand ja als sie mit ihren baustellenfahrzeugen auf deren baustelle fahren wollten.
Hallo, grundsätzlich ist Parken entgegen der Fahrtrichtung nicht erlaubt. Viel wichtiger ist, ob dort ein Park- oder Halteverbot bestand. Wenn also nichts dergleichen, dann kann man davon ausgehen, dass der Unfall auch passiert wäre, wenn sie richtig herum geparkt hätte. Die ganze Situation kann also nur durch Bilder der kompletten Verkehrssituation geklärt werden.
Darüber hinaus gilt, dass derjenige, der rückwärts fährt, eine erhöhte Sorgfaltspflicht hat. In diesem Zusammenhang ist also auch zu prüfen, ob der Fahrer mit oder Einweiser gefahren ist.
Hier hilft aber wirklich nur ein im Verkehrsrecht erfahrener Rechtsanwalt. Ihr werdet also nicht umhin kommen einen solchen aufzusuchen. Dass der gegnerische Versicherer versucht eine Mitschuld anzuhängen, ist zwar verständlich, sehe aber keine Chance dafür, wenn die Beschilderung am Unfallort keinen weiteren Verstoß Eurerseits zulässt, wovon auszugehen ist, da die Polizei dies sonst geahndet hätte..
also Linksparken ist verboten, Parken im Haltverbot ist verboten und stand sie in der Sackgasse? dann ist auch das verboten... eine Mitschuld ist da bestimmt nicht ausgeschlossen, sondern sogar sehr wahrscheinlich.
Eine Sackgasse und der darin enthaltene "Wendehammer" ist ja normalerweise zum Wenden und rangieren gedacht und nicht, dass man dort sein Fahrzeug abstellt.
Sie hat definitif falsch geparkt. Da wird auch kein wenn und aber dran vorbeigehen. Somit hat sie eine Mitschuld daran das ihr Auto beschädigt wurde weil es einfach dort nicht hätte parken dürfen. Selbst wenn ein Hubschrauber oben drauf gefallen wäre. MFG Rudi
Seh ich anders. Auch wenn das Auto falsch abgeparkt war, hätte der eigentliche Unfallverursacher schauen müssen, ob er trotz dessen an diesem Fahrzeug vorbeikommt, ohne es zu rammen. Sollte er das nicht alleine schaffen, bräuchte er zuerst einen Einweiser. Falls der nicht zur Hand ist, hät er halt nicht fahren dürfen. Der weitere Weg wäre Abschlepper auf eigene Kosten, Polizei vielleicht vorher noch zur Aufnahme der Owi-Anzeige, und dann erst fahren.
Versicherungen sehen das aber sicher immer wieder anders, deswegen wie schon geraten: Anwalt kostet zwar, hilft aber möglicherweise.