RECHTSFRAGE... Verkäuferin wurde aus Kasse beklaut, muss sie für den Schaden haften u aus eigener Tasche ausgleichen?
Eine Freundin wurde Opfer eines fiesen Tricks ... während sie das Wechselgeld aus der Kasse suchte,wurde sie von hinten von Person A abgelenkt , während Person B in die Kasse greift und einen Schaden von knapp 700€ verursacht. Polizei kam, Anzeige wurde aufgenommen. Nun soll sie den Schaden aus eigener Tasche zahlen - ist das rechtens????
Danke schonmal
6 Antworten
Abgesehen davon das es schwer zu glauben ist, nein, aber sie ist den Job sicher los. Wenn es in ihrem Vertrag steht ist möglicherweise sittenwidrig.
Sie muss weder für den Diebstahlschaden aufkommen, noch darf ihr gekündigt werden! Es gibt in Deutschland das Arbeitsrecht, an das sich (man glaubt es kaum) alle Arbeitgeber zu halten haben!
Der Arbeitgeber hat überhaupt nichts zu fordern. Er soll das Geld von der Versicherung fordern (falls es eine gibt), oder vom Dieb. Er kann das Geld nicht einfach von unbeteiligten Personen zurückfordern. Kann der Kassiererin eine Mitschuld (gerichtlich) nachgewiesen werden? Falls nein, hat sie auch nichts zu befürchten.
Wie genau kann denn ohne Fahrlässigkeit der Kassiererin Geld aus ihrer Kasse verschwinden?
Lass es, er will es nicht begreifen.
Manche Antworten sind ja hier sehr interessant und irgendwie an der Realität vorbei...Vermutlich haben diese Personen nie im Einzelhandel gearbeitet und kennen dort den Ton und die Marotten nicht....
Bezahlen von Kassendifferenzen ist in einigen Märkten üblich(!). Je nach Differenz gibt es einen Anschiss oder eine schriftliche Rechtfertigung welche man schreiben muss, um dieses zu umgehen zahlen einige MA die Differenz "freiwillig" aus eigener Tasche. Gerade bei größreren Differenzen üben Marktleitungen oder Bezirksleiter gerne auch Druck aus um diese Differenz wieder reinzubekommen (für ihre Inventur/ ihr Standing bei deren vorgesetzten).
In deinem Fall war es wohl Trickbetrug, also keine gewöhnliche Kassendifferenz - allerdings sind die weiteren Folgen eigentlich klar. Wenn der BL schon das Geld fordert wird er auch vor anderen Dingen nicht zurückschrecken. Mit anderen Worten sollte die Kassierkraft nicht zahlen(oder selbst wenn..) wird sie vermutlich wegen Missachtung der Kassieanweisung abgemahnt oder gar geekündigt (grobae Fahrlässigkeit der Kassiererin, Vertrauensverhältnis zerstört). Dann ist es Ratsam eine Kündigungschutzklage einzureichen und letztlich gibt es einen Gütetermin und wenn dieser scheitert gehts weiter vor Gericht.
Interessant zu wissen wäre welche Tätigkeit sie dort ausübt. Wenn es nur eine Aushilfstätigkeit ist würde ich freiwillig den Hut nehmen den das Gerede, die kommende Schikane ist das nicht wert.
(Ich war ML im Einzelhandel und kenne genug "Tricks" um welche Bls und Co anwenden um MA zum gehen zu bewegen. )
Haha wie wahr :D
Kenn ich auch nur zu gut, aber da die Summe wahrscheinlich höher ist, wird sie's privat net begleichen können. Ich denk, sie muss es net zahlen aber wird ne Abmahnung bekommen und sicherlich von den Kollegen naja..gemieden xD
Ob man es zahlen kann(!) oder sollte(!) oder überhaupt muss(!) änder nichts an der Abmahnung wegen Missachtung der Kassieranweisung und weiteren Folgen.
Sofern das ganze womöglich noch schriftlich Unterschrieben wurde das eine Einweisung in diese Tätigkeit stattgefunden hat kann man der guten Dame noch Fahrlässigkeit unterstellen. Jenachdem wie schwer man diese einschätzt hat dies entsprechende Folgen. Ich würde es eigentlich schon als grob Fahrlässig bezeichnen wobei ich an dieser Stelle kein Jurist bin und nicht genau beziffern kann welche Unterschiede dort gemacht werden und was welche schwere hat.
Unabhängig aber der juristischen Seite oder Definition wird diese MA wenn sie nicht gerade sonst immer super aufgefallen ist über kurz oder lang ersetzt. Sei es als Abschreckung für andere MA ( seht her das blüht euch wenn ihr Mist baut) oder aus anderen Gründen.
Das man ihr jetzt natürlich noch mitteilt sie kann bleiben ist logisch, man erhofft ja noch womöglich eine Zahlung.
Ein Rat...der ist gar nicht so leicht..
Es kommt halt darauf an wielange man dabei ist oder wie das Klima in der Fil. ist. Ebenso welche Tätigkeiten die Kassiererin noch ausübt oder in welcher Rolle sie angestellt wurde.
Einer Aushilfe die seit 2 Monaten da ist wird man schnell die Papiere geben, einer Teilzeitkraft, womöglich gar in Vertretungsrolle welche nun 5 Jahre da ist wird man sowas vielleicht irgendwie durchgehen lassen (ggf mit Versetzung). Die Frage dann ist aber wie sehr hängt man genau an diesem Job und möchte man die kommenden Kontrollen und Schikanen hinnehmen. ( Testkäufe oder Nachschulung mal außen vor)
Wahrscheinlich schon - sie darf sich halt nicht ablenken lassen. Oder sie hätte währenddessen ja die Kasse zumachen können.
Völliger Unsinn! Schuld sind die kriminell handelnden Täter, nicht die Verkäuferin!
@abenhard17 und @PrettyClever
Lest doch einmal da - so grundsätzlich, wie Ihr es schreibt, ist es nicht.
Super, dass Du einen Artikel postest, in dem Du deine falsche Antwort direkt mit widerlegst xD
Ich habe geschrieben:
Wahrscheinlich schon
Da ist nichts Falsches dran.
Ich weiß ja nicht, ob Du schon mal an einer Kasse gesessen hast - ich schon. Und ich wurde auch eingewiesen, wie ich mich zu verhalten habe.
Natürlich nicht. Wir leben hier in Deutschland und nicht in Timbuktu. Warum soll denn die Kassiererin Schuld an einem Diebstahl sein, den jemand anders begeht? Ganz davon abgesehen bestimmen immer noch Gerichte, wer wofür zahlen muss, nicht der Arbeitgeber.
Hä? Also hier ist auf jeden Fall etwas nicht korrekt. Wenn die Polizei kam und die Leute ertappt hat, die sie bestohlen haben, wurde denen ja sicher das Geld wieder abgenommenn und es ist gar kein Schaden entstanden, richtig? Oder wurde gegen sie Anzeige erstattet? Es wird ja für diese Version des Tatherganges Zeugen geben oder eben wahlweise Videobänder(Kassen sind ja regelmäßig Video überwacht). Gibt es Beweise, klar dann muss sie auch keinen Schaden ersetzen! Gibt es die nicht...tja, dann wird die Argumentation wie das Geld verschwunden ist wenn nciht in ihre eigene Tasche eben schwierig.
Die Täter wurden nicht geschnappt und die Kameras nicht angeschlossen ( der Bezirksleiter hielt das Anschließen der Kameras nicht für nötig)
Das ist dann schon ein sehr blöder Zufall...klingt einfach nach einer erfundenen Geschichte, sorry.
Ob die Geschichte erfunden ist oder wahr, hat in dem Fall die Polizei zu ermitteln. Nach Abschluss der Ermittlungen hat dann ein Gericht zu entscheiden.
Ja, danke der Nachfrage, sehr gut gehts. Aber sorry, an dieser Geschichte sind einfach zu viele Sachen faul/unrund, und natürlich sind alle irgendwie unrealistischen Zufälle gleichzeitig passiert...glaubst Du den Unsinn denn wirklich?
Unfug. Nicht die Kassiererin muss ihre Unschuld beweisen, der Arbeitgeber (bzw. die Staatsanwaltschaft) müsste ihre Schuld beweisen! Wir leben in einem Rechtsstaat! Solang sie nicht von einem Gericht zu irgendeiner Zahlung verurteilt wurde, muss sie überhaupt nichts. Die Forderung des Arbeitgebers ist nicht nur absurd, sondern unverschämt.
Naja, die Lage ist schon so wie ich geschrieben habe. Aus Ihrer Obhut ist Geld verschwunden. Da muss sie erstmal darstellen, wie es dazu ohne ihre Schuld kommen konnte. War es so, wie in der Frage beschrieben, hat sie keine Schuld und alles ist gut. Ich denke einen Grund wird es aber geben, dass der Arbeitgeber sich an sie wendet und der wird sicher nicht sein, wegen einer kontroversen und unverständlichen Aktion kommende Woche in der Blödmannszeitschrift mit 4 Buchstaben zu stehen.
WIe gesagt, vermutlich gibt es ja aber Überwachungsvideos und diese sollten den Beweis ja für beide Seiten klar führen.
Die Beweislast liegt in Deutschland aber auf Seiten der Staatsanwaltschaft. Kann der Kassiererin keine Mitschuld (mindestens Fahrlässigkeit) am Verschwinden des Geldes nachgewiesen werden, hat sie auch nichts zu zahlen, so einfach ist das. Liegt eine solche Mitschuld am Verschwinden des Geldes vor(mindestens Fahrlässigkeit) sieht es natürlich anders aus. Das hat aber ein Gericht zu entscheiden, nicht der Arbeitgeber.
Natürlich NICHT. Wer behauptet denn, dass sie für den Schaden aufkommen muss? Der Arbeitgeber? Wenn es sich hier nachweislich um Diebstahl handelt, der auch von der Polizei so aufgenommen wurde, ist der einzige der für den Schaden aufkommen muss der Dieb. Oder bis dahin die Diebstahlversicherung (falls es eine gibt).
Ja der Bezirksleiter sagt , dass sie den Schaden ausgleichen muss, da das wohl keine Versicherung bezahlt weil man sich ja dann mit Freunden absprechen könnte und solche Aktionen zusammen anziehen könnte :/
Einfach nicht machen und ggf. klagen. Das war ein Trickdiebstahl. Ihr da eine Schuld zu unterstellen ohne jeden Beweis, ist nicht zulässig.
Aber ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Supermarkt so dämlich wäre. Vermutlich gibt es eher Beweise für ihre (Mit-)Schuld.Diese Geschichte klingt dann doch etwas halbgar.
Da liegt der Bezirksleiter aber völlig falsch. Wenn es keine Diebstahlversicherung gibt, hat der gute Mann leider Pech. Dann muss er warten, bis der Dieb zur Rückzahlung des Schadens verurteilt wurde, oder er sieht sein Geld eben nie wieder. Wer keine Versicherung abschließt hat Pech gehabt. Die Kassiererin hat jedenfalls gar nichts zu befürchten. Nicht sie muss ihre Unschuld beweisen, sondern der Arbeitgeber (oder Staatsanwalt) müsste ihre Schuld beweisen... dass sie in irgendeiner Form fahrlässig gehandelt hätte & für das Verschwinden des Geldes mitverantwortlich ist. Solange eine Mitverantwortung der Kassiererin nicht gerichtlich festgestellt wurde, darf ihr weder gekündigt werden, noch darf man irgendwelches Geld von ihr zurück verlangen! Geschieht dies trotzdem, sollte sie sich einen Anwalt nehmen & gegen den Arbeitgeber vorgehen!
Wie oben geschrieben: Falsch.
Was der Arbeitgeber beweisen kann: Die Kassiererin hatte das Geld in der Kasse in Obhut. Aus ihrer Obhut ist es verschwunden. Damit ist sie erstmal in der Beweislast, wie es aus ihrer Obhut verschwunden ist - was wenn Polizei vor Ort war etc. ja aber machbar sein sollte.
Nein Job los ist sie nicht, aber soll es halt selber zahlen