beim rückwärtsfahren 2er autos beide kollidiert
Wer hat schuld, wenn: 2 autos rückwärts im parkhaus fahren, ich aus der parklücke und der andere rückwärts um gegenüber von mir in die parklücke zu fahren. ich habe fast gestanden und der opa kracht mir ins seitenteil auf der fahrerseite hinten. Polizei sagt besondere sorgfaltspflicht und so weiter bla bla.... aber wenn beide rückwärts fahren?=?
mein schaden liegt bei 800-1000 (30 jahre alter vw Jetta) und beim opa sind oberflächenkratzer in der stoßstange....
wer hat nene guten tip will nicht hochgestuft werden lieber schuldenfrei ausgehen mit der kohle um mein auto zu reparieren. man ich habe den spiegel doch beobachtet da war kein auto!
6 Antworten
Wer rückfährts fährt hat darauf zu achten, daß er niemanden gefährdet. Notfalls muß er sich einweisen lassen.
Üblicherweise zahlen bei einem solchen Unfall beide Beteiligten jeweils 50% des Gesamtschadens. Das bedeutet, daß Du vermutlich noch eine Forderung gegen den Unfallgegner geltend machen kannst.
Wenn beide rückwärts fahren tragen auch beide Schuld, da sie beide ihrer Sorgfaltspflicht, sich zu vergewissern, dass niemand hinter ihnen ist, nicht nachgekommen sind. Steht das Fahrzeug A, weil es beispielsweise das andere Fahrzeug B bemerkt hat, und der andere (B) fährt auf, trägt vermutlich auch nur der die Schuld. Das ist dann aber abhängig von dessen Möglichkeiten, den Unfall zu verhindern.
Vor Gericht bekämt ihr wahrschein lich beide Schuld. Hochgestuft würdest du also auf jeden Fall. Zahl die Kratzer privat und der Fall ist erledigt. Deinen eigenen Schaden kannst du dann natürlich in den Wind schreiben. Wenn du rückwärts fahren musst, und du kannst nichts sehen, darfst du eben nicht fahren. Ganz einfach.
also das ding ist ich stand ja dann aber wie auf dem foto zu sehen ist war ich schon 50%draußen und wir fuhren beide rückwärts bei ihm sinds 100€ die ich gerne bar bezahle aber dann will ich von ihm auch 1000€ für mein auto haben
Dann meldet beide es der Versicherung, du kannst dann den Schaden zurückkaufen von deiner Versicherung um nicht hochgestuft zu werden.
Da es aber aber Wahrscheinlichkeit auf 50/50 hinausläuft, wirst du auf der Hälfte deines Schadens sitzen bleiben, der andere ebenso.
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Bei mir entschied ein Gericht 50/50 obwohl ich stand. Ich hätte nach Ansicht des Richters hupen sollen, oder wieder ein Stück vorfahren müssen, obwohl ich davon ausging das der andere mich sah und der Platz für Ihn reichte zum ausparken.
Hmm. Mir stellt sich die Frage, ob man in dem Parkhaus überhaupt Rückwärts einparken darf. Es gibt manche Parkhäuser die das von vorneherein verbieten. Und wenn er nicht Rückwärts einparken darf, hätte er an dieser stelle auch nicht Rückwärts fahren müssen und wäre somit schuld. Oder liege ich da total falsch? Hast du denn keine Rechtsschutzversicherung? Oder frag doch mal bei nem Anwalt nach, was ein Gespräch kostet..Ich würde mich da einfach mal von fachlicher Seite informieren. Wie gut kennst denn deinen Versicherungsvertreter? Kannst du den nicht mal fragen? Gruß