Hallo...mir wurden durch Vandalismus die felgen zerstört und noch so einiges mehr im Endeffekt Schaden von 11.000 euro...aber das ist erstmal nicht weiter wich?

6 Antworten

Das ausgetauschte sollten die Monteure unbrauchbar machen , lt. Versicherer .

Meines Wissens gehören die Felgen dann der Versicherung.

Üblicherweise kennen sich die Werkstätten aber mit sowas aus und haben ggf. sogar eine entsprechende Arbeitsvorgabe seitens der Versicherungen, da sie ja auch die ganze Abrechnung oft mit der Versicherung direkt machen.

Meines Wissens hast Du in keinem Fall Anspruch auf die Felgen, aber vielleicht hast Du ja Glück, weil weder Versicherung noch Werkstatt die Felgen haben wollen.

makl91 
Beitragsersteller
 16.07.2015, 01:51

Cool danke für die schnelle Antwort...na dann bin ich morgen mal gespannt was die Werkstatt sagt

Der Restwert der Felgen dürfte gleich null sein, so dass die Versicherung vermutlich keinen Anspruch darauf erhebt. Lass sie dir von der Werkstatt aushändigen, die hat auf keinen Fall einen Anspruch darauf.

Theoretisch gehören die Felgen der Versicherung ich glaub aber kaum das die die haben wollen. Das fällt unter die Schadenminderungspflicht.

Hallo!

Du schreibst, du hast die Felgen bezahlt und sie waren in deinem Besitz.

  • Durch den Abschluss einer Versicherung und jetzt den Ersatz der Felgen durch die Versicherung gehen die alten Felgen in den Besitz der Versicherung über.
  • Meist ist es aber so, dass bei Bagatellfällen die Versicherung auf die Übernahme der "Wrackteile" verzichtet. Du kannst aber auch bei der Versicherung anfragen, ob du die alten Felgen übernehmen kannst? Manchmal erlauben sie das kostenlos, ein andermal kannst du die alten Felgen "herauskaufen". Kannst ja dann immer noch entscheiden, was du tust.

Eines ist allerdings eindeutig: dem Autohaus stehen sie auf keinem Fall zu!

LG Bernd