Fremden Spiegel mit Mietauto abgefahren - ein Fall für die Haftpflicht?
Bei einem Umzug habe ich versehentlich mit meinem Mietwagen (Mercedes Vito Bus) den Rückspiegel eines VW T4 berührt, welcher dann rausgesprungen ist (also nicht ganz abgefahren). An meinem Fahrzeug ist kein Schaden entstanden.
Die Fahrerin des T4 war direkt vor Ort als es geschah und wollte mir anschließend direkt mal 500 € für den "Schaden", der eigentlich kein Schaden war, abknüpfen. Es war aber offensichtlich auch ein anderer Schaden am Spiegel, der wohl aus Eigenverschuldung vorher passiert sein musste (Vorderseite, tiefer Kunststoffkratzer, entgegengesetzte Richtung).
Da wir uns nicht einigen konnten haben wir die Polizei geholt. Diese hat dann geschlichtet und den Kontaktaustausch geregelt und darauf hingewiesen dass das eigentlich kein wirklicher Schaden sei, sondern der Spiegel wieder eingehakt werden kann - wir sollen alles weitere unter uns klären.
Mein Mietfahrzeug wurde dann am selben Abend von der Vermietung ohne Beanstandungen zurückgenommen, den Unfall hatte ich nicht gemeldet da die Frau sich direkt bei mir melden wollte und kein offensichtlicher Schaden entstanden war.
Nun aber, vier Wochen später, meldet sich die Vermietung bei mir und sagt dass eine Frau mit Rechnung in den Laden kam und nun Geld von der Vermietung für den Spiegel haben will. Ich soll nun Stellung beziehen und die Rechnung zahlen.
Soweit so gut, aber ich vermute dass die nette Frau mir einen anderen Schaden am Spiegel mit in die Schuhe schieben will. Wie geh ich nun vor? Meldung an meine Versicherung? Übernimmt die Haftpflicht die Schadensregulierung? Die Frau hat sich ja direkt an die Vermietung gerichtet und nicht direkt an mich - und die wussten ja von nichts da ja offensichtlich kein Schaden entstanden ist.
Danke für die Antworten ...
8 Antworten
an sich hättest du das sofort bei abgabe des autos melden müssen und man hätte klären können, was man macht.
die leihfirma hätte das entweder ihrer versicherung gemeldet oder du hättest es deiner privaten haftpflicht gemeldet.
so ist es schwer den tatsächlichen schaden nachzuweisen.
Erst einmal ist die Haftpflichversicherung für das Fahrzeug zuständig. Diese schickt Dir einen Unfallbericht, den Du wahrheitsgemäß ausfüllst. Von Vorteil ist es, wenn Du Fotos gemacht hast. Sollte der Schaden unter dem Selbstbehalt der Versicherung sein, so wirst Du auch nur diesen Betrag zahlen müssen.
Als Nicht-Jurist sind alle meine Angaben ohne Gewähr!
im Notfall hilft nur ein Anwalt und die Aussagen der Polizisten.
Richtig, der kostet dann noch mal 300 €
es wird schwer sein das gegenteil zu beweisen, das der schaden nicht "echt" ist, da du den defekten spiegel nicht hast, zahlen muss du so oder so, denn der verm. hat eine vollkasko mit einer selbstbeteidigun von ca. 500-1000 €, frage deine private haftpflichtvers., die polizei nützt dir nur, das du es gemeldet hast, für deine vers. die du anfordern muss, gebe den vermieter den auftag keine zahlung zu tätigen
denn der verm. hat eine vollkasko mit einer selbstbeteidigun von ca. 500-1000 €
Die VK kommt nur für Schäden an dem vermieteten Fahrzeug auf, nicht für Fremdschäden diese werden über die Kfz-Haftpflichtversicherung geregelt.
frage deine private haftpflichtvers
Die eigene private Haftpflichtversicherung kommt für diesen Schaden nicht auf (Benzinklausel).
Diese Schäden sind nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung des jeweiligen Unfall verursachenden Fahrzeuges gedeckt.
Du hast doch bestimmt bei der Anmietung des Fahrzeuges einen Betrag für Versicherung bezahlen müssen. So ist es üblich und müsste auch in deinem Vertrag stehen. Diese Versicherung übernimmt den Schaden. Lass dich aber von der Vermietung nicht übers Ohr hauen. Sie haben doch das Fahrzeug nach Besichtigung Schadenfrei zurück genommen. Oooooder ????
Genau, mein Fahrzeug wurde ohne Beanstandungen zurückgenommen
Dies hat ja nichts mit dem von Dir verursachten Schaden am anderen Fahrzeug zu tun.
Den verschuldeten Unfall hättest Du auf alle Fälle zur Anzeige bei der Vermietfirma bringen müssen.
Genau, mein Fahrzeug wurde ohne Beanstandungen zurückgenommen und eine Versicherung wurde abgeschlossen (500 € Selbstbeteiligung).