Anzeige fahrlässige Fahrzeugsicherung - Auto ist weggerollt bei angezogene handbremse
Hallo liebe Community,
ich habe von der Polizei mitgeteilt bekommen, dass mein Auto durch ein Gefälle vom Parkplatz weggerollt ist und dabei ein anderes Fahrzeug beschädigt wurde.
Es steht auch im Bericht dass die Handbremse leicht angezogen war. Angeblich haben Passanten mein Auto zurück in den Parkplatz geschoben damit die Strasse nicht blockiert wird.
Bekomme eine Anzeige wegen fahrlässiger Fahrzeugsicherung.
Wie hoch wird die Strafe sein?
Hat die Polizei dass der Versicherung gemeldet oder muss ich das selber tun?
Zahlt die KFZ Haftpflicht für den Schaden des Anderen?
Habe ich in dem Fall grob fahrlässig gehandelt, obwohl die Handbremse angezogen war?
Ist mein erster selbstverschuldeter Unfall. Wie soll ich nun vorgehen?
Vielen Dank im vorraus für eure Hilfe.
3 Antworten
Zunächst einmal zahlt Deine eigene Haftpflichtversicherung den schaden. Du musst Dich mit den Geschädigten in Verbindung setzen und denen Deine Versicherung mitteilen (bzw. die Daten austauschen). Die werden sich dann bei Deiner Versicherung melden, wenn die einen Kostenvoranschlag über deren Schaden haben machen lassen. Zusätzlich gehst Du zu deiner versicherung und meldest dort den Schaden.
Es kann sein, dass Du von der Polizei ein Strafmandat bekommst wegen eines mangelhaft gesicherten Fahrzeugs. Wie hoch die Strafe dann sein sollte, weiß ich zwar nicht, wird aber nicht die Welt sein.
Vielen Dank für die Antwort. Glauben Sie dass die Versicherung im nachhinein den Schaden regressieren wird, weil ich fahrlässig gehandelt habe?
Ich würde mich sehr gerne beim Geschädigten melden, aber ich weiss leider nicht wer das ist. Die Polizei wird mir auch nicht die Daten vom geschädigten geben oder doch?
Die Haftpflicht zahlt für den Schaden des anderen. Melden musst du es der Versicherung selbst!
Danke für die Antwort.
Dadurch dass die Polizei eine Anzeige auf fahrlässige Handlung veranlasst hat, habe ich die Befürchtung dass die Versicherung den Schaden regressieren werden.
Ich würde den Geschädigten gerne kontaktieren, aber wie ? Ich weiss ja nicht mal wer der Geschädigte ist. Ich kann ja schlecht etwas der versicherung melden wenn ich nicht mal weiss wen ich da überhaupt geschädigt habe.
Also, deine Versicherung wird dir ja nicht den Kopf abreißen, nur weil kein Gang eingelegt wurde. Melde den Vorgang und sei froh, daß kein Kinderwagen umgerissen wurde.