Steinschlag in der WSS meines Autos erst nach Abholung bemerkt - was nun?

3 Antworten

Meine Frage nun: da ich ja durch das Foto beweisen kann, dass der
Schaden schon vorher da war, kann ich darauf bestehen, dass die Scheibe auf Kosten des Autohauses ausgetauscht wird?

Nein: Dein Foto beweist garnichts. Datumseinstellungen kann man an der Kamera beliebig vornehmen.

Im Ergebnis wird das Autohaus auf mängelfreie Übergabe verweisen und deinen Nachbesserungsanspruch abweisen. Jede Wette, der Zustand bei Gefahrübergang ist auch so in deinen Kaufunterlagen vermerkt und unterschrieben.

Ich habe meine Versicherung gerade erst abgeschlossen, da ich vorher
kein Auto hatte und möchte im Falle eines Risses eigentlich nicht sofort
einen Schaden melden müssen.

Tatsächlich entsteht dir gar kein (Rückstufungs-)Schaden: Richtigerweise kommt deine Versicherung gegen SB für den Austausch der WSS auf; für 150 EUR würde ich mir da vor Gericht keine blutige Nase holen wollen :-O

Nur am Rande: Es ist nicht verboten, ein Auto mit Mängeln zu kaufen; ärgerlich nur, einem Kaufpreis zuzustimmen, der nun genau 150 EUR über dem liegt, was man bezahlt hat :-O

G imager761

Du hast Bilder vom Steinschlag vorher mit Datum und Uhrzeit dokumentiert, wobei das rote Kennzeichen erkennbar ist.

Dies reicht vollkommen aus. Im Übrigen ist bei derartige Schäden die auf einer Probefahrt passieren das Autohaus für haftbar.

Und dass man Bilder manipulieren könnte, so müßte hier dies das Autohaus dies nachweisen.

Und dass du den Kaufvertrag entsprechend unterschrieben hast, dass das Fahrzeug mängelfrei wäre, so könntest du dies wegen nachweislichen Irrtums, belegt durch Fotos, widerrufen.

Übrigens wäre es Versicherungsmißbrauch diesen Schaden bei deiner Versicherung einzureichen, da der Schaden nicht in deiner Versicherungszeit eingetreten ist. Auch wäre es Versicherungsmißbrauch, wenn man bei einem tatsächlichen Schaden sich die SB von 150,- Euro zurückerstatten läßt oder sich entsprechende geldwerte Vorteile verschaffen läßt.

So und nun ab zum Autohaus und Bilder vorlegen und auf kostenlosen Austausch der Windschutzscheibe bestehen.

Sollte das Autohaus nicht spuren, dann ab zum Anwalt.

Viel Glück

So einen ähnlichen Fall hatte ich vor zwei Jahren.

Hab auch erst einmal überlegt wie ich die Sache angehen soll. Irgendwie sah ich es nicht ein, meine VS dafür in Leistung treten zu lassen. Obwohl ich ja schon lange Kunde dort bin, aber egal. 

Letztendlich habe ich dann die Sache wie folgt gehändelt.

Ich bin zu dem Gebrauchtwagenhändler hin und habe versucht in einem ruhigen Ton zu reden. Der Verkäufer wollte sich nicht auf das Gespräch einlassen und kam mir direkt mit der ansage gegenüber ich solle erstmal den Schaden bezahlen dann könnten wir miteinander reden.

Das schlug dem Fass den Boden aus und ich wandte mich an den Chef des Hauses.

Dieser gab mir zu verstehen dass er vollstes Vertrauen zu seinen Verkäufern hat und keinerlei Veranlassung sähe irgendetwas in Frage zustellen. Wenn der Schaden beglichen würde wäre ja alles in Ordnung.E

Er fing auch an mit irgendwelchen Handyfotos die als Beweismittel ja nicht zugelassen wären usw.usw.

Daraufhin hab ich zu ihn gesagt. Sicher habe ich Fotos gemacht, auch sind diese erst nach der Probefahrt entstanden. Alles gar kein Thema. 

Aber es geht hier nicht um irgendwelche Fotos die evtl. sogar bearbeitet wurden, es geht hier um die Tatsache, dass das Fahrzeug während der Probefahrt über ihr Geschäft versichert war und somit sind sie in der Haftung den Schaden zu beheben.

Laut Kaufvertrag hat das Auto keine Schäden/Mängel.

Nur sehr ungerne würde ich Besuch von Behördlicher Seite aus dem Bereich zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität in ihren Geschäftlichen Räumlichkeiten sehen. Ich bin doch sehr stark davon überzeugt, dass wir diese Geschichte nun auch auf ganz einfach weise klären können.

Nachdem er mich ganz verdutzt angeschaut hatte meinte er nur, ok, die Scheibe wird ausgetauscht ohne irgendwelche Kosten für sie.




Liesel888 
Beitragsersteller
 19.12.2015, 14:33

Danke für die Info! Ich denke so ähnlich werde ich das auch versuchen zu regeln. Immerhin wollen sie ja auch, dass ich mein Auto für künftige Reparaturen etc. zu ihnen bringe. 

Im Zweifel hilft meist ein Brief vom Anwalt ;)