Mietwagen Schaden verursacht, keine Kasko abgeschlossen. Was kommt auf mich zu?
Ich habe mit einem Europcar Sprinter einen anderen Wagen gestreift. Ich habe ggü der Polizei zugegeben dass ich der Schuldige war. Es wurde ins Protokoll aufgenommen, dass der andere Wagen (viel) zu weit an der Ecke zur Hauptstraße stand und dazu im absoluten Halteverbot. Ich habe keine Kasko abgeschlossen, weil ich dumm bin.
Europcar hat den Schaden aufgenpommen, und ich nehme an, dass ich denen einfach bezahlen werde, was sie für den Schaden am Sprinter fordern... Für den Schaden am anderen Wagen interessiert mich, inwieweit ich dafür aufkommen werden muss. Die werden sich warhscheinlich schadlos halten wollen.
Ich habe eine 08-15 Haftpflicht, bin kein Fahrzeughalter und habe auch keine Kfz-Versicherung.
4 Antworten
evtl. haftet die Privathaftpflicht auch bei neueren, besseren Verträgen bei gemieteten Autos. Das ist aber meist ausgeschlossen.
Der andere Fahrer haftet auch zu 50 % (Halteverbot & weniger als 5 m von der Kurve) ?
Die Haftpflicht des Autovermieters muß ja aufkommen für den Schaden am anderen Auto.
Daß diese HP dann hochgestuft wird, ist eben Risiko des Unternehmens, viele dieser Transporter Fahrer haben Beulen hineingefahren, das sind meist Paketdienstfahrer.
Schlimmer wird dann die Vollkasko für den gemieteten Sprinter, das wird sicherlich auch 4-stellig kosten. Schlimmstenfalls auf Raten abzahlen
Besser wäre eine Vollkasko, am besten ohne Selbstbeteiligung.
Normalerweise sollten diese sowieso mit Vollkasko versichert sein. Höchstens eine Selbstbeteiligung zu zahlen.
[...] und habe auch keine Kfz-Versicherung.
Du bist ja auch kein Auto. ;)
KFZ-Versicherungen sind immer fahrzeug- und nicht personenbezogen. Wenn du tatsächlich nur HP beim Mieten abgeschlossen hast zahlst du den Schaden am Mietfahrzeug zu 100%. Kann ich aber fast nicht glauben das du tatsächlich ohne Kasko gemietet hast. Die kostet doch nur ein paar Euro?
Zivilrecht != Strafrecht
Was der andere Fahrer wegen dem ungünstigen Parken zu erwarten hat und ob sich da die Versicherung auch noch mal einklinkt (HP-Schaden) -> sieht man dann in ein paar Wochen.
Den Schaden am anderen Fz trägt die HAftpflichtversicherung des Sprinters. Und die SAelbstbeteiligung am Schaden des LEihwagens zahlst du. Wie hoch die ist, steht im Leihvertrag.
Bei Europcar haftet der Mieter standardmässig mit 750 € bei einem Schaden. https://faq.europcar.de/141100-welche-versicherungen-sind-in-meinem-mietpreis-enthalten.html
@holgerholger - Danke für diesen sehr hilfreichen Link! Ich habe tatsächlich eine Einweg-Fahrt mit dem Sprinter gemacht... Greift da dieser "... außer bei LKW-Einwegmieten"?
den schaden am anderen wagen trägt die haftpflicht des mietwagens, damit hast du nichts zu tun, außer im vertrag steht, dass du irgendwie da für etwas noch haftest, weil ja die versi steigt
steht da nix, ist dieses risiko für sie im mietpreis enthalten
Leider steht in manchen Mietwagenverträgen, daß der Mieter sich bis zu 1.500 € an den Schaden zu beteiligen hat... Vertrag nochmals lesen... gegebenfalls, das ganze einem Anwalt überlassen..
ja, kann ich mir auch schon vorstellen
Da gar keine Kasko abgeschlossen wurde, stellt sich auch die Frage nach der Selbstbeteiligung nicht, sondern es muss der komplette Schaden selbst gezahlt werden.