Kann ich meine Schwangere Mieterin kündigen?

7 Antworten

Sie kann zum Vollstreckungsgericht gehen und dort Vollstreckungschutz beantragen, einige Wochen vor der Niederkunft bis danach.

Das geht  ein paarmal.

Irgwann sagt das VG, daß es jetzt nicht mehr geht.

Denn deinen Rechten ist ebenso stattzugeben.

Du wirst auch i.d.R. imVollstreckungschutzverfahren angehört bevor die Entscheidung gefälllt wird.

Eigenbedarf muß tatsächlich bestehen, das wird sehr genau nachgeprüft, sollte sie sich dagegen wehren.

Das mit "nicht kündbar in der Schwangerschaft" betrifft Arbeit und nicht Wohnen. Also ja, du kannst auch einer schwangeren Mieterin die Wohnung kündigen wenn du die entsprechenden Fristen einhältst.

Schwanger ist keine Krankheit - 

Eigenbedarfskündigung - da klingeln immer die Alarmglocken.

Wie ist die Kündigung formuliert? für wen willst die Wohnung nutzen - das gehört ebenfalls rein. 

hast da nix angegeben, ist diese Kündigung nicht das Papier wert auf dem es steht. 

dann fängst wieder von vorne an - incl. der Kündigungsfrist. Die Deinige ist Nichtig



Sie ist zum Anwalt gegangen.

ihr gutes Recht