Kann ich meine Schwangere Mieterin kündigen?
Habe meiner Mieterin wegen Eigenbedarf vor über 2 Monat gekündigt.Sie ist zum Anwalt gegangen.Heute erfahre ich das ich seit ein paar Wochen Schwanger ist. Kann sie was jetzt machen? Gült die Kündigung auch wenn sie nach der Kündigung schwanger geworden ist?Wenn ja kann ich ihr direkt nach der Geburt wieder kündigen? Kennt sich jemand da aus?
7 Antworten
Sie kann zum Vollstreckungsgericht gehen und dort Vollstreckungschutz beantragen, einige Wochen vor der Niederkunft bis danach.
Das geht ein paarmal.
Irgwann sagt das VG, daß es jetzt nicht mehr geht.
Denn deinen Rechten ist ebenso stattzugeben.
Du wirst auch i.d.R. imVollstreckungschutzverfahren angehört bevor die Entscheidung gefälllt wird.
Eigenbedarf muß tatsächlich bestehen, das wird sehr genau nachgeprüft, sollte sie sich dagegen wehren.
http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarf-ist-eine-schwangerschaft-ein-haertefall/
In der Regel sollte das kein Härtefall sein, wenn es nur ein paar Wochen sind.
Guter Hinweis!
Bei fortgeschrittener Schwangerschaft besteht ein Härtefall.
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigungsschutz.html
Ist der Eigenbedarf dringend? Wenn nicht, würde ich aus reiner Kulanz auf die Kündigung verzichten.
Das mit "nicht kündbar in der Schwangerschaft" betrifft Arbeit und nicht Wohnen. Also ja, du kannst auch einer schwangeren Mieterin die Wohnung kündigen wenn du die entsprechenden Fristen einhältst.
Schwanger ist keine Krankheit -
Eigenbedarfskündigung - da klingeln immer die Alarmglocken.
Wie ist die Kündigung formuliert? für wen willst die Wohnung nutzen - das gehört ebenfalls rein.
hast da nix angegeben, ist diese Kündigung nicht das Papier wert auf dem es steht.
dann fängst wieder von vorne an - incl. der Kündigungsfrist. Die Deinige ist Nichtig
Sie ist zum Anwalt gegangen.
ihr gutes Recht