Mietvertrag zusammen mit Freund unterschreiben aber nicht ummelden
Hallo liebe Community,
kurz zur Situation : Mein Freund fängt eine Ausbildung zum 01.08.2015 an und muss für diese aufgrund der Entfernung umziehen. Ich selber wohne im Elternhaus und habe dort auch meinen Hauptwohnsitz.
Zur Frage : Viele Vermieter möchten bekanntlich einem Auszubildenden keine Wohnung vermieten. Deswegen haben wir uns überlegt, dass ich mit ihm zwar zusammen den Mietvertrag unterschreibe um einen zweiten Verdienst nachweisen zu können aber ich gar nicht dort wohnen werde. Aus dem Grund würde ich meinen Hauptsitz auch im Elternhaus behalten wollen. Es würde lediglich darum gehen, dass der Vermieter ein zweites Einkommen zur Sicherheit siehst. Ist das gesetzlich möglich ohne Konsequenzen?
Vielen lieben Dank
7 Antworten
Ist das gesetzlich möglich ohne Konsequenzen?
gesetze haben immer konsequenzen, sonst bräuchte man sie nicht zu machen...
für den vermieter würde ich mir andere sicherheiten überlegen, z.b. eine entsprechend höhere kaution oder eine bürgschaft von deiner seite. warum du das allerdings für deinen freund auf dich nehmen willst, ist mir ein rätsel - du haftest mit der bürgschaft ja auch über den mietvertrag - wenn aus diesem miet- oder andere schulden erwachsen sollten - und über die beziehung hinaus!
sich freiwillig in eine bürgschaft zu begeben oder einen mietvertrag zu unterschreiben, für den man gesamtschuldnerisch haftet (also nicht nur für mietausfälle, sondern auch für andere schäden, sofern die nicht über eine hausratversicherung abgedeckt werden), geht in diesem fall nur zu deinen lasten. du kanst auch nicht einseitig den mietvertrag kündigen, wenn du dir die sache mal anders überlegst - ein gemeinsamer mietvertrag kann auch nur von beiden gekündigt werden! also, bei aller liebe, aber das ist ein äußerst riskantes unterfangen!
zur ummeldung: ja, du müsstest diesen neuen wohnsitz anmelden, ansonsten kann das der vermieter tun. ABER: du kannst den 1. wohnsitz bei deinen eltern behalten, mit allem, was dazugehört und meldest den neuen wohnsitz als zweitwohnsitz an. sollte an diesem ort eine zweitwohnungssteuer erhoben werden (zwischen 8 und 10% des nettoeinkommens, unbedingt beim FA erkundigen!), musst du dir was einfallen lassen, mit welcher begründung du sie umgehen kannst; meist gelten aber nur berufliche gründe. fällt dir hierzu was ein, kannst du dadurch einen freibetrag wg. doppelter haushaltführung geltend machen.
eine beziehung ist kein grund, steuerlich etwas ermäßigt zu bekommen, sondern privatvergnügen.
also, diesen vermieter mit etwas zu bedienen (sicherheit), das für dich ziemlich riskant ist, ist kein guter einfall. wer sichert dich denn ab??? dein freund wohl nicht, denn wer so eine kuriose idee hat, schließt wahrscheinlich auch keinen vertrag untereinander ab, falls sich dies überhaupt privatrechtlich vertraglich abschließen ließe. lies dir hier mal die geschichten derer durch, die beziehung mit geld vermischt und eine bauchlandung erlebt haben. meistens übrigens frauen...
hallo kara,
danke für´s sternchen!
aber von trennung hatte ich nichts geschrieben.... auch wenn das im bereich der realität liegt und man bekannterweise nichts aus der vergangenheit für die zukunft ableiten kann. jemand, der immer gesund war oder einen job hatte, kann nicht für die zukunft ableiten, dass dies so bleibt. darauf hatte ich eher abgezielt. was immer deinem freund widerfahren kann - der verlust des ausbildungsplatzes, unfall oder krankheit oder - ja, auch eine neue liebe - du würdest diese wohnungsgeschichte mittragen müssen, ohne dass es dir konkret einen vorteil bringt oder es sonst zu einem ausgleich käme.
so etwas nennt man ´opfer´, also ´ungutes geben´. und ganz abgesehen davon, dass ihr ja auch den vermieter beschwindelt, ist das eine ganz schiefe ebene. und schiefe ebenen pflegen, sich zu rächen - irgendwann. ich hoffe also sehr, dass deine befürchtung wg. der wohnungssuche nur spekulation bleibt - ich kenne auch viele azubis, die allein eine wohnung bekommen haben, und aus sicht einer vermieterin kann ich nur sagen, dass mir eine einzelperson immer lieber war und ist.
Lass die Finger von der Unterschrift! Dann haftest du auch für die Miete - eigentlich hat nur der Vermieter was davon - denn wenn einer kündigt, müssen auch beide gehen..
denn wenn einer kündigt, müssen auch beide gehen..
Nein, wenn einer kündigt ist die Kündigung gegenstandslos, da nicht alle Mieter die Willenserklärung abgegeben haben.
Moment bitte, wenn der, der ausziehen will, kündigt, dann muß der verbleibende Teil die ganze Miete bezahlen -
andersrum, der Ausziehende kann ja wohl trotz Kündigung nicht auch weiterhin die Miete zur Häfte mitbezahlen, 1) weil er ja dann endlos auf das Goodwill seines Expartners angewiesen wäre und 2) er sich ja wohl kaum 2 Mieten leisten könnte
das führt doch dann zwangsweise zur Aufgabe der gemieteten Wohnung deshalb habe ich ja geschrieben, daß sie keine Unterschrift leisten solle, weil sie dann abhängig wäre und, wie du schreibst, Kündigungen gegenstandslos???
Ist das gesetzlich möglich ohne Konsequenzen?
Jein.
- Sind Vermieter seit dem 01.01. gesetzlich verpflichtet die Mieter selbst umzumelden, wenn sie dies nicht von sich aus tun.
- Wird das gut gehen bis zu dem Moment in dem dein Freund mal keine Miete zahlen kann. Dann darf der Vermieter sie sich nämlich bei dir holen und zwar zu 100%, nicht anteilig (Gesamtschuldnerhaftung).
Sind Vermieter seit dem 01.01. gesetzlich verpflichtet die Mieter selbst umzumelden, wenn sie dies nicht von sich aus tun.
Nicht ummelden, nur dem EMA Ein- und Auszug von Bewohnern zu melden. Ab 1.5.15 soweit mir bekannt.
Also selbst wenn ich mich selber nicht ummelden sollte, ist der Vermieter verpflichtet das für mich zu übernehmen. Also müsste ich quasi darauf hoffen, dass mein Vermieter das verpennt oder es nicht weiß?
jo, das ist kein problem, vermieter sind nur daran interessiert, ihre rendite zu erhalten. niemand kann etwas dagegen haben, wenn du woanders gemeldet bist, ausser vielleicht das finanzamt, wenn du dies nicht wahrheitsgemäss informierst...
Wo kommt denn das Finanzamt auf einmal in die Rechnung. Die sind für das Meldewesen nicht zuständig.
war nur son gedanke zur steuererklärung vom wohnort zur arbeitsstätte etc.
Ist das gesetzlich möglich ohne Konsequenzen?
Die Konsequenz ist, wenn er nicht zahlt, zahlst Du (=Gesamtschuldner)
wen ihr Euich trennt, muss der Vermeiter Dich nicht aus dem Vertrag rauslassen - Duhftest also weiterhin für alle Forderungen aus dem Mietverhältnis ....
wenn Du eh nicht vorhast dahin zu ziehen, solltest du Dir das genau überlegen ....
Das KANN oder IST ein Verstoß? Ist mir bisschen sehr ungenau. Frage ja hier um eine genaue Antwort darauf zu bekommen :)
komt auf das Bundesland an - d.h. welches Meldegesetz gilt ....
Vielen Dank für die Sorge, aber diese Konsequenzen sind mir durchaus bewusst. Mich interessiert eher Konsequenzen die damit einher gehen, dass ich mich nicht ummelde.
Das kann ein Verstoß gegen das meldegesetz sein und mit einem Bußgeld geahndet werden ...
Vielen lieben Dank erstmal für die ausführlich Antwort. Hast mit auf sachlicher Ebene sehr gut weitergeholfen.
Außerdem vielen dank auch für deine Fürsorge wegen dem Partner falls Trennung etc. aber es gibt ja auch genug paare die zusammen ziehen und ebenfalls zusammen den Mietvertrag unterschreiben. Da besteht natürlich immer die Gefahr sich zu trennen. Ich bin mit meinem Partner mittlerweile über 6 Jahre zusammen und Geld ist niemals ein Diskussionsthema gewesen und wird es nicht sein.
Hilfsreiste Antwort, dafür Danke!