Mietvertrag zusammen mit Freund unterschreiben aber nicht ummelden

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Ist das gesetzlich möglich ohne Konsequenzen?

gesetze haben immer konsequenzen, sonst bräuchte man sie nicht zu machen...

für den vermieter würde ich mir andere sicherheiten überlegen, z.b. eine entsprechend höhere kaution oder eine bürgschaft von deiner seite. warum du das allerdings für deinen freund auf dich nehmen willst, ist mir ein rätsel - du haftest mit der bürgschaft ja auch über den mietvertrag - wenn aus diesem miet- oder andere schulden erwachsen sollten - und über die beziehung hinaus!

sich freiwillig in eine bürgschaft zu begeben oder einen mietvertrag zu unterschreiben, für den man gesamtschuldnerisch haftet (also nicht nur für mietausfälle, sondern auch für andere schäden, sofern die nicht über eine hausratversicherung abgedeckt werden), geht in diesem fall nur zu deinen lasten. du kanst auch nicht einseitig den mietvertrag kündigen, wenn du dir die sache mal anders überlegst - ein gemeinsamer mietvertrag kann auch nur von beiden gekündigt werden! also, bei aller liebe, aber das ist ein äußerst riskantes unterfangen!

zur ummeldung: ja, du müsstest diesen neuen wohnsitz anmelden, ansonsten kann das der vermieter tun. ABER: du kannst den 1. wohnsitz bei deinen eltern behalten, mit allem, was dazugehört und meldest den neuen wohnsitz als zweitwohnsitz an. sollte an diesem ort eine zweitwohnungssteuer erhoben werden (zwischen 8 und 10% des nettoeinkommens, unbedingt beim FA erkundigen!), musst du dir was einfallen lassen, mit welcher begründung du sie umgehen kannst; meist gelten aber nur berufliche gründe. fällt dir hierzu was ein, kannst du dadurch einen freibetrag wg. doppelter haushaltführung geltend machen.

eine beziehung ist kein grund, steuerlich etwas ermäßigt zu bekommen, sondern privatvergnügen.

also, diesen vermieter mit etwas zu bedienen (sicherheit), das für dich ziemlich riskant ist, ist kein guter einfall. wer sichert dich denn ab??? dein freund wohl nicht, denn wer so eine kuriose idee hat, schließt wahrscheinlich auch keinen vertrag untereinander ab, falls sich dies überhaupt privatrechtlich vertraglich abschließen ließe. lies dir hier mal die geschichten derer durch, die beziehung mit geld vermischt und eine bauchlandung erlebt haben. meistens übrigens frauen...

Lass die Finger von der Unterschrift! Dann haftest du auch für die Miete - eigentlich hat nur der Vermieter was davon - denn wenn einer kündigt, müssen auch beide gehen..

Ist das gesetzlich möglich ohne Konsequenzen?

Jein.

  1. Sind Vermieter seit dem 01.01. gesetzlich verpflichtet die Mieter selbst umzumelden, wenn sie dies nicht von sich aus tun.
  2. Wird das gut gehen bis zu dem Moment in dem dein Freund mal keine Miete zahlen kann. Dann darf der Vermieter sie sich nämlich bei dir holen und zwar zu 100%, nicht anteilig (Gesamtschuldnerhaftung).

jo, das ist kein problem, vermieter sind nur daran interessiert, ihre rendite zu erhalten. niemand kann etwas dagegen haben, wenn du woanders gemeldet bist, ausser vielleicht das finanzamt, wenn du dies nicht wahrheitsgemäss informierst...

Ist das gesetzlich möglich ohne Konsequenzen?

Die Konsequenz ist, wenn er nicht zahlt, zahlst Du (=Gesamtschuldner)

wen ihr Euich trennt, muss der Vermeiter Dich nicht aus dem Vertrag rauslassen - Duhftest also weiterhin für alle Forderungen aus dem Mietverhältnis ....

wenn Du eh nicht vorhast dahin zu ziehen, solltest du Dir das genau überlegen ....