Kann man eine GmbH ohne Mietvertrag gründen?
Es geht darum das meine GmbH an einem Betriebssitz unentgeltlich betrieben wird, in einer Wohnung von einem bekanntem.
Ich habe keinen Mietvertrag, ist das in Ordnung ?
Das Finanzamt zumindest will einen Mietvertrag. ( Die GmbH steht ist schon gegründet worden, nur hab ich noch keine Steuernummer )
3 Antworten
Wenn das Finanzamt einen Mietvertrag will, dann mach einen oder erstelle mit dem Wohnungsinhaber ein Dokument, aus dem eindeutig hervor geht, dass über den Firmensitz in genau dieser Wohnung ein einvernehmen hergestellt ist.
Aber ich geb Dir einen guten Tipp: Gib alle Finanzamtsangelegenheiten Deinem Steuerberater. Im Zweifel zählt das, was dieser meint und wenn dieser meint, Du sollst einen Mietvertrag machen, dann mach einen und wenn er sagt, Du brauchst keinen, dann lass es und der Steuerberater soll dem Finanzamt erklären, weshalb Du keinen hast, bzw. brauchst. Fertig, Fall gelöst.
Gewerbliche Nutzung einer Mietwohnung?
Das wird den Vermieter freuen;-(
Wozu das FA einen Mietvertrag will kann ich nicht nachvollziehen.
Ich wusste nicht das eine Briefkasten Firma nicht rechtens ist ?
Die Dame möchte meine Steuernummer nicht rausrücken
, sofern ich den Mietvertrag ( es existiert keiner im Moment ) nicht zusende.
Mietverträge sind auch keine Pflicht soweit ich richtig informiert bin.
Theoretisch gesehen könnte ich meinen 2. Wohnsitz auch an dieser Adresse anmelden.
Naja ich hab nach meiner Steuernummer gefragt und die meinten schicken Sie uns einen Mietvertrag. (ich habe übrigens das erste und einzige Formular bereits vor 4 Monaten zugesandt, und von denen nichts erhalten)
PS: Gewerbliche Nutzung einer Mietwohnung trifft bedingt zu, die GmbH läuft auf die Adresse, der Geschäftsinhaber der auch geschäftsführer ist, steht in familiärem Verhältnis mit dem aktuellem Mieter. Der GmbH inhaber kommt nur ab und zu an dem PC Rechner ein paar Büro arbeiten erledigen.
Keine Kunden die in die Wohnung kommen oder dergleichen, es steigen ebenfalls auch die Haushaltskosten nicht, da es real nicht mehr Personen im Haushalt werden, jedoch mehr Briefe im Briefkasten, würde mich über weitere Hilfe freuen.
Eine GmbH muss postalisch errechbar sein.
Eine reine MaildropAdresse wie ein Bürocenter ist als Sitz nicht ausreichend.
Daher deren Frage.
Wenn Du also schreibst, "bis zur Aufnahme des vollen Geschäftsbetriebs befindet sich die Verwaltung des Unternehmens in .....Adresse...... Es muss wegen der Geringfügigkeit keine Miete gezahlt werden." so ist das in Ordnung.
Können Sie das bitte genauer erläutern ? Die Dame hat nach dem Mietvertrag verlangt weil ich meine Steuernummer erfahren wollte.
Die GmbH ist auf eine normale Wohnadresse angemeldet, ein Schild mit dem Namen der GmbH ist bereits seit monaten montiert. Die GmbH Post kommt bereits an.
Ein Mietvertrag ist nicht zwingend notwendig. Die Finanzämter fragen zwar immer, aber es ändert ncihts daran, man muss nur eine Adresse haben, die aber kein Businesscenter sein darf, wo nur ein Briefkasten hängt.
Ggf. lasse Dir von Deinem Freund einfach bestätigen, dass Du in seinen Räumlichkeiten die Verwaltungsarbeiten der GmbH erledigen darfst udn er dafür kein Geld nimmt.
Die Dame will meine Steuernummer nicht rausrücken, ohne den Mietvertrag. Mein Onkel ist selbst Mieter und kein Vermieter kann er denn so eine
Bestätigung entwerfen ?
An:
Adresse Deiner GmbH
- Dein Name -
Lieber ..........,
ich bestätige Dir, dass Du die Verwaltungsarbeiten Deiner ....... GmbH in meinem nichtgenutzten Raum verrichten kannst und die Adresse natürlich auch für die Geschäftskorrespondenz.
Ggf. kann auch Geschäftsbesuch empfangen werden.
Die adresse ist identisch ! Adresse der GmbH und Wohnung vom Onkel.
Geschäftskorrespondenz ? GmbH adresse ?
Das ist mir schon klar. Trotzdem muss ja ein Brief auch adressiert werden.
Man kann auch schreiben: "im Haus"
Also schreibe ich Meyer GmbH musterstr 11 12345 Knoblauch Meyer
Lieber Herr Meyer ich bestätige Dir, das du die Verwaltungsarbeiten Deiner GmbH in meinen Räumen verrichten kannst. ( nichtgenutzte Räume gibt es eigentlich nicht, im Flur steht der Rechner an den ich meine Büro tätigkeiten erledigen werde)
Mit freundlichen Grüßen
Markus Meyer
Fertig ?
Ja, genauso. Nur würde man das mit dem Flur schreiben, könnte es nicht als Gesellschaftssitz akzeptiert werden.
Zur Klärung der örtlichen Finanzamtszuständig (z.B. in Großstädten mit mehreren Finanzämtern) hat das Finanzamt ggf. solch einen Nachweis gefordert. Auch wird das Finanzamt ggf. vor Ort feststellen wollen, ob nicht etwa nur eine "Briefkastenfirma" vorhanden ist.