Wozu einen Mietvertrag von Privat zu Privat von einem Notar unterschreiben lassen?

14 Antworten

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Kann man natürlich machen, ist aber juristisch Quatsch. Der Mietvertrag ist mit Notar nicht gültiger als ohne.

Und wenn der Vermieter einen Notar wünscht, soll er ihn auch bezahlen. Die Kosten für eine solche Beurkundung liegen meiner Erfahrung nach bei etwa 80 Eur.

deathdrummer 
Beitragsersteller
 18.06.2010, 09:06

puh... das ging aber schnell... Vielen Dank Euch. Eine Frage hätt ich noch? Wie siehst normalerweise mit der Instandhaltung aus? Es handelt sich um ein Einfamilienhaus mit Garten, Keller und Garage. Die Vermieterin will dass wir SÄMTLICHE KOSTEN für Reparaturen und d.G. übernehmen und Sie keinerlei Kosten dafür trägt. Kann das sein? Defekte Heizung, Dach undicht und solche Sachen?

Jorgfried  18.06.2010, 09:09
@deathdrummer

Na dann muss aber die Miete sehr günstig sein und der Vertrag auf Lebenszeit gelten.

MamaBesen  18.06.2010, 09:10
@deathdrummer

In mir erhärtet sich der Verdacht, dass die Gute nicht alle Tassen im Schrank hat. Mal ehrlich, wenn es im Vorfld schon solchen Ärger gibt, was meinst du, wie es erst wird, wenn ihr dort wohnt? Meine Alarmsirene schrillt da mächtig los...

Saarland60  18.06.2010, 09:12
@deathdrummer

Im Wohnraummietrecht ist es nicht zulässig, dem Mieter die Reparatur oder die Erneuerung wesentlicher bauseitiger Einrichtungen aufzuerlegen (ausgenommen bleibt davon eine Kleinreparaturklausel).

SpecialDiver  18.06.2010, 09:13
@MamaBesen

ACHTUNG! ACHTUNG! Deshalb der Notar! Wenn Ihr das unterschreibt lässt die von Euch das ganze Haus renovieren!!!! Nichts wie weg und was anderes suchen!!!!!

deathdrummer 
Beitragsersteller
 18.06.2010, 09:13
@MamaBesen

Meine Familie kennt die Dame schon länger, darum seh ich da nicht so das Problem... Sie hat glaub ich keine Ahnung was so üblich ist in Mietverträgen und glaubt sie kann das alles einfach so mit uns machen ;-)

Ist diese Forderung mit der Instandhaltung überhaupt rechtlich haltbar?

Saarland60  18.06.2010, 09:16
@SpecialDiver

Diese Vertragsklausel wäre auch mit Notar ungültig, und der Notar muss sogar während der Beurkundung darauf hinweisen, ansonsten macht er sich selbst schadenersatzpflichtig.

Eine rechts- oder sittenwidrige Vertragsklausel wird auch durch eine notarielle Beurkundung nicht geheilt.

SpecialDiver  18.06.2010, 09:17
@Saarland60

Wenn Ihr notariell beurkundet dass Ihr für ALLE Reparaturen aufkommt dann werdet Ihr das auch müssen! Ich hab den Verdacht dass Eure Bekannte ein ganz rafiniertes Luder ist!!!!

Saarland60  18.06.2010, 09:17
@SpecialDiver

Wenn Ihr notariell beurkundet dass Ihr für ALLE Reparaturen aufkommt dann werdet Ihr das auch müssen!

Falsch.

deathdrummer 
Beitragsersteller
 18.06.2010, 09:19
@SpecialDiver

Also werden wir die Klausel rausnehmen lassen... Alles klar... Dafür ist das Haus günstig... ;-)

Wir werden die Schönheitsreparaturklausel und die Kleinreparaturklausel reinnehmen und das ist auch schon genug...

deathdrummer 
Beitragsersteller
 18.06.2010, 09:23
@Saarland60

Aha, und warum nicht? Wie ist die gesetzliche Lage?

Saarland60  18.06.2010, 09:45
@deathdrummer

Eine rechtswidrige Vertragsklausel wird auch durch einen Notar nicht rechtskonform. Ein Notar kann weder das BGB noch die Rechtsprechung ausser Kraft setzen.

charles0308  18.06.2010, 09:05

Zustimmung

Eine notarielle Beglaubigung ist bei einen Mietverhältnis überhaupt nicht gesetzlich vorgeschrieben, und ändert an der Beweiskaft der Vereinbarungen im schriftlichen Mietvertrag überhaupt nichts.
Zwar kann auch ein schriftlicher Mietvertrag notariell beglaubigt werden, wenn beide Parteien es wünschen. Die Kosten dieser notariellen Beglaubigung kann die Vermieterin aber nicht einseitig den Mieter auferlegen.

Davon habe ich noch nie etwas gehört und frage mich auch ob es rechtens ist. Die Übernahme der Kosten würde ich verweigern... wer möchte es notariell beglaubigt haben Du oder Dein Vermieter??? Dann soll auch der Vermieter zahlen.

Das ist völlig daneben und unüblich, im Prinzip ist der Mietvertrag schon mit der Zusage des Vermieters zustande gekommen. Wenn sie das im Beisein eines Notars machen möchte, soll sie auch die Kosten dafür tragen!

Dies ist blanker Unsinn.

Eines Notars bedarf es nicht.

Reparaturen hat der Vermieter zu erledigen. Eine Vereinbarung, dass der Mieter die Reparaturen übernimmt im Rahmen einer Individualvereinbarung solltet ihr nicht unterschreiben.

Um er deutlicher hier anklingen zu lassen, den Mietvertrag nicht unterschreiben.