Das Recht zur außerordentlicher Kündigung bleibt unberührt?

3 Antworten

es gibt immer Gründe um diesen Vertrag kurzfristig zu beenden. Dieser Satz macht klar dass dies nicht verändert ist

Familiengerd  03.10.2017, 14:44

es gibt immer Gründe um diesen Vertrag kurzfristig zu beenden.

Wie kommst du denn darauf??

Oder was meinst Du damit konkret?

wolfi2211 
Beitragsersteller
 03.10.2017, 12:52

sorry,wollte wissen ob auch ich Fristlos kündigen kann. Gruß

das heißt, dass man (wenn die Voraussetzungen vorliegen sollten) außerordentlich kündigen darf

Dass man dich trotz des vorhergehenden Satzes/ Abschnitts (den du hier nicht veröffentlicht hast) sofort "rausschmeißen" kann, wenn entsprechende Gründe vorliegen (Diebstahl, körperlicher Angriff, schwere Beleidigung usw.).

wolfi2211 
Beitragsersteller
 03.10.2017, 12:47

sorry,wollte wissen ob auch ich Fristlos kündigen kann. gruß

Familiengerd  03.10.2017, 14:42
@wolfi2211

Selbstverständlich!

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (BGB § 626) besteht immer für beide Parteien und kann auch nicht ausgeschlossen werden.

Von daher ist der von Dir zitierte Satz "eigentlich" überflüssig.