Mietvertrag Kamm spät an bzw. nicht erhalten?

4 Antworten

Du musst er zahlen, wenn Du die Wohnung übergeben bekommen hast - und das auch nur anteilig.

Was sagt denn der Vermieter? Hast Du den mal kontaktiert?

Lugal836 
Beitragsersteller
 04.01.2019, 09:22

Der Vermieter hat 3 Wochen Urlaub. Danke für die Antwort.einer der Gründe für meine Zweifel ist das ich die erste Monatsmiete bar zahlen solle ( steht nicht im Mietvertrag drinnen ( habe sie gerade bekommen)).

Du kannst nicht vom Vertrag zurücktreten, du kannst ihn nur ohne Grund kündigen, wenn du im Besitz der Wohnung gekommen bist. Zuvor verbieten sich alle Miet- und Kautionszahlungen. Die Aufforderung der Maklerin ist unbeachtlich.

Warum hast du den Vertrag nicht am 2.1.19 angetreten?

Lugal836 
Beitragsersteller
 04.01.2019, 09:32

Danke für die Antwort.einer der Gründe für meine Zweifel ist das ich die erste Monatsmiete bar zahlen solle ( steht nicht im Mietvertrag drinnen ( habe sie gerade bekommen)). Außerdem ist sie aus meiner Sicht ungeeignet als Maklern weil durch ihre kleine Fehler ich Zweifel bekommen habe.

PS es wäre meine erste Wohnung und daher habe ich die Leute in meiner Umfeld nach ihrer Meinungen gefragt. Sie alle fanden es sogar viel komischer was da abging.

Gerhart  04.01.2019, 11:10
@Lugal836

Ich muss mich korrigieren: Auch wenn du nicht im Besitz der Wohnung gekommen bist aber der Vertrag wirksam zustande gekommen ist, kannst du ordentlich kündigen. Die Miete bar gegen Quittung zu bezahlen ist nicht verwerflich, das Ansinnen, es vor Wohnungsübernahme zu tun, aber doch.

Ist die Maklerin bevollmächtigt (Lass dir die Vollmacht zeigen) die Wohnung zu vermieten, dann muss sie sich an die Vermietungsgepflogenheiten halten. Als Maklerin hast du sie nicht beauftragt sondern der Vermieter. Der hätte Grund zu meckern.

Lugal836 
Beitragsersteller
 04.01.2019, 21:01
@Gerhart

Ich weiß das ich auch Fehler gemacht habe. Es war meine erste Wohnung daher war ich zu sehr vorsichtiger. Die Meinungen der Leute habe ich daher ( Freunde, Familie) höher gelegt ( sie alle sagten mir häufig das die Maklern nicht sicher vorkommt). Das was ich wissen will ist, muss ich zahlen? An denn Tag habe ich telefonisch gesagt das ich was die erste Monatsmiete für meine Sicherheit überweisen wollte, sie war strickt dagegen. Dadurch ist der Fass ( wie oben gesagt ich war zu vorsichtig( ich meine es negative)) übergelaufen.

Ich war bereit nur wenn sie mir die Möglichkeit gegeben hätte das ich es überweise.

So wie ich es sehe ( ich kann mich täuschen).War ich bereit zu zahlen( überweisen) während die Maklern eine Überweisung nicht akzeptiert weil es für die Apartment Wohnungen in dem Haus nicht zulässt, lediglich Barzahlung.

Ich rede nur von der ersten Monatsmiete.die kommenden mieten sollen überwiesen werden.

Weil ich nicht weiß wer rechtlich recht hat.wollte ich es erfragen.

Gerhart  04.01.2019, 21:59
@Lugal836

Es ist zum Mietbeginn durchaus gesetzeskonform, gegen Quittung und Wohnungsschlüssel samt Übergabeprotokoll die erste Miete in bar zu zahlen, sozusagen Zug um Zug.

Lugal836 
Beitragsersteller
 04.01.2019, 22:05
@Gerhart

Jetzt weiß ich besser. Soll das heißen das sie die Überweisung des ersten Monatsmiete ablehnen kann?Und das ich gezwungen werde bar zu zahlen?

Gerhart  04.01.2019, 22:27
@Lugal836

Wenn du einen Mietvertrag abgeschlossen hast, in dem kein Konto benannt wurde, kannst du nichts überweisen. Der Vermieter muss nicht deine Miete durch Überweisung erhalten. Miete ist eine Bringepflicht des Mieters. So gesehen würde dich der Vermieter zwingen immer bar zu zahlen.

Wollte möglich viele Info reinstecken ; )

Du kannst nicht zurück treten. Was die Schlüssel anbelangt, kannst Du die Maklerin bzw. den Vermieter in Verzug setzen und bis dahin die Miete mindern. Wenn bis zum von Dir gesetzten Termin die Übergabe noch nicht stattgefunden hat, kannst Du den Vertrag fristlos kündigen. Wenn Du also sowieso nicht einziehen willst, warte erst mal ab.

Im Übrigen sollte man Verträge lesen bevor man sie unterschreibt. Entdeckt man hinterher "kleine Fehler", kann man diese vielleicht noch im Gespräch ausbügeln. Da muss man nicht gleich über reagieren. Kommt man nicht aus einem Mietvertrag raus, der einem gar nicht gefällt, muss man eben mit 3-monatiger Frist kündigen.

Das könntest Du heute noch machen zum 31.3.2019. Wenn Du erst später kündigst, dann eben erst zum 30.4.2019.

Lugal836 
Beitragsersteller
 04.01.2019, 09:27

Danke für die Antwort.einer der Gründe für meine Zweifel ist das ich die erste Monatsmiete bar zahlen solle ( steht nicht im Mietvertrag drinnen ( habe sie gerade bekommen)). Die Maklern sagt das es überhaupt nicht möglich sei es zu überweisen.

bwhoch2  04.01.2019, 09:35
@Lugal836

Ja, warum denn nicht? Zahlst Du die Miete eben gegen entsprechende Quittung, wo drauf steht, wofür die Zahlung ist. Die Maklerin tritt als Erfüllungsgehilfe des Vermieters auf und ist offenbar auch berechtigt, Geld in bar in Empfang zu nehmen. Steht ansonsten im Mietvertrag, wohin die zweite, dritte Miete usw. überwiesen werden soll? Kassiert sie auch die Kaution in bar?

Auf jeden Fall schadet es nicht, die Legitimation zum Inkasso durch die Maklerin zu prüfen. Und: Auf keinen Fall was in bar an die Maklerin bezahlen, bevor Du den passenden Schlüssel bekommen hast.

Kann es denn sein, dass der Vermieter irgendwo in Afrika wohnt (meist in Nigeria) und man deswegen nicht überweisen kann? Dass die Maklerin in London wohnt und sie allenfalls in gebrochenem Deutsch oder schlechtem Englisch schreibt und Du weder Maklerin noch Wohnung je gesehen hast?

Bevor nicht der Besitzübergang erfolgt ist (Übergabe der Wohnung und Aushändigung der Schlüssel) solltest du keine Miete zahlen. Irgend was ist hier nicht ganz koscher.

Lugal836 
Beitragsersteller
 04.01.2019, 09:22

Danke für die Antwort.einer der Gründe für meine Zweifel ist das ich die erste Monatsmiete bar zahlen solle ( steht nicht im Mietvertrag drinnen ( habe sie gerade bekommen)).

albatros  04.01.2019, 09:36
@Lugal836

Das stinkt doch schon gewaltig, lass die Finger davon, du verlierst sonst im wahren Sinn des Wortes bares Geld.

Schau mal im Netz nach dieser Maklerfirma ob sie seriös ist und wie sie evtl. bewertet wird oder überhaupt existiert. Sie müsste ja auch irgendwo registriert sein.

Lugal836 
Beitragsersteller
 04.01.2019, 21:15
@albatros

Seriös sind sie nach meiner Meinung nicht. Dafür haben sie zu oft Fehler gemacht. Zb. Der Preis im Internet ist ein anderer, einfache fragen die im Mietvertrag stehen weißt man nicht( wie hoch sind die heizungskosten in denn Nebenkosten)) sie sagte mir das alle Apartment Wohnungen die selbe Verträge haben. Und was die Bewertung betrifft 1 von 4 Sternen. Bei denn Bewertungen ging es nur um Erreichbarkeit. Alles andere würde nicht bewertet.

albatros  05.01.2019, 01:02
@Lugal836

Da weist du ja, wie du dich verhalten solltest.