Gilt ein Mietvertrag mit gedruckten Unterschrift?
Es sind ganz viele unwirksame, rechtswidrige Klausel in meinem Mietvartrag. Jetzt ist meine Frage. Der Unterschrift des Vermieters (Hausverwaltung, oder einzelperson - schwer zu beurteilen) wurde nur gedruckt. Also nur mein Unterschrift wurde mit Kuli gemacht, der Vermieter hat nur sein Unterschrift gedruckt. Ist es so gültig?
Das war mein erster Mietvertrag, also war ich vollständig Naive. Der Vermieter wurde im Vertrag als HV ABC erwähnt (statt ABC steht ein andere Wort mit drei Buchstaben, er sage heute, das HV kann auch anderes, als Hausverwaltung bedeuten), und als Unterschrift wurde es nur ABC gedruckt. Ohne Stämpel, ohne etwas. Vor- oder Nachname der Vermieters steht gar nicht im Vertrag, nur HV ABC, Adresse und Telefonnummer.
6 Antworten
Für einen Mietvertrag gibt es keine Formvorschrift; wenn er nicht eigenhändig von beiden Parteien unterschrieben wurde, ist ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen - dabei gelten die Standard-Regelungen des BGB, die auf Mietverträge anzuwenden sind.
Ein Mieter steht sich bei einem mündlichen Mietvertrag wesentlich besser als bei einem schriftlichen.
Der Mietvertrag ist gemäß § 125 und § 126 BGB unwirksam! Der Vermieter muss auch handschriftlich unterschreiben. Und zwar so das man es lesen kann.
Das ist bei 85% aller Menschen nicht der Fall.
Ein Mietvertrag muss entweder komplett mündlich oder komplett schriftlich abgeschlossen werden. Aber nicht teils teils wie in diesem Fall. So kann sich der Vermieter schön aus der Verantwortung ziehen.
Wie soll denn der Vermieter Kenntnis davon erlangen, das der Mieter wusste das die und die Klauseln unwirksam waren?
Der Vermieter hat sich bei der Ausgestaltung des Mietvertrages an den BGH zu halten. Der Inhalt des Mietvertrags muss im Einklang mit der Rechtssprechung des BGH sein!
Selbst wenn Schriftform vorgeschrieben sein sollte, steht nie was von einer lesbaren Unterschrift da. Dies sollte aber selbstverständlich sein.
So wie 85% aller Erwachsenen unterschreiben, ist es eine grobe Unhöflichkeit. Eine Unterschrift muss den Namen lesbar wiedergeben. Woher soll ich sonst wissen wer das ist. Was nützt mir eine Paraphe?
Leider hat der BGH seine Rechtssprechung zur Lesbarkeit von Unterschriften in den letzten Jahren stark gelockert.
Ein Mietvertrag muss entweder komplett mündlich oder komplett schriftlich abgeschlossen werden. Aber nicht teils teils wie in diesem Fall.
Öhm, nö, wo steht das? Nochmals: Es gibt keine Formvorschriften für Mietverträge, auch nicht, dass diese komplett mündlich oder schriftlich sein müssen, das kann man allenfalls vertraglich vereinbaren (z.B. Ausschluss mündlicher Nebenabreden)...
Wie soll denn der Vermieter Kenntnis davon erlangen, das der Mieter wusste das die und die Klauseln unwirksam waren?
Das ist ein Problem der Beweisbarkeit, hat aber nichts mit der Wirksamkeit zu tun...
Der Vermieter hat sich bei der Ausgestaltung des Mietvertrages an den BGH zu halten. Der Inhalt des Mietvertrags muss im Einklang mit der Rechtssprechung des BGH sein!
Auch das ist falsch, in Deutschland herrscht Einzelfallrechtsprechung, weder Vermieter noch untere Gerichte sind an Urteile des BGH irgendwie gebunden...
Selbst wenn Schriftform vorgeschrieben sein sollte, steht nie was von einer lesbaren Unterschrift da. Dies sollte aber selbstverständlich sein.
Auch das ist falsch, "Schriftform" ist rechtlich inkl. Original-Unterschrift definiert. Ohne Unterschrift ist es "Textform". Wobei "lesbar" zugegeben nirgends steht, aber es muss mit Namen unterschrieben werden, was die Lesbarkeit beinhaltet...
§ 126 BGB:
"(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden."
Na ok, dann eindeutiger. In meinem Vertrag steht, dass es zwischen mir und HV LOX geschlossen wurde. Als Unterschrift wurde einfach Lox, oder eher eine Riesengroße "W" geschrieben.
Also keine Vorname, keine Nachname, kein Stempel, mit gedrucktem Unterschrift, was auch gar keinen Vornahme oder Nachname enthält.
Könnte LOX eine Vornahme sein, aber auf dem Klingel steht auch HV LOX, nichts anderes. Ich muss schon davon ausgehen, dass mein Vertrag absichtlich ein Betrug war.
Nochmals: Es ist völlig irrelevant, ob und was da als Unterschrift steht. Ein schriftlicher Mietvertrag ist nur ein Beweismittel, um zu dokumentieren, dass und worüber man sich geeinigt hat, mehr nicht. Wenn Einigkeit bestand ist er wirksam, egal in welcher Form er abgeschlossen wurde. Wenn man sich geeinigt hat, dass Augenzwinkern "ja" bedeuten soll, dann ist er auch mit einem Augenzwinkern wirksam. Frage ist einzig und allein die Beweisbarkeit, aber dass Du damit einverstanden warst, hast Du ja mit Deiner Unterschrift dokumentiert, jetzt muss der Vermieter noch erklären, dass er damit auch einverstanden war, und der Vertrag ist wirksam...
Inwieweit das ein Betrug sein soll, ist für mich nicht erkennbar, Du hast die Mietsache doch bekommen und warst mit den Vertragsbedingungen einverstanden, wo soll da der Betrug sein?
Du hast damals den Fehler begangen, den Vertrag nicht richtig zu lesen, und suchst jetzt irgendeine Lücke, um den Vertrag, mit dem Du damals einverstanden warst, nicht einhalten zu müssen. Das ist rechtswidrig, sowas lässt das deutsche Recht nicht zu. Die Gesetze geben die Möglichkeit, sowas zu verhindern, und die Gerichte schieben dem einen Riegel vor...
Also warum ich denke, dass es ein Betrug war? - er hat mehr als 3 Monate Nettokaltmiete als Kaution von mir verlangt (850 Euro statt 730 Euro) - als meine Freundin mich besucht hat für 2 Wochen, hat er nochmal 85 Euro verlangt (laut Mieterverein ist es gar nicht erlaubt) - er war in meinem Zimmer ohne meine Erlaubnis um ein SAT Anschluss zu installieren (in meinem Abwesenheit) - es gibt in meinem Vertrag zwei Klausel, dass ich bei einer vorzeitigen Aufhebung die Miete bis zum fristgerechten Kündigung zahlen muss, und dann noch zusätzlich 1400 Euro Schadenersatz (laut Mieterverein ist es Vertragsstrafe, was ungültig ist). - er hat unberechtigt Kameras installiert, womit er die Straße und den Hauseingang beobachtet. - er hat als HV den Vertrag für einen Jahr "untergedruck" :), und nachdem noch dreimonatliche Kündigungsfrist, was dreimonatlich immer verlängert. Begründung für den 15 Monate war das Eigenbedarf des Zimmers, aber es ist wieder eindeutig in dem Vertrag, dass er das Zimmer nicht braucht, sonder vermieten will. - er hat meine Kaution nicht an einem Sparkonto abgelegt. - er hat den Vertrag nicht wirklich unterschrieben. - er hat es vergessen, dass zu erwähnen, dass das Zimmer keine Wärmedämmung hat, so kann ich im Winter -5 Grad ohne Heizung erwarten, und jetzt im Sommer +40. - er hat das auch nicht erwähnt, dass die Küche voll mit Ameisen ist.
Was habe ich in den letzten Monaten gemacht: - immer spätestens bis 27. habe ich die Miete rechtzeitig überwiesen - ich habe kein Mist gebaut, es war Ordnung in meinem Zimmer - Kehrwoche habe ich immer gemacht - ich habe damals eindeutig gesagt, dass ich das Zimmer nicht länger als ein Jahr mieten will.
Also deswegen.
Nichts davon ist ein Betrug. Ein Betrug setzt eine Täuschung voraus, Du wurdest aber über nichts getäuscht. Selbst wenn diese Klauseln unwirksam sind, standen sie alle in dem Vertrag, den Du gelesen und unterschrieben hast. Niemand hat Dich getäuscht, also ist es auch kein Betrug...
selbst wenn davon nichts einen betrug darstellt so kannst du ihn doch dennoch aufklären, das der vermieter hausfriedensbruch begangen hat.
das der vermieter nicht mehr als 3 brutto mieten an kaution verlangen darf.
das der vermieter ferner keine "gebühr" für die aufhebung des mietverhältnis verlangen darf und und und.
Es ist nicht gleich falsch wenn ich schreibe das der Vermieter sich an den BGH zu halten hat. Er und untere Gerichte müssen es nicht. Es wäre aber in ihrem eigenen Interesse sehr zu empfehlen!
Ich möchte nicht wissen wie du unterschreibst!
Der Vertrag ist an sich wirksam, enthält aber viele unwirksame Klauseln.
Der Vermieter hat sich die Ausgestaltung des Vertrags nach seinem Rechtsempfinden frei zusammen geschustert. Reine Willkür!
Holcam meinte mit dem Wort "Betrug" halt das ihm Unrecht durch seinen Vermieter geschieht.
Das es tatsächlich kein Betrug, sondern andere Straftaten oder sonstwie verbotene Handlungen sind, das erkennst du doch nun Mückenkiller.
Anstatt du also Holcam mit kompetenten Rat zur Seite stehst, wie er seinem kranken Vermieter in Zukunft begegnen soll, tust du ihn hier kindisch korrigieren, obwohl es gar nicht darum geht was nun ein Betrug sein soll und was nicht!
Ein Beweismittel kann es nur sein, wenn BEIDE Parteien ordentlich unterschrieben haben. Sonst kann ja jeder den Mietvertrag unterschrieben haben!
"Nichts davon ist ein Betrug."
Aja. Auch nicht das der Vermieter von Holcam 85€ dafür verlangt hat weil er für 2 Wochen Besuch hatte?!
In der ständigen Rechtssprechung gelten bis 6 Wochen Besuchszeit als normal und angemessen.
Der Vermieter wird Holcam unter irgendeinen drohenden und täuschenden Vorwand gesagt haben: "Da Sie Besuch empfangen haben, kostest das 85€ wegen und dem und dem......."
Also ganz klar eine Täuschung und somit Betrug!
Es gibt keine Rechtsgrundlage das ein Vermieter sich den Besuch eines Drittens beim Mieter bezahlen lassen darf.
Den Vermieter dürfte man ohne weiteres nach § 127 StPO fest halten und ihm seine Gesetzesbrüche vorhalten. Später müsste man die Polizei rufen und ihn wegen Hausfriedensbruch, Betrug und wahrscheinlich noch Drohung anzeigen!
Dieser Vermieter von Holcam ist ein Verbrecher und du hältst hier Holcam Vorträge was ein Betrug sein soll und was nicht?!
Zwar teils zu Recht, aber so hilfst du ihm in keinster Weise weiter!!!
Holcam möchte wissen ob der Vermieter Unrecht begeht und das hast du ihm zu keinem Zeitpunkt beantwortet!!!!
Also ganz klar eine Täuschung und somit Betrug!
Nein, da ist keine Täuschung...
Dieser Vermieter von Holcam ist ein Verbrecher und du hältst hier Holcam Vorträge was ein Betrug sein soll und was nicht?!
Lieber Herr "Profijurist", ein Verbrecher ist jemand, der ein Verbrechen begeht, also eine Straftat, die mit mindestens einem Jahr Haft bewehrt ist. Suche Dir bitte einen weniger irreführenden Usernamen aus...
@ Profijurist: Du unterschreibst wahrscheinlich in Druckbuchstaben. Deine Obsession hinsichtlich von Unterschriften wird ja immer schlimmer.
Anstatt du also Holcam mit kompetenten Rat zur Seite stehst, wie er seinem kranken Vermieter in Zukunft begegnen soll**, tust du ihn hier kindisch korrigieren**
Diese Formulierung ist auf jeden Fall ziemlich kindisch. 'Tuten tut der Nachtwächter', habe ich mal gelernt.
Bedeutet es, dass ganz normal die Regelungen der BGB gelten, und wir haben sozusagen einen mündlichen Mietvertrag geschlossen?
genau.
Ja, wiederrum ein mündlicher Vertrag gilt.
Sofern der Bundesgerichtshof ( BGH ) Klauseln in Mietverträgen für nichtig erklärt hat, gelten diese trotz deiner Unterschrift auch nicht.
Sofern der Bundesgerichtshof ( BGH ) Klauseln in Mietverträgen für nichtig erklärt hat, gelten diese trotz deiner Unterschrift auch nicht.
Auch das ist nicht immer richtig. Wenn der Mieter bei Vertragsschluss nämlich Kenntnis von deren Unwirksamkeit hatte, diese aber dennoch akzeptiert, sind sie gem. § 242 BGB wiederum dennoch wirksam...
Deshalb schreibt man ja in aller Regel den Namen in Druckschrfit oder eben ausgedruckt darunter.
Ich bin etwas irritiert. Wenn es denn gar keinen "Vermieter" laut Mietvertrag gibt, sondern lediglich eine "Verwaltung", dann ist ja die Verwaltung der Vermieter, oder. Frage an, wie sie deine Mietsicherheit angelegt haben und dann kommt es ja raus, ob hier gemogelt wird.
Nachsatz: Einiges läuft hier wohl aus dem Ruder und ich fürchte, daß der "Vermieter", wer das nun auch immer sein mag, auf seiner Ausfertigung unterschrieben hat und das reicht doch, so jedenfalls der BGH. Ob in der Ausfertigung "Mieter" alle unterschreiben, ist doch völlig unwichtig, oder?
Ja, da die Schriftform mit Original-Unterschrift für die Wirksamkeit von Mietverträgen keine Voraussetzung ist, ist auch dieser gültig. Voraussetzung ist nur, dass man sich einig war, dass keine Unterschrift erforderlich ist. Wenn Du das akzeptiert hast, kann Einigkeit vorausgesetzt werden...
Wenn es so gewesen wäre, hätte ich es akzeptiert gehabt, aber er nicht, weil er das nicht unterschrieben hat. Kann man solche mündliche Vereinbarung machen, dass ein Vertrag auch mit einseitger Unterschrift gültig ist?
Schreibe ich dann auf ein Papier, dass Du für mich 1000 Euro gibst, dann sage ich vor Gericht, dass wir mündlich vereinbart haben, dass es ohne beidseitiger Unterschrift gültig ist?
Es ist entweder ein schriftlicher Vertrag, der beidseitigen Unterschrift haben müsste, oder eine mündliche. Wenn es mündlicher wäre, könnten einige Sondervereinbarungen schriftlich noch bestimmen, aber das müsste beide Vertragsparteien akzeptieren, sogar mit seinen eigenen Unterschriften. Sozusagen ich hätte das akzeptiert, er aber nicht, so ist es egal, ob ich das akzeptiert habe, es ist ungültig. (Zum Beispiel: Du kriegst einen Arbeitsvertrag, was Du unterschreibst, aber dein "Chef" nicht. Muss Du dann trotzdem arbeiten, weil Du es unterschrieben hast? Ich denke nicht.)
Mietvertraege unterliegen nicht der Schriftformerfordernis. Kuendigungsverzichtsvereinbarungen auch nicht.
Hier haben wir einen schriftlichen Mietvertrag, der von dir als Mieter unterzeichnet wurde, vom Vermieter aber bislang nicht. Dennoch kann kein Zweifel daran bestehen, dass der Vermieter ebenfalls zugestimmt hat (sonst haette er dich da gar nicht erst rein gelassen). Die Unterschrift des Vermieters ist somit nicht zwingend erforderlich und kann zudem jederzeit nachgeholt werden.
Die Kuendigungsverzichtsvereinbarung duerfte somit wirksam sein.
Na ja, aber wie, oder wo holt er das nach? Ich denke, dass der schriftliche Vertrag zustande gekommen wäre, wenn er dort, dann, an dem Datum den beiden Vertrag mit Kuli unterzeichnet hätte. Wenn er das nachholt, kann er das nur neben seinem gedruckten Unterschrift tun, und nur auf seinem Exemplar. Mein Exemplar wäre doch immer noch leer, ich könnte davon ausgehen, dass etwas in dem Vertrag unklar gewesen wäre, deswegen wurde das von ihm nicht unterzeichnet, und wegen Zeitmangel haben wir nur einen mündlichen Vertrag geschlossen.
In einem Vertrag müssen beide Parteien gleichberechtigt sein, beide Parteien haben Rechten und Pflichten. Also ich gebe das Geld (das ist mein Pflicht, aber das Geld zu erhalten ist das Recht des Vermieters), dafür kriege ich mein Zimmer (das ist mein Recht, und das zu mir geben, ist der Pflicht der Vermieters). Also wenn nur er einen vollständigen Vertrag hat, reicht meiner Meinung nach nicht, weil ich dann sozusagen kein Recht hätte, um das Zimmer zu bewohnen, weil ich keinen unterzeichneten Vertrag hätte. Also wenn etwas mit dem Zimmer nicht klappen würde, könnte ich nicht zum Gericht gehen, weil ich keinen vollständigen Vertrag habe, obwohl er konnte schon mit einem nachgeholten Vertrag zum Gericht gehen. In diesem Fall wäre ich benachteiligt, deswegen gehe ich aus, dass wir nur einen mündlichen Vertrag geschlossen haben.
Oder?
Er muss das nicht nachholen, da es für die Wirksamkeit eines Vertrags keine Original-Unterschrift braucht, es muss lediglich Einigkeit über die Vertragsbedingungen bestehen. Ein unterschriebener schriftlicher Vertrag ist lediglich ein Hilfsmittel, um diese Bedingungen und die Einigkeit darüber beweisen zu können, aber keine Voraussetzung für dessen Wirksamkeit, auch ohne Unterschrift und auch komplett ohne Schriftform ist er wirksam...
Auch wenn man deiner Argumentation folgen wuerde, waere der Inhalt des muendlichen Vertrages der des schriftlichen und nur von dir unterschriebenen. Wenn du jetzt den Vertragsinhalt anzweifeln willst, muesstest du nachweisen, dass tatsaechlich etwas ganz anderes vereinbart wurde. Wie aber sol dir das bei einem von dir unterschriebenen Mietvertrag glingen?
Willst du hingegegen die Wirksamkeit des gesamten Vertrages anzweifeln, weil der Vermieter deiner Meinung nach nicht wirksam zugestimmt habe, musst du auch dies beweisen. Wie aber soll dir das gelingen, wenn der Vermieter sagt: "Klar habe ich zugestimmt. Sonst haette ich ihm doch nie die Schluessel uebergeben und ihn einziehen lassen"?
Dass der Vermieter also nicht wirksam zugestimmt hat, wirst du somit kaum darstellen koennen und deine eigene Zustimmung ist ja nicht nur durch deinen Einzug und deine bisherigen Mietzahlungen sondern auch noch durch deine Unterschrift dokumentiert.
Eine Unwirksamkeit wegen fehlender Originalunterschrift des Vermieters wirst du hier also nirgend herzaubern koennen und eine Unwirksamkeit wegen mangelnder Zustimmung deinerseits erst recht nicht.
Beweisen kann ich aber. Ich habe einen neuen Arbeitsvertrag mit 6 Monaten Probenzeit unterschrieben. Meine Freundin hat bis jetzt, Ende Juni studiert. Also ich wollte einfach nicht länger, als ein Jahr ein Zimmer mieten, wo es nicht genug Platz für uns beide gibt (14 qm!!!). Ich habe das erwähnt, das es in Mietvertrag falsch geschrieben wurde, aber den Schlüssel habe ich nur so bekommen, dass ich das unterschrieben habe. Mein Vermieter hat es darum nicht unterschrieben, weil er den Vertrag mit dem Kündigungsverzicht ändern wollte. Wegen der Anmeldung (+Krankenkasse + Job) habe ich doch einen Mietvertrag gebraucht, deswegen wurde sein Unterschrift nur gedruckt. Trotz wurde der Vertrag nicht geändert, und seitdem gilt nur unsere mündliche Vereinbarung meiner Meinung nach.
Dein neuer Arbeitsvertrag soll beweisen, dass die von dir unterschriebene Kuendigungsverzichtsvereinbarung tatsaechlich gar nicht getroffen wurde? Wie soll das denn gehen?
Basis des Mietverhaeltnisses ist der schriftliche Vertrag, der von dir auch unterschrieben wurde. Damit hast du die Bedingungen akzeptiert. Dass du die Schluessel auch nur erhalten hast, weil du den Mietvertrag unterschrieben hast, bekraeftigt noch einmal sehr deutlich, dass der Vermieter nur unter den in Vertrag festgelegten Bedingungen einen Vertrag mit dir schliessen wollte. Da gibt's jetzt nichts mehr dran zu ruetteln. Fertig und aus!
Was ist denn das für ein Quatsch? Welcher Formmangel sollte denn vorliegen, wenn für einen Mietvertrag überhaupt keine Form vorgeschrieben ist, auch keine lesbare Unterschrift?
Und sowas nennt sich "Profijurist"...