Ist ein unvollständiger Vertrag gültig?
Mir ist heute aufgefallen, dass bei meinem Mietvertrag jede zweite Seite fehlt. Es steht die Gesamtseitenzahl im Vertrag, die Seiten sind auch durchnummeriert, es fehlen aber alle ungeraden Seiten.
Es fehlen dementsprechend ganze und teilweise Paragrafen.
Was bedeutet das für den Vertrag? Ist er gültig? Und wenn ja, ist nur der tatsächlich unterschriebene Vertrag gültig?
Was wäre, wenn das Exemplar des Vermieters tatsächlich vollständig ist?
4 Antworten
Bei einem Parteienstreit kann der Vermieter behaupten, du hättest einen kompletten Vertragstext erhalten. Wie geschah denn der Vorgang des Vertragsabschlusses?
Ich vermute, der Vertrag wurde dir als Angebot übergeben, der Vertrag war gebunden oder geheftet, du hast ihn unterschrieben und und ihn an den Vermieter zurück gesandt. Der Vermieter hat ihn kopiert, unterschrieben und an dich zurück gesandt.
Die Seitenzahl stimmt, aber da der Text nicht doppelseitig kopiert wurde, fehlt nun jede 2. Seite bei dir, während der Vermieter den kompletten wirksamen Vertrag besitzt.
Abhilfe: Du teilst umgehend dem Vermieter mit, dass die Seiten deines Vertrages unvollständig sind und verlangst unter Fristsetzung eine vollständige Vertragskopie.
Es gib hier aller Wahrscheinlichkeit nach einen schriftlichen Mietvertrag, dessen komplette Existenz der Vermieter vermutlich beweisen kann. Du kannst es nicht, und es bestand bisher auch kein Bedürfnis des Beweises.
Sollte es also Streitigkeiten geben, die sich in der Begründung auf Textpassagen der fehlenden Seiten beziehen, dann ist der Vermieter in der Beweispflicht.
Für dich ist wichtig: Beschreibung der Mietsache, Zusammensetzung der Gesamtmiete, Kautionshöhe und Nachweis der Übergabe.
Es ist nur das gültig, bei dem du die Möglichkeit hattest, es zu unterschreiben.
Was du nicht gesehen hast, kannst du auch nicht anerkannt haben.
Das war auch mein erster Gedanke. Man kann mir ja aber durchaus vorwerfen, dass ich absolut unaufmerksam war und den Vertrag nicht ordentlich geprüft habe oder?
Ja, kann man. Du würdest falls es zum Streit käme, allerdings Recht bekommen.
Und wenn das Exemplar des Vermieters vollständig ist, gilt dann die vollständige Version des Vertrages oder? Was auch immer er hat, unterschrieben habe ich es ja.
Es kommt darauf an, was du unterschrieben hast. Wenn du den ganzen Vertrag unterschrieben und jetzt nur den halben als Kopie bekommen hast. Hat dein Vermieter recht. Hast du nur den halben unterschrieben und den ganzen nie gesehen, hast du recht.
Danke dir!
In der Regel wird ein Blatt nur einseitig bedruckt, d.h. die Fortsetzung des Textes erfolgt auf dem nächsten Blatt. Ob es so ist müsste sich aus dem Textzusammenhang ergeben. Ansonsten würde ich beim Vermieter noch einmal die Kopie des kompletten Mietvertrags anfordern. Soviel ich weiß muß ein Mietvertrag schriftlich abgeschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen sind auch nicht nachweisbar, es sei denn, es waren Zeugen vorhanden.
Mh, denkst du, ich wäre nicht auf die Idee gekommen, den Inhalt zu prüfen? Ich hab ja geschrieben, dass teilweise und ganze Paragrafen fehlen.
Meine Frage war nicht, ob der Vertrag vollständig ist, sondern ob er unvollständig gültig ist.
Und nein, Mietverträge müssen nicht schriftlich geschlossen werden. Empfiehlt sich aber natürlich trotzdem.
Klingt nach Kopierfehler, da wurde vermutlich nicht doppelseitig kopiert oder gedruckt. Wende dich an den Vermieter.
Ja, das war aber nicht meine Frage. :)
Wenn ihr euch bereits mündlich einig geworden seid, ist der Vertrag auf jeden Fall gültig. Ein Mietvertrag bedarf nicht der Schriftform.
Nein, tatsächlich war es so, dass beide Exemplare vor Ort von beiden Parteien unterschrieben wurden. Es gibt also in dem Sinne keine Kopie eines der beiden Exemplare, sondern einfach zwei Ausdrucke.
Und ja, der Vertrag ist geklammert. Und einseitig bedruckt, was das Fehlen der Seiten irgendwie noch seltsamer macht.
Das Ganze ist allerdings über 10 Jahre her, so dass ich beim besten Willen nicht mehr sagen kann, ob auch das andere Exemplar unvollständig gewesen sein könnte.
Da ein Mietvertrag aber nicht zwingend schriftlich geschlossen werden muss, sollte es eigentlich keine größeren Schwierigkeiten geben oder?