Frage zu Umstellung Inklusivmiete auf Kaltmiete // Unterschrift nötig?
Hallo.
Folgender Fall:
Ein Mieter wohnt seit 5 Jahren in einer Wohnung. Es ist eine Inklusivmiete vereinbart. Strom + Heizkostenabschlag sowie Nebenkosten sind inkludiert.
Nun wird der Mietvertrag auf Kaltmiete umgestellt.
Ist dafür eine Unterschrift des Vermieters oder des Mieters rechtlich notwendig?
Ist diese Änderung ohne Unterschrift rechtsgültig?
Danke für die Antworten.
6 Antworten
... was soll das sein, laut Vertrag .... Abschlag, aber alles inklusiv?
Und wofür Strom?
"Nun wird der Mietvertrag auf Kaltmiete umgestellt."
Wenn der Mieter das nicht unterschreibt dann wird da gar nix.
Wer stellt den MV um oder will das?
Das ginge nur einvernehmlich. Eine einseitige Vertragsänderung ist nicht möglich.
Du musst das nicht mitmachen. Wenn der derzeitige Vertrag für dich günstiger ist (was ich stark annehme), kann der Vermieter dich nicht zu der Vertragsänderung zwingen. Sage einfach: Ich habe einen gültigen Mietvertrag und dabei bleibt es. An einer Änderung habe ich kein Interesse.
Es existiert ein gültiger Vertrag. Der kann selbstverständlich nur einverständlich geändert werden..
Könnte eine Partei ihn willkürlich ändern, könnte man sich das gesamte Vertragswesen ja sparen.
da dies eine komplette Vertragsänderung darstellt ist Änderung von beiden Seiten zuzustimmen und zu unterzeichnen
Der Vermieter