Fristlose Mietkündigung bei unzureichender Heizung
Hallo alle zusammen,
meine Frage ist folgende:
Darf man fristlos Kündigen wenn die Heizkörper nicht richtig funktionieren? Mittlerweile haben wir gerade mal 13 Grad in unserer Küche. In den anderen Räumen sieht es nicht viel besser aus. Im Mietvertrag ist eine vorgegebene Raumwärme von ca. 20 Grad vorgegeben. Dem Vermietet haben wir mitgeteilt das die Heizkörper nicht richtig funktionieren. Daraufhin kam keine große Reaktion. Er war zwar bei uns in der Wohnung und hat alles ausprobiert aber sie gehen immernoch nicht richtig. Sie heizen nur ganz schwach. Das ist jetzt ca. 4 Wochen her und wir sind immernoch im Kalten. Darf man fristlos Kündigen? Oder muss man doch die 3 monatige Kündigungsfrist einhalten ?
Vielen Dank schonmal im Vorraus für Eure Hilfe !
13 Antworten
Dem Vermieter schriftlich mitteilen das die Heizung nicht funktioniert und ihn auffordern, die Heizung reparieren zu lassen. In dem Schreiben eine Frist setzen, androhen wenn bis bis zu dieser Frist keine Reparatur erfolgt ist, dass eine fristlose Kündigung erfolgt. Evtl. noch einen Anwalt befragen.
Es muss heißen: "dass eine Mietminderung erfolgt." Eine fristlose Kündigung ist nicht rechtens.
Wenn das jetzt schon ca. 4 Wochen so geht, warum wurde, ich unterstelle das, der VM nicht schon längst schriftlich, mit Zustellungsbeleg, aufgefordert den Mangel in zumutbarer Frist von max. 3 Tagen zu beseitigen ? Längere Frist ist nicht erforderlich, denn letztlich gibt es auch Notdienste und bei Beinahe-Heizungsausfall ist das dem VM zumutbar.
Weil vorstehendes Versäumins vorliegt, ist jetzt eine fristlose Kündigung nicht mehr zulässig.
Fristlos kündigen nein. Aber evtl. die Miete mindern. Der Vermieter sollte schriftlich aufgefordert werden bis zum ... den Mangel zu beheben.
Nebenbei, wo will man denn von jetzt auf gleich hin? Unter die Brücke? Da ist noch kälter.
Wie ist das denn bei Mietminderungen, um wieviel % darf man die Miete denn mindern wenn der Schaden nicht behoben wird und die kälte weiterhin anhält ?
Einfach fristlos kündigen kannst du nicht. Wo willst du auch ad hoc hin?
Der Weg ist, du musst den Schaden melden und eine Frist setzen. Wenn diese erfolglos verstreicht, kannst du den vertrag auflösen. Bei einer Minderleistung ist dann eine fristlose Kündigung immer noch nict ohne weiteres möglich. Etwas anderes wäre es natürlich, wenn überhaupt nicht geheizt werden könnte.
Den Vertrag kannst du nicht einseitig auflösen. Ist der Mietmangel nach Fristsetzung nicht beseitigt, kannst du die angekündigte Mietminderung vornehmen. Ist der Mangel so gravierend, dass die Wohnung unbewohnbar ist, muss dass mittels vereidigtem Gutachter festgestellt werden. Den Gutachter bezahlst zunächst du. Auf der Grundlage des Gutachtens kannst du unter Beibehaltung der Wohnung vorübergehend anderen Wohnraum auf kosten des Vermieters anmieten, bis der Mangel beseitigt ist oder außerordentlich und fristlos kündigen. Deine Maßnahmen sind dem Vermieter im Zusammenhang mit einer Abmahnung anzukündigen.