Nachbar musiziert jeden Tag sehr laut - wie kann man sich dagegen wehren?

4 Antworten

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Hallo Torrnado,

ich kann gut nachvollziehen, dass einen mehrstündiges Musizieren, vor allem, wenn es täglich geschieht, nervt.

Dein Nachbar ist natürlich nicht berechtig jeden Tag die Nachbarschaft mit lauter Musik zu beschallen.

Wenn ein normales Gespräch nicht hilft, würde ich ihm mal diesen Gesetzestext vorlegen: 


 § 117 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten  - Unzulässiger Lärm 

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. 

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.


Ich würde den Nachbarn auch ganz klar zu verstehen geben, dass Du das nächste mal, wenn er wieder so einen Lärm verursacht, die Polizei oder das Ordnungsamt einschalten wirst.

Macht er trotz dieser Warnung in dem bisherigen Umfang weiter über Stunden Musik, würde ich die Warnung mit der Polizei / dem Ordnungsamt in die Tat umsetzen.

Beachten solltest Du nur, dass man eine gewisse Zeit am Tag Musizieren des Nachbarn hinnehmen muss. Das gilt natürlich nicht, wenn er wie Du schreibst täglich mehrere Stunden die Nachbarschaft beschallt.

Ich wünsche Dir zwar, dass schon ein Hinweis auf das von mir angeführte Gesetz für Ruhe sorgt, aber wenn der Nachbar sich uneinsichtig zeigt, wird die Polizei schon für die nötige Einsicht sorgen und sei es mit einem schmerzhaften Bußgeld.

Schöne Grüße
TheGrow

OnkelSchorsch  01.12.2015, 23:09

TheGrow schrieb:
"Dein Nachbar ist natürlich nicht berechtigt jeden Tag die Nachbarschaft mit lauter Musik zu beschallen"
Das ist so nicht richtig. Tatsächlich hat ein Mieter sehr wohl das Recht, innerhalb seiner Mieträume Musikinstrumente zu spielen.
Ob jedoch ruhestörender Lärm vorliegt (davon handelt der von dir erwähnte Passus), müsste erst geklärt werden. Ich persönlich gehe hier eher von einem Nachbarschaftszank aus, da FS zwar eine Beschwerde beim Vermieter erwähnte, nicht aber ein Gespräch mit dem Nachbarn.

Übrigens hat der Vermnieter völlig korrekt geantwortet, als er FS riet, ein Lärmprotokoll anzufertigen, aber dies sei nur nebenbei erwähnt.

TheGrow  02.12.2015, 07:00
@OnkelSchorsch

Hallo OnkelSchorsch,

wenn Du meinen Hauptthread genau gelesen hast, habe ich genau das was Du an meiner Antwort bemängelst, auch relativiert und geschrieben:

Beachten solltest Du nur, dass man eine gewisse Zeit am Tag Musizieren des Nachbarn hinnehmen muss. Das gilt natürlich nicht, wenn er wie Du schreibst täglich mehrere Stunden die Nachbarschaft beschallt.

Torrnado 
Beitragsersteller
 01.12.2015, 20:40

vielen Dank für Deine hilfreiche und kompetente Antwort

Torrnado 
Beitragsersteller
 01.12.2015, 18:54

vielen lieben Dank für Deine hilfreiche und kompetente Antwort !

nordpark16  01.12.2015, 20:33
@Torrnado

welch ein Unsinn was dort geschrieben ist. Klar das dies dem Torrnado gefällt..Jeder Mensch darf tagtäglich in seiner Mietwohnung musizieren, man lese ..

Der Bundesgerichtshof hat grundsätzlich geklärt, dass von 8-12 Uhr sowie von 14-20 Uhr Singen und Musizieren in den heimischen vier Wänden auch dann erlaubt ist, wenn es die Nachbarn hören können. Nach der Rechtsprechung ist es zulässig und gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung etwa 1 ½ bis 2 Stunden täglich zu musizieren. Abhängig ist die Dauer von der Art des Musikinstruments. Klavierspielen unter Einhaltung der täglichen und nächtlichen Ruhezeiten gehört bis zu 2 Stunden pro Tag zum vertragsgemäßen Gebrauch

http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/musizieren.php

TheGrow  01.12.2015, 21:29
@nordpark16

Hallo nordpark16,

das von Dir angeführte Gerichtsurteil bezieht sich aber darauf, dass man Musik hinzunehmen ist, die zwar von Nachbarn zu hören ist. Dass bezieht sich aber nicht auf sehr laute Musik und auch nicht auf mehrere Stunden am Tag.

Der Fragesteller hat aber geschrieben:

mehere Stunden lang sehr laut ( keine Zimmerlautstärke )

Das heißt, der Nachbar bewegt sich mit der sehr lauten Musik im Rahmen des von mir angeführten § 117 OWiG genannten Ordnungswidrigkeitenbereich, denn der Paragraph verbietet ausdrücklich:

In einem unzulässigen Ausmaß Lärm zu erregen, der geeignet ist, die Nachbarschaft erheblich zu belästigen.

Und wenn der Lärm nicht nur wie von Dir angeführt 1,5 bis 2 Stunden, sondern wie vom Fragesteller angeführt über mehrere Stunden lang täglich vom Nachbarn und das zudem noch sehr laut rüber dringt und die Nachbarschaft erheblich belästigt, ist das zulässige Ausmaß, welches der Bundesgerichtshof für zulässig erklärt hat bei weitem überschritten.

Dementsprechend hat hier die Polizei die Möglichkeit einzuschreiten und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zu schreiben.  

chvoyage  02.12.2015, 11:47
@TheGrow

Das ist aber dann sehr schwierig, denn wer definiert ab wann Musik zum Lärm wird????

Das oben genannte Gerichtsurteil lässt offen on Musik sich in Lärm verwandelt und geht darauf mW. nicht weiter ein und läßt den genervten Nachbarn in einem Zustand zurück, der nur sehr schwer aufzuhellen ist. Zimmerlautstärke heisst nicht, dass der Nachbar es nicht mehr hören kann. Und musizieren darf der Nachbar leider. Ich habe 5 Häuser entfernt einen Schlagzeuger der nicht einsehen will, dass er alle Nachbarn auf die Nerven geht und meint, dass er das ja schließlich darf.

TheGrow  02.12.2015, 12:12
@chvoyage

Das ist aber dann sehr schwierig, denn wer definiert ab wann Musik zum Lärm wird????

Fühlt sich Jemand erheblich durch Lärm gestört, kann er den Verursacher des Lärms bei der Polizei oder dem Ordnungsamt anzeigen.

Da es sich bei der Verursachung des Lärms nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt, haben die Beamten einen Spielraum:

  • ob sie einschreiten
  • wie sie einschreiten
  • ob sie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige fertigen

Im letzteren Fall prüft das Ordnungsamte/die Bußgeldstelle den von den Beamten protokollierten Sachverhalt und entscheidet dann:

  • ob sie einen Bußgeldbescheid erlässt und
  • in welcher Höhe das Bußgeld festgesetzt wird.

Der Verursacher des Lärms, hat den Status des Betroffenen im Bußgeldverfahren und kann den Bußgeldbescheid anerkennen und das Bußgeld zahlen oder er kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Wurde Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, geht die Angelegenheit vor Gericht und ein Richter entscheidet dann:

  • ob es sich bei der Musik unter Berücksichtigung der Dauer und der Lautstärke um unzulässigen Lärm gehandelt hat
  • und wenn es sich um unzulässigen Lärm im Sinne des § 117 OWiG gehandelt hat, legt das Gericht auch fest, ob das vom Ordnungsamt festgelegte Bußgeld angemessen ist und wenn nicht ändert es den Satz nach oben oder unten.

Zuallererst würde ich den Nachbarn persönlich drauf ansprechen. Hab ich auch schon gemacht, wenn Leute zu laut waren. Manche sind total überrascht und wollten das auch gar nicht absichtlich. Manche sind uneinsichtig und machen einfach weiter. 

Wenn also das persönliche Gespräch nichts bringen sollte, dann würde ich den Vermieter informieren. Der muß dafür sorgen, daß sich alle an die Hausordnung halten (in der Hausordnung steht, daß Zimmerlautstärke sein muß). Um das Lärmprotokoll wirst du wohl nicht herum kommen. 

Ich würde immer versuchen sowas friedlich zu regeln, an Kleinkrieg im Treppenhaus hat niemand Spaß. 

OnkelSchorsch  01.12.2015, 18:33

Der Vermieter hat damit nichts zu tun. Gar nichts. Ein Hausbesitzer ist kein Privatpolizist und erst recht kein Privatstaatsanwalt.
Ansonsten stimme ich dir zu.

Riverside85  01.12.2015, 18:36
@OnkelSchorsch

Der Vermieter muß dafür sorgen, daß die Hausordnung eingehalten wird. Das ist seine Pflicht und nicht die der anderen Mieter. Natürlich kann bzw. muß er sich dazu im Bedarfsfall Hilfe durch Polizei o.ä. holen. 

OnkelSchorsch  01.12.2015, 23:03
@Riverside85

Ein Vermieter ist nicht für Streitschlichtung zwischen Mietern zuständig. 

Riverside85  02.12.2015, 16:12
@OnkelSchorsch

Hab ich auch nicht behauptet. 

Wie wäre es, wenn du es deinem Nachbarn mitteilen würdest? So ein Klopfen an die Türe kann Wunder bewirken. Vielen Leuten fällt das gar nicht auf, dass sie andere mit ihrer Tätigkeit stören könnten, so doof sich das auch anhören mag. Ich glaube kaum, dass er dich, sobald du ihm das schilderst, mit seinem Klavier oder seiner Geige erschlagen würde.

Bevor du dich "massiv zur Wehr setzt", wäre es wohl eher angebracht, einfach mal das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen und ihn freundlich darauf hinzuweisen, dass du dich durch die Lautstärke belästigt fühlst.
Normalerweise kann man nachbarschaftliche Probleme durch freundliche Gespräche am besten lösen.