Hab ich Recht auf die Hälfte von Miete von meinem Ex-Freund?
Hallo ,mein ex freund ist in Mitte Oktober 2017 ausgezogen, bis da hat er mir auch bar bezahlt die Hälfte und die Miete würde von Anfang an immer von meine Konto abgezogen( es war sein Vorschlag dass ich in Wohnung bleiben soll und er zieht zu seinem Vater ein) trozdem ist in Mietvertrag drin geblieben , Schlüssel hat er mir auch freiwillig abgegeben. Wohnung haben wir auch schon gemeinsam gekündigt da ich auch mittlerweile ausgezogen bin( Mai 2018), Kündigungsfrist endet Ende August 2018.Ich habe aber bis vor kurzem erfahren dass i eigentlich recht auf die Hälfte von Miete habe da er in Mietvertrag drin steht. Ich wollte erstmal nur das er mir die letzte 3 Monaten ( Kündigungsfrist ) zahlt aber da hat er natürlich nicht drauf reagiert dann habe es weiter an Anwalt gegeben.Er hat seinem Anwalt mit fast ganze Aussage voll angelogen und so entsprechend hat auch der erste Brief an mein Anwalt ausgeschaut hat. In zwischen ist der Stand dass es wahrscheinlich noch ein Brief von unsere Seite geschickt wird und danach wahrscheinlich aber schon kommt zu Prozess. Meine Frage ist hat hier jemand mit so eine Situation wie meine Erfahrung ?wie sind meine Chancen das ich das Geld bekomme weil wenn ich wegen seine ständigen anlügen nicht der recht bei Prozess bekomme müsste ich wieder wegen ihm weiters Geld zahlen weil er mich schon genug Geld in Beziehung gekostet hat😔 Werde für jede Hilfe dankbar
3 Antworten
Ich habe aber bis vor kurzem erfahren dass i eigentlich recht auf die Hälfte von Miete habe da er in Mietvertrag drin steht.
Das siehst du leider falsch: Eine Trennung und Auszug beendet eure Beziehung, aber nicht das Mietverhältnis. Ein Auszug entbindet zwar niemanden von seinen gesamtschuldnerischen Mietvertrags-, mihin Zahlungspflichten, allerdings gem. § 421 BGB nur dem Vermieter gegenüber im Außenverhältnis. Hier darf sich der VM also aussuchen, an welchen seiner M er Forderungsansprüche stellt.
Nur für Ehepartner mit wechselseitiger Unterhaltsverpflichtung gilt, wenn nichts anderes vereinbart ist, ein hälftiger Ausgleichsanspruch der verbleibenden Mieters gegenüber dem anderen. Dieser Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich ist notfalls auch gerichtlich durchsetzbar.
Meine Frage ist hat hier jemand mit so eine Situation wie meine Erfahrung ?wie sind meine Chancen das ich das Geld bekomme
Sie gehen gegen Null. Denn bei unverheirateten Lebensgefährten ist es genau umgekehrt: Niemand muss ein Jahr lang für etwas mitzahlen, was er nicht nutzt und keine verbrauchsabhängigen Kosten verursachte es sei denn, es wäre etwas Entgegenstehendes ausdrücklich vereinbart.
Denn regelmäßig wird bei Auflösung einer häuslichen Gemeinschaft Unverheirateter ohne gesetzl. Unterhaltsanspruch davon auszugehen sein, dass eine hälftige Kostenteilung mangels Nutzung des Ausziehenden nicht mehr erfolgen soll. Der Mieter, der in der Wohnung bleibt, muss also – aber nur im Innenverhältnis – in der Regel alle Kosten tragen.
G imager761
Auch, aber gerade Rechtsanwälten wollen nur das Beste von, nicht für ihren Mandanten: Ihr Geld.
Für die Zukunft folgende Ratschläge:
- Vereinbare grds. nur einen Erstberatungstermin mit schriftlicher Ausfertigung des Gesprächsinhalts, der AFAIK derzeit auf 160 EUR gedeckelt ist.
- Unterschreibe niemals eine Vollmacht, solange er dich nicht weiter verteten soll, und wenn er noch so drängt
- Werde immer von einem Zeugen begleitet
- Hole dir im Zweifel die Meinung eines zweiten RA in reiner Erstberatung ein, bevor du ihn tätig werden lässt.
Viel Erfolg :-)
G imager761
Einfach nur traurig😏
Vollmacht müsste ich unterschreiben dass er überhaupt die Briefe verschickt aber weitere Vollmacht wegen Prozess werde i natürlich nicht mehr unterschreiben! Danke für Antwort 🙂
Ich meinte damit, in einem Erstberatungsgespräch überhaupt keine Vollmacht zu unterschreiben, um kostenpflichtige Breife zu vermeiden, die er ohne nicht schreiben darf.
Also verstehe ich es richtig: du willst die Hälfte der Miete für die Monate nach seinen Auszug bis zum Ende des Mietvertrags, also deinen Auszug, weil er im Mietvertrag steht?
@BSimon91 ich bin schon ausgezogen( ein paar Möbel Stücke stehen noch in Wohnung aber ich wohne da nicht mehr und bin da auch nicht mehr angemeldet) es läuft nur jetzt Kündigungsfrist . Aber ja du hast es richtig verstanden .
Ich schicke voraus, dass ich das jetzt aus dem Gedächnis schreibe und nicht nachgeschlagen habe, also ohne Gewähr. Also mal grundsätzlich: Wenn du die Miete bezahlt hast ist der Vermieter egal und es geht um das Innenverhältnis. Bei Gesamtschuldner, wie bei euch, kann man die Hälfte verlangen, soweit es keine andere Bestimmung gibt. Das ist hier der Punkt. Mit seinen Auszug und deinen bleiben kann ein konkludenter Ausgleichsverzicht angenommen werden, da du die Wohnung weiter voll nutzt und er davon nichts hat. Bei dem Zeitraum wird das wohl angenommen werden. Was sagt denn dein Anwalt dazu?
sehe ich anders, da beide im Mietvertrag stehen, sind BEIDE für die Mietzahlung verantwortlich, der Vermieter pickt sich einen raus der zahlt. Ihm ist es egal von wem die Miete kommt. Der Ex ist bis zum Schluss im Innenverhältnis verantwortlich. Das kann Sie einklagen.
für mich stellt sich ne andere Frage, warum wurde so spät gekündigt? da hätten jede Menge Kosten gespart werden können.
ich habe es schon erwähnt ich habe Wohnung noch benutzt...mein Umzug in Mai 2018 war nicht geplant normal wollte ich weiterhin in Wohnung wohnen bleiben aber da ich was besseres gefunden habe habe gleich gekündigt . Aber warum und wieso würde Wohnung nicht schon früher gekündigt ist eigentlich überhaupt nicht wichtig da ich ganz was anderes wissen wollte.
Die Miete wurde gezahlt. Das Innenverhältnis ist nicht derart fest. Warum sollte der Ex noch zahlen, wenn die andere Partei bewusst in der Wohnung bleiben will. Dann wohnt der andere quasi für die Hälfte der Miete in der Wohnung. Das kann es nicht sein und meine Meinung deckt sich sicher mit der Rspr (schau morgen mal in einen Kommentar)
mein Umzug in Mai 2018 war nicht geplant normal wollte ich weiterhin in Wohnung wohnen bleiben
die Aussage disqualifiziert dich. Warum sollte dein EX für die Miete noch aufkommen? das ist deine Angelegenheit.
hatte ich schon mal angesprochen, du hast vom ES keine Quittungen über die Miete. Schätze dein Freund wird vor Gericht Recht bekommen
Im Verhältnis zwischen den Mitmietern untereinander ist in aller Regel davon auszugehen, dass der Mitmieter, der die Wohnung alleine weiterbenutzt auch alleine die Miete und Nebenkosten zu tragen hat. Muss er also an den Vermieter leisten, so kann er vom anderen Mitmieter – der die Wohnung nicht mehr nutzt – keinen entsprechenden Ausgleich der aufgewendeten Kosten verlangen.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm#Haftungsausgleich_der_Mitmieter
Weil er in Mietvertrag drin steht, hat sich nicht gekümmert aus dem Mietvertrag auszusteigen. Hat erst dann wo ich kündigen wollte auch unterschrieben da ich weiß sonst würde es nicht gültig sein,weil er in Mietvertrag drin steht als Mieter .
Quittungen über Miete habe doch meine Kontoauszüge. Seit erste Tag wo wir eingezogen sind , und ich will wie ich gesagt habe nur die Hälfte seit seinem Auszug nicht von Anfang an da er bis zum Mitte Oktober 2017 bezahlt hat.
Die bekommst du nicht. Das muss dir dein Anwalt doch gesagt haben
Hat er aber nicht, sonst würde ich garnicht machen wenn er mir bei ersten Gespräch gesagt hätte dass i kein Recht auf das Geld habe.
noch eine Sache wie ich erwähnt habe ich bin auch aus dem Wohnung seit Mitte Mai 2018 raus( abgemeldet) und Ende August läuft der Mietvertrag aus,trozdem muss ich zahlen ob ich da wohne oder nicht,oder nicht mehr angemeldet bin interessiert niemanden zahlen muss ich soweiso warum muss er nicht zahlen mindestens diese Zeit seit meine Auszug wir stehen beide in Mietvertrag und sind beide mittlerweile abgemeldet.
Du hast das Recht nicht und das muss der Anwalt wissen. Der will dich nur klagen lassen um die Gebühren zu kassieren.
Ja aber du kannst bis zum Ende der Kündigungsfrist da wohnen. Also deine Rechtsauffassung ist folgende: Du wohnst 1 Jahr alleine in der Wohnung, jetzt willst du die Hälfte der Miete von deinen Ex, damit du also für die Hälfte der Miete die Wohnung nutzen konntest und dein Ex soll neben seiner neuen Miete die andere Hälfte auch zahlen. Kommt dir das nicht irgendwie falsch vor??
Bevor du klagst, frag deinen Anwalt nochmal und frag ihn mal was er dazu sagt:
"Entscheidet sich der in der Wohnung verbleibende Ehegatte nach Trennung dafür, in der Wohnung weiterhin leben zu wollen, kann von einer gewählten Wohnsituation ausgegangen werden, weshalb der verbliebene Ehegatte dann auch für die Miete allein aufzukommen hat."
(NJW 2016, 2125, OLG Bremen)
Alleine habe ich um die 7 Monaten in Wohnung gelebt, habe da geblieben da es sein Vorschlag war nicht meins. Und er wohnt bei seinem Vater in Haus in eine Zimmer und zahlt da keine Miete und das weiß ich weil er auch davor nix zahlen müsste.
da frage ich mich aber wofür ist dann ein Mietvertrag wenn er weiterhin drin steht nicht mehr da wohnt und jetzt ich auch nicht aber trozdem muss ich zahlen und er nicht.
aber das was du geschrieben hast am Ende werde ich bestimmt bei Anwalt nachfragen😠weil bevor ich überhat was an Anwalt bezahlt habe wüsste er um was geht und icv wollte einfach wissen ob i da überhaupt recht auf das Geld habe oder nicht.. und bevor ich wirklich Klage und weiteres Geld ausgebe wenn ich verliere werde ich es einfach lassen weil es einfach Frechheit ist da man nicht richtig beraten wird!!😏
ihr habt beide im Mietvertrag gestanden - auch gekündigt wurde von euch beiden? WER hat die ganze Zeit die Miete bezahlt? Du - dann kannst den Ex im Innenverhältnis auf Zahlung der Hälfte verklagen. Ihr haftet beide Gemeinschaftlich. Der Vermieter sucht sich einen aus der die Miete zahlt; das ist meistens die Person die in der Wohnung verbleibt.
Warum kündigt man die Wohnung nicht gleich?? ihr hättet bereits im Februar jeder eine eigene Wohnung haben können.
Du - dann kannst den Ex im Innenverhältnis auf Zahlung der Hälfte verklagen.
Genau das kann sie mangels Rechtsgrund eben nicht. Bei Auflösung einer häuslichen Gemeinschaft Unverheirateter gibt eine keine Ausgleichungspflicht im Innenverhältnis der Mieter, sofern die nicht ausdrücklich vereinbart wäre :-O.
Und ich zahle natürlich weiterhin pünktlich meine Miete bis Ende Kündigungsfrist also sind keine Schulden was Miete betrifft.
Ich habe von Anfang an bezahlt von meinem Konto er hat mir bis zum seinem Auszug immer die Hälfte bar bezahlt. Nein in Februar würde es noch nicht gehen da ich in den Wohnung noch gewohnt habe und mit dem Auszug ist bei mir mehr oder weniger nicht geplant gewesen. Und ja Mietvertrag würde von beiden unterschrieben und auch Kündigung.
dann steht dir die Miete bis zum Auszug zur Hälfte zu. das wirst einklagen müssen - dein Problem wird sein; er hat Bar bezahlt du hast ihm KEINE Quittung ausgestellt, er sagt, er hat Bezahlt, wie willst ihm das Gegenteil beweisen?
@peterobm ich will aber nicht die Miete von Anfang an ich bin nicht so ein a.....ch wie er und bin mindestens ehrlich. Ich will nur die Miete ab da wo er ausgezogen ist. Wie gesagt es ist bereits alles beim Anwalt aber zu Klage ist noch nicht gekommen was aber glaub ich bald passieren wird. Aber habe trozdem Angst es zu verlieren wenn er ständig lügt und sich nur gut da stellen will und natürlich sein Anwalt hilft ihm dabei☹️
Da ist einfach unglaublich dass ein Anwalt mich falsch beraten hat wenn i sowas wüsste würde i niemals ein Cent für den zahlen😠
Habe noch eine Frage ich müsste natürlich seine Kosten zahlen(ca330€) dass er der Fall übernimmt und Brief an meinem ex schickt ,er hat gleich in ersten Brief (ohne dass er mir was gesagt hätte) diese Kosten von meinem ex verlangen dass er die auch zahlen muss. Natürlich sein Anwalt hat es dann auch genauso gemacht und will diese Kosten auch von mir. Mein ex hat aber ein Rechtsschutz also eigentlich müsste er nix zahlen kennst du dich da aus wenn ich nicht weiter mache und das nach dem ich jetzt die Wahrheit weiß wie es wirklich ist das ganze mit Anwalt beende und es nicht zu Klage kommt muss i Anwaltkosten von mein ex (war auch ca.330€) zahlen?