Darf mein Sohn 19 in meiner Wohnung bleiben , wenn er die Miete zahlt , ich mich abmelde und ausziehe , ich möchte in ein anderes Bundesland?

9 Antworten

Nur, wenn der Vermieter einverstanden ist und ihn als Mieter haben will.

Sofern Sie die Wohnung kündigen, kann der Sohn mit dem Vermiter einen neuen Mietvertrag aushandeln und seinerseits Mieter werden, wenn der Vermieter dies nicht ablehnt.

Solange Sie nicht gekündigt haben, bleiben Sie gegenüber dem Vermieter in der Haftung für die Zahlung der Miete.

claudiaallein 
Beitragsersteller
 19.03.2018, 10:57

GGenau ich will die Wohnung nicht kündigen, nur das mein Sohn drin bleibt , wollte mich nur abmelden und in ein neues Bundesland ziehen , da mein Sohn arbeitet und vernünftig ist vertraue ich ihm da ganz ,

schelm1  19.03.2018, 11:04
@claudiaallein

Solange der Vermieter von Ihre Aufgabe der Wohnung nebst genehmigungspflichtiger Untervermietung nichts erfährt, läuft das solgange gut bis er was erfährt und dann einen willkommenen Kündigugnsgrund haben könnte.

Wenn Ihre Sohn so ein vertrauenswürdiger Mensch ist, weshalb regeln Sie die Dinge dann nicht neu und bitten den Vermiter mit dem Sohn einen Mietvertrag abzuschließen und Sie aus dem bestehenden Mietverhältnis zu entlassen.

Das wäre die saubere Lösung!

Wenn er sich mit dem Vermieter einigt, darf er das.

Bleib doch offiziell dort wohnen: Zweitwohnsitz!

Du darfst ohne weiteres ausziehen und woanders wohnen, aber bleib dem Vermieter gegenüber offiziell dort wohnen und lass ein paar wesentliche Sachen von Dir dort. Was will er machen?

Evtl. hast Du Zweitwohnsitzsteuer zu zahlen, aber die ist möglicherweise niedriger, als die Differenz zur neuen Miete, die Dein Sohn in einer anderen Wohnung zahlen müsste.

claudiaallein 
Beitragsersteller
 18.03.2018, 23:43

ICh beziehe Harz 4, und habe schon alles im neuen Bundesland beantragt und mich hier abgemeldet.geht das dann das ich 2 Wohnsitz haben kann ??hmmm

bwhoch2  18.03.2018, 23:48
@claudiaallein

Mit Hartz IV und den Gesetzen kennst Du Dich besser aus. Wenn der Vermieter mal danach fragen sollte, erzählst Du ihm, dass Du noch den Zweitwohnsitz hier hast. Wird er das prüfen?

Und warum sollte das mit Hartz IV nicht gehen? Selbst wenn Zweitwohnsitzsteuer anfällt: Diese zahlt dann eben Dein Sohn für Dich.

claudiaallein 
Beitragsersteller
 19.03.2018, 10:12
@bwhoch2

OK werde mich mal erkundigen